Klaglos am Weinberg

Straßenschild.

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Was wiegt schwerer: Das Interesse der Allgemeinheit, das der gesamten Stadt – oder das einzelne Interesse eines Bürgers oder einer Gruppe von Bürgern? Vor diese zugegeben nicht gerade leichte und auch jedes Mal neu zu beantwortende Frage sehen sich Politik und Verwaltung gestellt, wenn sie Entscheidungen im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen vor Ort zu treffen haben. Und das haben sie in der Kommunalpolitik täglich. Und dann haben da alle Bürger noch ein Recht auf eine gleiche Behandlung ihrer Interessen. Everybody’s darling sein zu wollen, wird freilich nicht funktionieren. Das ist die eine Seite der Medaille. Doch diese hat wie alle eine Zweite: Bürgerfreundlich wird eine Behörde, wenn sie sich als gesprächsbereit, kompromisswillig und nicht als mächtig am längeren Hebel und auf der mutmaßlich juristisch sicheren Seite sitzende präsentiert.

Und so ist die Entscheidung der Anwohner des Alfred-Nobel-Rings im Baugebiet Weinberg in Einbeck zumindest durchaus verständlich. Sie werden im Streit über die Höhe der Erschließungsbeiträge keine Klage gegen die erlassenen Gebührenbescheide erheben. Das Prozesskosten-Risiko sei zu hoch, sagte Sprecher Tobias Sörries. Der Alfred-Nobel-Ring ist mit 12,98 Euro pro Qudratmeter abgerechnet worden, rund ein Drittel höher als die benachbarte Max-Planck-Straße; 2012 waren von der Stadt für ihre Straße noch 8,85 Euro angekündigt worden. Die Anlieger hatten eine fehlende Gleichbehandlung in dem seit 2005 bebauten Wohngebiet am östlichen Einbecker Stadtrand kritisiert und eine außergerichtliche Einigung mit der Stadt Einbeck angestrebt. Die Anlieger zweifeln jetzt daran, ob der Stadt ebenfalls eine Kompromiss-Lösung mit den Bürgern am Herzen gelegen habe. „Aus unserer Sicht wurde der hierfür mögliche rechtliche und politische Spielraum nicht ausgeschöpft“, meint Sörries. Der Beschluss des Stadtrates aus dem Sommer 2014 habe im Gegenteil eine weitere (auch rechtliche) Hürde aufgebaut. Das habe es den Anliegern nicht einfacher gemacht und sei einfach enttäuschend.

In der Tat: Der so genannte Vorratsbeschluss des Stadtrates zur Bildung einer Erschließungseinheit käme zwar nur zum Tragen, wenn sich in einem Klageverfahren herausstellen würde, dass die Bildung einer Erschließungsanlage durch die Stadt falsch vorgenommen wurde, wie mir Rathaus-Jurist Dr. Florian Schröder die komplexe Materie erklärte. Aber der Beschluss ist und bleibt eine zusätzlich errichtete Hürde, die die Politik aufgebaut hat – im guten Glauben oder mit bestem Wissen, welche Folgen das für die Betroffenen hat. Hoffe ich mal. 2016 sind Kommunalwahlen…

Die Stadtverwaltung könne mit einem Prozess-Risiko sehr viel leidenschaftsloser umgehen als ein privater Haushalt, begründete Anlieger-Sprecher Tobias Sörries die Entscheidung der Alfred-Nobel-Ring-Anlieger. „Es ist halt ein Unterschied, ob ich bei einem negativen Ausgang des Verfahrens tatsächlich alles aus eigener Tasche zahlen muss oder ob ich einfach nur das Geld aus dem städtischen Haushalt nehme.“

Die Stadt Einbeck hat letztlich jetzt den Alfred-Nobel-Ring und die Werner-Heisenberg-Straße als eine Erschließungsanlage abgerechnet und laut Rathaus-Fachbereichsleiter Dr. Florian Schröder Erschließungsbeiträge in Höhe von etwa 330.000 Euro erhoben, von denen in der Vergangenheit bereits etwa 75 Prozent als Vorauszahlungen durch die Anlieger geleistet worden sind. Die Klagefrist für die Bescheide ist inzwischen abgelaufen.

