Für die konstituierende Kreistagssitzung gilt 0G+

Wenn sich der Northeimer Kreistag am Freitag zu seiner ersten Sitzung in der neuen Wahlperiode trifft (15 Uhr, Sporthalle BBS Northeim), gilt eine besondere und durchaus bemerkenswerte Corona-Regelung: Die Kommunalpolitiker kommen sozusagen mit der 0G+-Regelung zusammen, das heißt es ist für den Zutritt zur Sitzung in der großen Sporthalle weder eine Impfung noch eine Genesung noch eine aktuelle Testung notwendig, einzig allein gilt die Maskenpflicht bis zum Platz. Während also Gastronomie, Handel und sogar Weihnachtsmärkte nur mit schärfsten Zutrittsregelungen arbeiten müssen, muss dies der neue Kreistag mit seiner Geschäftsordnung erst noch beschließen. Und eine hybride oder digitale Sitzung ist aktuell gar nicht rechtssicher möglich.

57 Tagesordnungspunkte stehen in der Einladung zur konstituierenden Kreistagssitzung, das dürfte also ein wenig dauern, bis der neue Kreistag arbeitsfähig ist und seine Gremien besetzt hat. Mit Personalien beschäftigen sich die meisten Tagesordnungspunkte, wenn sich 50 Kreistagsabgeordnete aus allen Teilen des Landkreises mit der Landrätin und den Vertretern der Kreisverwaltung treffen. Wie bei vergangenen Sitzungen werden zwischendurch Pausen zum Lüften gemacht, sofern die Länge der Sitzung dies erfordert.

Laut aktuell geltender Geschäftsordnung ist überhaupt kein G notwendig, um an der Kreistagssitzung als Abgeordneter oder als Besucher teilzunehmen. Lediglich sollen alle „während des Aufenthaltes im Sitzungsraum eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sofern ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht gewährleistet ist“, wie es in § 2a heißt. Erst in der neuen, im Entwurf vorliegenden Geschäftsordnung, die erst noch beschlossen werden muss, ist für die Zukunft von einer 3G-Regel für Kreistagssitzungen die Rede, hinzu bleibt die Maskenpflicht erhalten. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Northeim hat das Robert-Koch-Institut heute mit 211,7 angegeben.

Freiwillig bietet die Kreisverwaltung am Freitag vor Ort die Möglichkeit, sich von 13 bis 15 Uhr mit einem Antigen-Schnelltest testen zu lassen, wie ein Kreissprecher auf Anfrage sagte. Wie die gegebenenfalls herrschende Infektionslage im Saal ist, lässt sich also nicht feststellen.

Mit dem heutigen Auslaufen der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ entfällt die Möglichkeit, Online- oder Hybridsitzungen durchzuführen, da die Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes darauf abstellen, erläuterte der Kreissprecher. Versäumt wurde, die Regelungen rechtzeitig anzupassen. „Der Landesgesetzgeber befasst sich aber offenbar aktuell mit der Thematik“, sagte der Kreissprecher. „So könnte es eine Gesetzesänderung geben, die eine derartige Möglichkeit grundsätzlich vorsieht. Bis dies soweit ist, ist die Durchführung von Online- oder Hybridsitzungen nicht rechtssicher möglich.“

2 Kommentare zu „Für die konstituierende Kreistagssitzung gilt 0G+

  1. So läßt sich das Vertrauen in die Politik und Ihre Vertreter und Vertreterinnen wohl kaum erhöhen. Wenn „Rechtssicherheit“ über Gesundheits- und Pandemieschutz gestellt werden, ist das niemandem zu vermitteln, der die Appelle der Politik zum Corona-Schutz bis jetzt noch ernstzunehmen bereit war.

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