Wo Feuerwerk in Einbeck verboten werden soll

Nachdem heute die Landesregierung ihre ab 24. Dezember geltende neue Fassung der Corona-Verordnung vorgelegt hat, nach der das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk und Böllern „auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen“ untersagt wird, um größere Menschenansammlungen zum Infektionsschutz in der Corona-Pandemie zu verhindern (§10a), muss nun der Landkreis Northeim noch definieren, welche öffentlichen Flächen damit in den einzelnen Kommunen gemeint sein sollen.

Laut Stadtverwaltung Einbeck soll es zumindest ein Abbrennverbot in der Form der Vorjahre geben. Seit Jahren ist ein Abbrennverbot für die unmittelbare Altstadt für mehrere Straßen rund um den Marktplatz erlassen. Man prüfe jedoch in Abstimmung mit dem Landkreis Northeim als Infektionsschutzbehörde, ob in diesem Jahr ein Abbrennverbot innerhalb der Wallanlagen in Einbeck und auf der Greener Burg erlassen werde – und damit für Orte mit in der Vergangenheit größeren Menschenansammlungen zum Jahreswechsel, erklärte der Sachgebietsleiter Sicherheit und Ordnung, Thomas Eggers.

Ein Verkauf von Feuerwerkskörpern ist wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr bereits in ganz Deutschland verboten. Die ursprüngliche Regelung der niedersächsischen Landesregierung zum Abbrennverbot hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gekippt.

Feuerwerk ist in diesem Jahr verboten. Symbolbild/Archivfoto

Nachtrag 29.12.2020: Inzwischen gibt es eine Allgemeinverfügung des Landkreises Northeim Nr. 36, die das Abbrennverbot für mehrere Kommunen genauer regelt. Einige Kommunen haben eigene Anordnungen erlassen, u.a. Northeim. Warum Einbeck das nicht getan hat, blieb trotz Nachfrage dazu heute zunächst offen. Für Einbeck gilt die Allgemeinverfügung des Landkreises, nach der wie geplant innerhalb der historischen Wallanlagen in der Altstadt sowie im Innenhof der Greener Burg am 31. Dezember und 1. Januar kein Feuerwerk mitgeführt und abgebrannt werden darf, um Ansammlungen von Menschen zu vermeiden. In der mit der Allgemeinverfügung veröffentlichten Straßenliste fehlen mehrere Straßen innerhalb der Wallanlagen. Warum das so ist, blieb zunächst trotz Nachfragen offen.

Abbrennverbot in Einbeck: Farblich markiert ist die Fläche innerhalb der historischen Wallanlagen. Foto: Landkreis Northeim/Amtsblatt