Klaglos am Weinberg

Straßenschild.
Straßenschild.

Was wiegt schwerer: Das Interesse der Allgemeinheit, das der gesamten Stadt – oder das einzelne Interesse eines Bürgers oder einer Gruppe von Bürgern? Vor diese zugegeben nicht gerade leichte und auch jedes Mal neu zu beantwortende Frage sehen sich Politik und Verwaltung gestellt, wenn sie Entscheidungen im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen vor Ort zu treffen haben. Und das haben sie in der Kommunalpolitik täglich. Und dann haben da alle Bürger noch ein Recht auf eine gleiche Behandlung ihrer Interessen. Everybody’s darling sein zu wollen, wird freilich nicht funktionieren. Das ist die eine Seite der Medaille. Doch diese hat wie alle eine Zweite: Bürgerfreundlich wird eine Behörde, wenn sie sich als gesprächsbereit, kompromisswillig und nicht als mächtig am längeren Hebel und auf der mutmaßlich juristisch sicheren Seite sitzende präsentiert.

Und so ist die Entscheidung der Anwohner des Alfred-Nobel-Rings im Baugebiet Weinberg in Einbeck zumindest durchaus verständlich. Sie werden im Streit über die Höhe der Erschließungsbeiträge keine Klage gegen die erlassenen Gebührenbescheide erheben. Das Prozesskosten-Risiko sei zu hoch, sagte Sprecher Tobias Sörries. Der Alfred-Nobel-Ring ist mit 12,98 Euro pro Qudratmeter abgerechnet worden, rund ein Drittel höher als die benachbarte Max-Planck-Straße; 2012 waren von der Stadt für ihre Straße noch 8,85 Euro angekündigt worden. Die Anlieger hatten eine fehlende Gleichbehandlung in dem seit 2005 bebauten Wohngebiet am östlichen Einbecker Stadtrand kritisiert und eine außergerichtliche Einigung mit der Stadt Einbeck angestrebt. Die Anlieger zweifeln jetzt daran, ob der Stadt ebenfalls eine Kompromiss-Lösung mit den Bürgern am Herzen gelegen habe. „Aus unserer Sicht wurde der hierfür mögliche rechtliche und politische Spielraum nicht ausgeschöpft“, meint Sörries. Der Beschluss des Stadtrates aus dem Sommer 2014 habe im Gegenteil eine weitere (auch rechtliche) Hürde aufgebaut. Das habe es den Anliegern nicht einfacher gemacht und sei einfach enttäuschend.

In der Tat: Der so genannte Vorratsbeschluss des Stadtrates zur Bildung einer Erschließungseinheit käme zwar nur zum Tragen, wenn sich in einem Klageverfahren herausstellen würde, dass die Bildung einer Erschließungsanlage durch die Stadt falsch vorgenommen wurde, wie mir Rathaus-Jurist Dr. Florian Schröder die komplexe Materie erklärte. Aber der Beschluss ist und bleibt eine zusätzlich errichtete Hürde, die die Politik aufgebaut hat – im guten Glauben oder mit bestem Wissen, welche Folgen das für die Betroffenen hat. Hoffe ich mal. 2016 sind Kommunalwahlen…

Die Stadtverwaltung könne mit einem Prozess-Risiko sehr viel leidenschaftsloser umgehen als ein privater Haushalt, begründete Anlieger-Sprecher Tobias Sörries die Entscheidung der Alfred-Nobel-Ring-Anlieger. „Es ist halt ein Unterschied, ob ich bei einem negativen Ausgang des Verfahrens tatsächlich alles aus eigener Tasche zahlen muss oder ob ich einfach nur das Geld aus dem städtischen Haushalt nehme.“

Die Stadt Einbeck hat letztlich jetzt den Alfred-Nobel-Ring und die Werner-Heisenberg-Straße als eine Erschließungsanlage abgerechnet und laut Rathaus-Fachbereichsleiter Dr. Florian Schröder Erschließungsbeiträge in Höhe von etwa 330.000 Euro erhoben, von denen in der Vergangenheit bereits etwa 75 Prozent als Vorauszahlungen durch die Anlieger geleistet worden sind. Die Klagefrist für die Bescheide ist inzwischen abgelaufen.

2 Kommentare zu „Klaglos am Weinberg

  1. Gem. § 130 Absatz 2 Satz 3 Baugesetzbuch kann eine Erschließungseinheit nur für eine Hauptstraße und von ihr abzweigenden Stichstraßen (Sackgassen) gebildet werden, da nur dann an ein enger funktonaler Zusammenhang besteht. Der Alfred-Nobel-Ring und die Max-Planck-Straße bilden bei natürliche Betrachtungsweise eines unbefangenen Beobachters zwei getrennte, jeweils selbständige, Erschließungsanlagen. Welche der beiden Straßen soll die Hauptstraße und welche die Sackgasse sein? Der vom Stadtrat gefasste Vorratsbeschluss hätte somit keine Anwendung finden können. Das ist meine Sichtweise zu dem bereits abgeschlossenen Vorgang.

  2. Entschuldigung: Der Alfred-Nobel-Ring und die Werner-Heisenberg-Straße bilden bei natürliche Betrachtungsweise eines unbefangenen Beobachters zwei getrennte, jeweils selbständige, Erschließungsanlagen, so muss es richtig heißen.

Kommentare sind geschlossen.