Die CDU-Stadtratsfraktion hat heute erstmals ausführlicher Stellung genommen zum Ausschluss ihres Mitglied Helmar Breuker aus der Fraktion. Man nehme „angesichts der öffentlich vorgetragenen Vorhaltungen des Betroffenen Stellung“, erklärte Vorsitzender Dirk Ebrecht in einer Mitteilung. Es sei klar, dass ein Fraktionsausschluss weder leichtfertig noch kurzfristig oder gar willkürlich erfolgen könne. Vielmehr gebe es dazu einen langen zeitlichen Vorlauf, einzuhaltende Formalitäten und Fristen und vor allem ein gewissenhaftes Überdenken.
Im Zuge dieses Verlaufs habe es in den vergangenen Monaten eine ganze Reihe von Gesprächen und Diskussionen mit dem nun Ausgeschlossenen zu dessen Verständnis von Vertrauen, Loyalität und kollegialer Zusammenarbeit gegeben, schreibt die CDU-Fraktion in ihrer Mitteilung. Zu einer tragfähigen Lösung habe dies jedoch nicht geführt, so dass schlussendlich der Ausschluss aus der Fraktion erfolgt sei. „Da auch der persönliche Schutzbereich betroffen ist, war und ist eine vertrauliche Behandlung verabredet worden.“ Zudem habe der Betroffene das Verwaltungsgericht Göttingen zur Bewertung der formalen Rechtmäßigkeit des Ausschlusses angerufen. Auch deshalb werde sich die CDU-Fraktion weiter an Vertraulichkeit und Rechtmäßigkeit halten, heißt es in der Stellungnahme. „Mit dem öffentlichen Agieren ist die für eine kollegiale Zusammenarbeit notwendige Vertrauensbasis nunmehr komplett entfallen. Helmar Breuker ist nicht mehr Mitglied der CDU-Fraktion.“

