Nachdem heute die Landesregierung ihre ab 24. Dezember geltende neue Fassung der Corona-Verordnung vorgelegt hat, nach der das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk und Böllern "auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen" untersagt wird, um größere Menschenansammlungen zum Infektionsschutz in der Corona-Pandemie zu verhindern (§10a), muss nun der Landkreis Northeim noch definieren, welche öffentlichen Flächen … Wo Feuerwerk in Einbeck verboten werden soll weiterlesen
