Verwaltungsgericht: Breuker-Ausschluss aus CDU-Fraktion war rechtmäßig

An der Sitzordnung im Stadtrat war es nicht zu erkennen, Ratsherr Helmar Breuker nahm wie immer in der letzten Reihe Platz, neben seinen Parteifreunden Dr. Andreas Kroll und Maren Root. Aber die CDU-Fraktion im Einbecker Stadtrat besteht nur noch aus neun Mitgliedern, nicht mehr aus zehn. Wie erst nach der abendlichen Sitzung des Rates bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Göttingen am 7. Dezember in dem von dem 44-jährigen Edemissener angestrengten Eilverfahren einen einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt und damit den Fraktionsausschluss für rechtmäßig erklärt (Az. 1 B 265/22). Der von der CDU-Fraktion beschlossene Rauswurf Breukers aus der Fraktion bleibt damit bestehen. Ob Helmar Breuker gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen wird oder Klage erhebt, war zunächst nicht bekannt.

Helmar Breuker hatte sich gegen den von der Ratsfraktion beschlossenen Fraktionsausschluss vor dem Verwaltungsgericht Göttingen in einem Eilverfahren gewehrt und geltend gemacht, dass der Ausschluss gegen formelle Vorgaben verstoße und außerdem aus willkürlichen und nicht belegbaren Gründen erfolgt sei, um einen politische Konkurrenten zu verdrängen. Das Verhältnis zu einigen Mitgliedern der Fraktion sei von Anfang an belastet und u.a. im Falle von eigenen Meinungsäußerungen durch Drohungen geprägt gewesen. Die Angelegenheit sei besonders dringlich, weil durch den Fraktionsausschluss nun auch der Entzug von Sitzen in drei Fachausschüssen anstehe, führte Breuker an.

Dem sind die Verwaltungsrichter in ihrem Beschluss nicht gefolgt, weil eine Abberufung aus Fachausschüssen keinen Nachteil darstelle und Fraktionen und Gruppen grundsätzlich darin frei seien, ihre Mitglieder zu benennen und dann auch wieder abzuziehen. Breuker könne sich auch nicht auf einen in der Wahlentscheidung zum Ausdruck kommenden Bürgerwillen in Bezug auf die Sitzverteilung nebst entsprechender Fraktionsgröße berufen, weil die Fraktionsbildung der Abgeordneten ohnehin freiwillig sei, stellten die Richter in ihrem fünfseitigen Beschluss fest. Es spreche „eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Ausschluss (…) rechtmäßig“ sei, heißt es da wörtlich.

Auch dem Argument Breukers, zu der Sitzung, bei der er ausgeschlossen wurde, sei nicht fristgerecht eingeladen worden, folgten die Verwaltungsrichter nicht. Der Fraktionsausschluss am 9. November habe Breuker nicht überraschen können, weil dieser bereits Ende August Thema gewesen sei, er zudem am 8. Oktober die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten habe.

Und offenbar, argumentiert das Verwaltungsgericht, würden ja beide Seiten von einem nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnis ausgehen und weiteren Einigungsversuchen keine Erfolgsaussichten geben. In einer Fraktion müsse aber eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich sein, das zu beurteilen werde in der Mehrheitsmeinung deutlich, Breuker auszuschließen. Willkürlich sei der Ausschluss nicht. Das Gericht habe den vorliegenden Unterlagen entnehmen können, dass es um grundlegende Fragen der Zusammenarbeit gehe und es hier erheblichen Dissens gebe, der nicht aufzulösen sei. Das beziehe sich auf interne Absprachen und wie diese gehandhabt würden, den Umgang mit Medien, das geschlossene Auftreten in der Öffentlichkeit sowie unangekündigtes und unabgestimmtes Abstimmungsverhalten. Das mittlerweile komplett entfallene Vertrauensverhältnis der CDU-Fraktionsmehrheit zu Breuker habe sich über Monate entwickelt und trotz diverser Gesprächsrunden über das Verständnis von Miteinander, Kollegialität, Wertschätzung und Vertrauen auch nicht mehr gebessert. Eine Möglichkeit zur weiteren konstruktiven Zusammenarbeit werde daher nicht mehr gesehen.

