Breuker-Ausschluss beschäftigt Verwaltungsgericht

Der Ausschluss von CDU-Ratsherr Helmar Breuker (Edemissen) aus der CDU-Ratsfraktion beschäftigt das Verwaltungsgericht Göttingen. Sprecher Niklas Walleck bestätigte mir einen mittlerweile dem Gericht vorliegenden Eilantrag, mit dem sich Breuker gegen den Ausschluss wehrt. Dieser führe unter anderem die fehlende Geschäftsordnung der Fraktion zur Begründung an, dass der Ausschluss nichtig sei. Das Verwaltungsgericht hat nun die CDU-Fraktion um Stellungnahme gebeten. Ob über den Eilantrag bereits bis zur nächsten Sitzung des Einbecker Stadtrates am 7. Dezember entschieden worden ist, bleibt zunächst offen. Für die Anhörung gelten auch in Eilsachen entsprechende Fristen. Für eine dauerhafte Klärung der Angelegenheit liegt dem Verwaltungsgericht bislang noch keine Klage Breukers vor, sagte der Sprecher. Diese kann er aber immer noch nachschieben.

Unterdessen steht der Ausschluss von Breuker aus der CDU-Fraktion ungeachtet dessen auf der Tagesordnung des Stadtrates am 7. Dezember. Denn die Nachfolge in den Ausschüssen für Helmar Breuker muss geklärt werden, dem CDU-Mann bleibt dann lediglich noch ein Grundmandat (ohne Stimmrecht) in einem Ausschuss seiner Wahl. Breuker war bislang für die CDU-Fraktion Mitglied im Finanzausschuss, Ausschuss für Feuerwehr und Katastrophenschutz, Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales sowie im Sonderverwaltungsausschuss für die Konzessionsverträge, dafür gilt es nun Nachfolgen zu finden. Ob Helmar Breuker von der CDU auch aus dem Aufsichtsrat der Ilmebahn und der Zwecksverbandsversammlung der Sparkasse Einbeck abgezogen wird, ist noch offen. Bei der Sparkasse ist Breuker für Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek entsandt worden. Die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung erlischt, wenn die Voraussetzung der Entsendung nicht mehr besteht, heißt es dazu in den Regularien.

Ein Kommentar zu „Breuker-Ausschluss beschäftigt Verwaltungsgericht

  1. Super yHrlmar.Bittf nicht nachgeben.Lass Dich nicht verdrängen. Es scheint ja in Einbeck an der Tagedordnung sein.

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