Weinberg-Bescheide

Es kam, was viele nicht nur auf dem Weinberg erwartet hatten: Wie Rathaus-Jurist Dr. Florian Schröder heute auf Anfrage von CDU-Ratsherr Willi Teutsch in der Sitzung des Einbecker Stadtrates sagte, haben bis zur gesetzten Frist in der vergangenen Woche nicht die von der Stadt geforderten 100 Prozent der Anlieger des Alfred-Nobel-Rings und der Werner-Heisenberg-Straße für ein Rechtsgutachten gestimmt. Beide Straßen im Baugebiet Weinberg werden nun gemeinsam veranlagt, die Bescheide für die Erschließungsbeiträge sind am Montag vom Rathaus versandt worden, sagte Schröder. Der Fachbereichsleiter erklärte, nochmal ein neues juristisches Gutachten erstellen zu lassen, sei ein Entgegenkommen der Stadt Einbeck gewesen, ein Angebot an die Anlieger. Und nicht aus Unsicherheit über die Rechtsposition der Stadt erwachsen. Auf die hundertprozentige Zustimmung zu einem Gutachten bzw. die Verzichtserklärung, den Rechtsweg zu beschreiten, habe man bestehen müssen, sagte Schröder. Schließlich koste eine solche Expertise eines Fachanwalts die Stadt nicht unerheblich Geld, welches vergebens ausgegeben sei, wenn dann doch ein Anlieger klagen sollte. Der vom Stadtrat im Sommer 2014 getroffene Vorratsbeschluss, aus Alfred-Nobel-Ring und Werner-Heisenberg-Straße eine Erschließungseinheit zu bilden, komme nur für den Fall zum Tragen, dass die Stadt Einbeck bei einer Klage gegen die Beitragsbescheide unterliegt, antwortete der Jurist auf die Frage von CDU-Ratsherr Willi Teutsch. Teutsch war eines von zwei Ratsmitgliedern, das sich bei der Abstimmung enthalten hatte.

Neues vom Weinberg

Straßenschild.

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Die Anlieger möchten eigentlich nicht vor Gericht klagen, sondern gemeinsam mit der Stadt eine Lösung finden. Das haben sie von Anfang an betont. Das ehrt sie, schließlich geht es bei einem eventuellen Rechtsstreit auch um Steuergeld, das die Allgemeinheit zu bezahlen hätte. Doch ob es gelingt, ohne Richter auszukommen, ist noch offen und entscheidet sich in den nächsten Tagen. Im Streit über die Höhe der Erschließungsbeiträge im Baugebiet Weinberg in Einbeck sehen die Anwohner des Alfred-Nobel-Rings bei der Stadtverwaltung ein wenig Kompromissbereitschaft. Aber ob diese ausreicht, um sich am Ende doch nicht vor dem Verwaltungsrichter zu sehen? Aus dem Einbecker Rathaus ist zwar der Vorschlag gekommen, zum Hauptstreitpunkt gemeinsam einen Gutachter zu beauftragen, um in kurzer Zeit Rechtsfrieden und finanzielle Planungssicherheit zu bekommen, wie es in einem Schreiben der Stadtverwaltung an die Anlieger heißt. Ein Fachanwaltsbüro soll klären, um wie viele Erschließungsanlagen es sich im Wohngebiet am Weinberg handelt. Bei der Formulierung der Gutachterauftrages mochte die Stadt die Anwohner zuerst nicht beteiligen, bedauert Tobias Sörries, der Sprecher der Anlieger. Immerhin habe sich das Rathaus aber jüngst darauf eingelassen, dass in dem Rechtsgutachten die Frage geklärt werden soll, aus wie vielen Erschließungsanlagen sich das Gebiet des gesamten Bebauungsplans Nr. 60 („Weinberg“) zusammensetzt.