Es sei anerkannt, dass für den Fraktionsausschluss ein wichtiger Grund vorliegen müsse, der in einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses bestehen könne, schreiben die Verwaltungsrichter. Dabei komme der Fraktion ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, erklärte das Verwaltungsgericht. Die von beiden Seiten geschilderte stark gestörte Zusammenarbeit werde auch durch die vorliegenden Protokolle der Fraktionssitzungen verdeutlicht, soweit dort mehrere Fraktionsmitglieder angekündigt hätten, die Fraktion zu verlassen, sofern es nicht zum Ausschluss Breukers komme, stellten die Richter fest.

Helmar Breuker (Mitte) mit Dr. Andreas Kroll (l.) und Maren Root (r.). Im Hintergrund CDU-Fraktionschef Dirk Ebrecht.

In der Ratssitzung hatte sich Helmar Breuker zu Wort gemeldet, als die Umbenennung der Ausschussbesetzungen auf der Tagesordnung stand. Einige in der CDU-Fraktion hätten offenbar Schwierigkeiten mit seiner Person, mit seiner Art der politischen Arbeit und wie man transparent und öffentlichkeitswirksam arbeite. Es gehe aber bei der Auseinandersetzung nicht nur um seine Person, sondern das sei „eine Systemfrage“, meint Breuker. Fraktionsentscheidungen hätten nach Auffassung der Fraktionsführung einstimmig zu sein, die Partei bleibe weitgehend ausgeschlossen. Es sei ein einzigartiger Vorgang, wenn sich ein Parteivorstand gegen den Ausschluss eines Fraktionsmitgliedes ausspreche, noch dazu wenn dieser der amtierende Vorsitzende der Einbecker CDU sei, sagte Breuker.

Es habe keine Gespräche zwischen Fraktionsvorsitz und Stadtverband gegeben. „In einer christlichen Partei geht es zunächst um das Miteinander, Konflikte sollten im Miteinander gelöst werden, und nicht durch Ausschluss“, sagte Breuker. Der sei nie eine Lösung. Er nannte erstmals konkrete Gründe, warum er seiner Meinung nach aus der CDU-Fraktion ausgeschlossen worden sei. Das sei sein Abstimmungsverhalten beim Neustädter Kirchplatz gewesen (Enthaltung beim 2. Nachtragshaushalt), seine öffentliche Positionierung beim Thema Löschlanze, für welche er gerügt worden sei. Und Breuker nannte einen Abend auf der Hube, von dem er jetzt erstmals ein Protokoll gesehen habe. Einzelheiten werde er sich ersparen auszuführen, weil diese möglicherweise strafrechtliche Tatbestände erfüllten, deutete der Ratsherr in öffentlicher Sitzung an, nannte jedoch keine konkreten Einzelheiten.

„Über allem thront ein Fraktionsvorsitzender, der in kleinen Zirkeln Entscheidungen trifft“, sagte Breuker. „Die Zusammenarbeit mit der SPD ist offenbar vertrauensvoller als mit der eigenen Mutterpartei.“ Die SPD habe von seinem Fraktionsausschluss früher erfahren als die CDU. In der CDU gebe es viele neue Mitglieder. „Diese jungen Leute stehen für einen anderen Politikstil, für Offenheit, für Transparenz, für Diskussion“, sagte Helmar Breuker. „Ich stehe für diejenigen Ratsmitglieder, die weiterhin Offenheit und Meinungsfreiheit auch in der Fraktion gelten lassen.“

Im Stadtrat hat die CDU-Fraktion die Ausschusssitze nach dem Ausschluss Helmar Breukers aus der Fraktion neu besetzen lassen – ein Beschluss des Rates, der bei sieben Gegenstimmen (Breuker, Kroll und Root von der CDU sowie FDP/Kloss und AfD) und einer Enthaltung (Petra Bohnsack, BlGfE) getroffen wurde. Für die CDU ist jetzt Dr. Olaf Städtler im Finanzausschuss, Antje Sölter im Feuerwehrausschuss, Heinz-Hermann Wolper im Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales. Den Sonderverwaltungsausschuss besetzt die SPD/CDU-Gruppe mit Nico Otunga (SPD). Breuker bleibt als fraktionsloser Ratsherr Mitglied im Finanzausschuss, allerdings nur mit Grundmandat, also ohne Stimmrecht.