Straßenschild.

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Entscheidender ist für die Anlieger aber: Die Stadt verlangt, dass ausnahmslos alle Anlieger im Vorfeld auf Rechtsmittel gegen die Gebührenbescheide verzichten, die auf der Grundlage des neuen Gutachtens beruhen. Nur dann ist die Stadt zu der Expertise bereit, wie sie schreibt. „Hierdurch könnte ein einzelner über alle anderen entscheiden“, sagt Tobias Sörries. Dieses undemokratische Verhalten sei äußerst bedenklich. Entscheidend wird jetzt sein, ob die Anwohner der Werner-Heisenberg-Straße und des anliegenden Negenborner Weges die Angelegenheit auch als die ihre ansehen. Die Anlieger des Alfred-Nobel-Rings sollen wesentlich höhere Erschließungsbeiträge bezahlen als die anderen Anwohner in dem Baugebiet am Weinberg. Ursprünglich sollte der Alfred-Nobel-Ring mit einem Erschließungsbeitrag von 8,85 Euro pro Quadratmeter abgerechnet werden, nun stehen 13 Euro im Raum, weil jetzt mit der benachbarten Werner-Heisenberg-Straße eine Erschließungseinheit gebildet werden soll.

Nun gilt es erst einmal abzuwarten, ob die 100-Prozent-Zustimmung zustande kommt. Dann hätte der Gutachter das Wort. Andernfalls würden von der Stadt noch im Februar die Gebührenbescheide erlassen. Und die Justiz hätte das Wort, weil dann geklagt würde. In jedem Fall sollten die Ratspolitiker bei alledem eine Frage schon aus eigenem Interesse nicht aus dem Auge verlieren: ob sie in dem Verfahren stets umfassend aus dem Rathaus informiert worden sind. Und auch: ob sie sich genügend interessiert haben für die – zugegeben – anspruchsvolle und komplexe Materie.

Weinberg-Wirrnis

Sind sauer auf die Stadt Einbeck: Die Anlieger des Alfred-Nobel-Rings im Bebauungsgebiet Weinberg sollen mehr Erschließungsbeitrag bezahlen, als ursprünglich angekündigt war.

Sind sauer auf die Stadt Einbeck: Die Anlieger des Alfred-Nobel-Rings im Bebauungsgebiet Weinberg sollen mehr Erschließungsbeitrag bezahlen, als ursprünglich angekündigt war und als die Anlieger anderer Straßen dort zahlen.

Wenn komplexes Verwaltungsrecht auf einen imgrunde selbstverständlichen Anspruch von Bürgernähe trifft, kann es mit der freundlich immer wieder betonten Transparenz in Rathäusern schnell mal kompliziert werden. Das spüren seit einigen Monaten die Anlieger des Weinbergs in Einbeck. Die Südhang-Lage am östlichen Stadtrand ist schön, der Blick aus den Häusern in dem kaum zehn Jahre alten Wohngebiet schweift über die Stadt weit ins Ilme- und Leinetal. Hier lässt’s sich gut leben, kein Zweifel.

Tobias Sörries.

Tobias Sörries.

Doch die Anlieger des Alfred-Nobel-Rings sind sauer. Sie sollen wesentlich höhere Erschließungsbeiträge bezahlen als die anderen Anwohner in dem Baugebiet am Weinberg. Vor allem aber ärgern sie sich darüber, wie die Stadtverwaltung mit ihnen umgeht. „Der Weg, um an Informationen zu kommen, wird uns so steinig wie möglich gemacht“, sagt der Sprecher der Anwohner des Alfred-Nobel-Rings, Tobias Sörries. Versprochene Gespräche habe es erst auf Nachfrage gegeben, offene Fragen seien trotzdem bislang nicht beantwortet worden. Und die Stadt habe vermutlich Fehler gemacht, die sie aber nicht eingestehen wolle, kritisiert der 36-jährige Versicherungskaufmann auch in Namen seiner Nachbarn.

Nach einem Anhörungsschreiben der Stadt aus dem Jahr 2012 sollte der Alfred-Nobel-Ring mit einem Erschließungsbeitrag von 8,85 Euro pro Quadratmeter abgerechnet werden. Jetzt soll es ein Erschließungsbeitrag von 13 Euro werden. Und nur, weil jetzt mit der benachbarten Werner-Heisenberg-Straße eine so genannte Erschließungseinheit gebildet werden soll. Bis kurz vor Weihnachten lief die aktuelle Anhörung, im neuen Jahr sollen dann die Beitragsbescheide verschickt werden.

OLYMPUS DIGITAL CAMERAIm Hinterkopf bei der folgenden Geschichte sollte man haben, dass es im Einbecker Rathaus erst seit November 2013 wieder einen Justiziar gibt. Zuvor war diese Stelle viele Monate unbesetzt, der vorherige Amtsinhaber war nur 100 Tage in Einbeck. Und auch davor fehlte der Verwaltung ein Volljurist im eigenen Hause.

Hauptkritikpunkt der Anlieger: Die Stadtverwaltung habe immer davon gesprochen, dass ihre Haltung auf der eines Fachanwaltes von 2012 beruhe. Das betreffende Schreiben (es fällt in die Zeit der ersten Justiziar-Vakanz) habe die Verwaltung jedoch zunächst nicht herausgeben wollen, auch nicht auf Nachfragen in öffentlicher Stadtratssitzung. Auszüge aus Verfahrensakten herauszugeben, bevor die Angelegenheit entscheidungsreif sei, trage in beitragsrechtlichen Fällen erfahrungsgemäß nicht zur Transparenz bei, sondern eröffne Quellen für Missverständnisse und Konflikte, begründet der heutige Justiziar der Stadt, Dr. Florian Schröder, das Vorgehen. In die Rechte der Betroffenen werde dadurch nicht eingegriffen, denn gegen die ergehenden Bescheide könne vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Das aber wollen die Anlieger eigentlich gar nicht.

OLYMPUS DIGITAL CAMERA„Wir fordern eine solidarische Lösung, in der alle Anwohner im Baugebiet am Weinberg zu gleichen Anteilen beteiligt werden“, sagt Tobias Sörries. Wenn die Stadt durch ihr Vorgehen ein Ungleichgewicht bei den Erschließungskosten im Baugebiet Weinberg geschaffen habe, könne das doch nicht zu Lasten der Bürger gehen. „Wir haben uns bewusst bislang keinen Anwalt genommen“, sagt der Versicherungskaufmann. „Für ein Gespräch stehen wir der Stadtverwaltung zur Verfügung – wenn diese auch eine Lösung sucht. Wir möchten nicht klagen, sondern gemeinsam eine Lösung finden“. Hierzu sei die Stadtverwaltung aber bislang nicht bereit gewesen. Vielleicht eröffnet hier das neue Jahr neue Wege.

Bei der Akteneinsicht, die die Anwohner mittlerweile genommen haben, habe sich herausgestellt, dass der von der Stadt 2012 beauftragte Jurist aus Hannover das Baugebiet Weinberg als Ganzes im Wesentlichen als eine Anlage gesehen habe, berichtet Tobias Sörries. Die Stadt habe aber in der Folge gegensätzliche eigene rechtliche Sichtweisen auf Sachbearbeiter-Ebene entwickelt, was jetzt zu mehreren Erschließungsanlagen in dem Baugebiet geführt habe. Und die Stadt habe davon sogar bereits eine Erschließungsanlage (unter anderem die Max-Planck-Straße) vorab im Jahre 2013 abgerechnet – für 10,46 Euro und somit rund ein Drittel günstiger als die angedachte Erschließungsanlage Alfred-Nobel-Ring/Werner-Heisenberg-Straße, ärgern sich die dortigen Anlieger.