Helmar Breuker hatte geheime Wahl für diesen Beschluss beantragt und wollte selbst gegen die von der CDU nominierten Ratsmitglieder antreten. Das lässt die Rechtslage jedoch nicht zu, weil es sich juristisch gesehen um keine Wahl handele, wie Justiziar Dr. Florian Schröder und Ratsvorsitzender Frank Doods (beide Verwaltungsjuristen) die gemeinsame Rechtsauffassung erläuterten. Die Sitzverteilung in den Ausschüssen ergebe sich nach den Mehrheitsverhältnissen, und dann erfolge nur noch eine Benennung der Personen durch Beschluss. In der Hybridsitzung des Rates wäre eine geheime Wahl nach Kommunalverfassung ohnehin unzulässig gewesen.

Beobachtern der Kommunalpolitik ist schon seit Monaten aufgefallen, dass sich Partei und Fraktion bei der CDU voneinander entfernt haben. Bis zum plötzlichen Tod der damaligen Parteivorsitzenden Heidrun Hoffmann-Taufall im Frühjahr war das weniger offensichtlich, weil diese als Ratsfrau immer auch moderierendes Bindeglied zwischen Stadtverband und Fraktion war und beide Gruppierungen zusammenhielt. Nach ihrem Tod jedoch wurde der Graben sichtbarer, der sich da offenbar seit längerem schon aufgetan hatte und sich vor allem im zwischenmenschlichen Bereich bewegt. Jeder, der wollte, konnte jedoch beim jüngsten Landtagswahlkampf in Einbeck auch sehen, dass Fraktion und Partei bei der CDU mittlerweile offenbar getrennte Wege gehen. Kandidat Dr. Andreas Kroll erhielt viel persönliche Unterstützung aus dem Stadtverband, weniger aus der Fraktion. Nur ein Beispiel: Als der Landesvorsitzende und CDU-Spitzenkandidat Bernd Althusmann in Einbeck war, scharten sich um ihn Vorstandsmitglieder aus der Partei. Von der Fraktion war außer Helmar Breuker niemand zu sehen, und er ist kommissarisch auch Stadtverbandsvorsitzender. Breukers Naturell ist nicht die harmonische Moderation von Teams und Vermittlung bei Konflikten. Er ist eher ein – und auch das braucht Politik manchmal – Zuspitzer, ein sperriger und unbequemer Zeitgenosse. In Gruppen wie einer Fraktion geht es aber nunmal auch um Teamgeist und weniger Ego, ansonsten könnten ja alle 37 Ratsmitglieder ihr eigenes Ding machen und nach Tagesform abstimmen. So aber funktioniert Politik nicht. Auch Kommunalpolitik nicht. Abzuwarten bleibt, ob sich weitere Fraktionsmitglieder aus der Fraktion entfernen, speziell diejenigen, die beim 6:4-Ausschluss-Beschluss an Breukers Seite waren und Seite an Seite sitzen.

CDU-Ratsherr Helmar Breuker vor der Sitzung des Stadtrates am 7. Dezember in der Multifunktionshalle. Links Dr. Andreas Kroll (CDU).

Ein Kommentar zu „Verwaltungsgericht: Breuker-Ausschluss aus CDU-Fraktion war rechtmäßig

  1. Dem Autor ist zu der tiefen Analyse der Situation zu gratulieren. In meinem Beitrag habe ich viele Details weglassen müssen, ich wollte nicht zu persönlich werden. Das Niveau überlasse ich gern anderen. Zu den letzten Anmerkungen in Sachen Teamarbeit…seit 2001 bin ich als Stellvertretender Vorsitzender der CDU Einbeck im Amt. Dort habe ich seitdem die Wahlkämpfe maßgeblich geleitet/organisiert. Auch die inhaltliche Arbeit in Sachen Kommunal-Wahlprogramm stand dabei im Mittelpunkt. In der letzten Zeit sind bereits zahlreiche Themen durch die CDU Einbeck behandelt worden, wie die verstärkten Aktivitäten auf Social Media dokumentieren. Diese Tätigkeit erfolgte stets im Team. Aber Teams leben nun einmal von den Charakteren und der Führungskonzeption. Während im Vorstand das kooperative Modell Vorrang hat, ist es in der Fraktion Ebrecht das autoritäre. Und diese Systemfrage habe ich gestellt; sie wird demnächst beantwortet.

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