In der Frage, um wie viele Erschließungsanlagen im Sinne des Baugesetzbuches es sich handele, habe die Verwaltung in der Tat einen anderen rechtlichen Standpunkt eingenommen, als dies eine von der Stadtverwaltung beauftragte Anwaltskanzlei zunächst vorgeschlagen hatte, räumt Dr. Schröder ein. Da die Bestimmung der Grenzen einer Anlage im Erschließungsbeitragsrecht laut Baugesetzbuch anhand des unbestimmten Rechtsbegriffs „natürliche Betrachtungsweise“ zu erfolgen habe, gebe es zu dieser Frage bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Abrechnung von Wohngebieten häufig unterschiedliche Auffassungen, erläutert Dr. Schröder. Hier prüfe die Verwaltung aber aktuell nochmals, ob die Sichtweise richtig sei.

Und dann kommt da noch die Politik ins Spiel. Gegenüber dem Stadtrat und den Anwohnern habe die Verwaltung stets den Eindruck erweckt, dass die Beschlussvorlagen zur Bildung der mehreren Erschließungseinheiten auf der rechtlichen Beurteilung des Fachanwaltes beruhen würden. „Wir hoffen, dass dieses nicht bewusst erfolgt ist, um Abstimmungsergebnisse zu beeinflussen“, sagt Tobias Sörries. Politik und auch die Anwohner seien nicht ausreichend und korrekt informiert worden. Hinter dem mehrmals vertagten, letztlich aber einstimmig gefassten Ratsbeschluss vom Juni 2014, aus Alfred-Nobel-Ring und Werner-Heisenberg-Straße eine Erschließungseinheit zu bilden, vermuten die Anlieger ohnehin nur eine eigentlich unnötige weitere Hürde für sie, sollte es zur Klage kommen.

Unklar bleibt nach Meinung der Anlieger, ob die Ratsmitglieder korrekt und umfassend durch die Stadtverwaltung informiert wurden. „Auch die Ratsmitglieder selbst sollten sich ehrlich hinterfragen, ob sie zu jedem Zeitpunkt ihren Aufgaben als Stadtrat nachgekommen sind oder ob sie insbesondere im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion, die Hintergründe für den eingebrachten Beschluss kritischer hinterfragen hätten können“, meint Tobias Sörries. Auch eine Unterstützung durch die Ratsmitglieder bei der Diskussion mit der Stadtverwaltung hätten die Anwohner nur vereinzelt spüren können. Enttäuscht sind einige Anwohner darüber, dass Ratsmitglieder, die zuvor noch kritisch gewesen seien, letztlich auf die Fraktionsdisziplin eingenordet worden seien. Der einstimmige Beschluss von Juni 2014 hatte zwei Enthaltungen.

Rathaus-Verwaltungsrechtler Dr. Florian Schröder wehrt sich gegen den Vorwurf, die Verwaltung wolle Fehler vertuschen und Hürden aufbauen. Der Rat der Stadt habe im Juni 2014 den Vorratsbeschluss zur Bildung einer so genannten Erschließungseinheit (= Zusammenfassung mehrerer Erschließungsanlagen) treffen müssen, um für den Fall vorzusorgen, dass die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung in einem Klageverfahren vom Verwaltungsgericht als unzutreffend angesehen werde. Durch diesen Umstand sei der Fall bereits Monate bevor die Stadtverwaltung konkrete Zahlen zur Beitragshöhe habe nennen können, politisch und medial intensiv diskutiert worden.

Wenn Verwaltungsrecht auf Transparenz-Versprechen trifft…

…dürfte die Diskussion noch nicht beendet sein.