
Wenn komplexes Verwaltungsrecht auf einen imgrunde selbstverständlichen Anspruch von Bürgernähe trifft, kann es mit der freundlich immer wieder betonten Transparenz in Rathäusern schnell mal kompliziert werden. Das spüren seit einigen Monaten die Anlieger des Weinbergs in Einbeck. Die Südhang-Lage am östlichen Stadtrand ist schön, der Blick aus den Häusern in dem kaum zehn Jahre alten Wohngebiet schweift über die Stadt weit ins Ilme- und Leinetal. Hier lässt’s sich gut leben, kein Zweifel.

Doch die Anlieger des Alfred-Nobel-Rings sind sauer. Sie sollen wesentlich höhere Erschließungsbeiträge bezahlen als die anderen Anwohner in dem Baugebiet am Weinberg. Vor allem aber ärgern sie sich darüber, wie die Stadtverwaltung mit ihnen umgeht. „Der Weg, um an Informationen zu kommen, wird uns so steinig wie möglich gemacht“, sagt der Sprecher der Anwohner des Alfred-Nobel-Rings, Tobias Sörries. Versprochene Gespräche habe es erst auf Nachfrage gegeben, offene Fragen seien trotzdem bislang nicht beantwortet worden. Und die Stadt habe vermutlich Fehler gemacht, die sie aber nicht eingestehen wolle, kritisiert der 36-jährige Versicherungskaufmann auch in Namen seiner Nachbarn.
Nach einem Anhörungsschreiben der Stadt aus dem Jahr 2012 sollte der Alfred-Nobel-Ring mit einem Erschließungsbeitrag von 8,85 Euro pro Quadratmeter abgerechnet werden. Jetzt soll es ein Erschließungsbeitrag von 13 Euro werden. Und nur, weil jetzt mit der benachbarten Werner-Heisenberg-Straße eine so genannte Erschließungseinheit gebildet werden soll. Bis kurz vor Weihnachten lief die aktuelle Anhörung, im neuen Jahr sollen dann die Beitragsbescheide verschickt werden.
Im Hinterkopf bei der folgenden Geschichte sollte man haben, dass es im Einbecker Rathaus erst seit November 2013 wieder einen Justiziar gibt. Zuvor war diese Stelle viele Monate unbesetzt, der vorherige Amtsinhaber war nur 100 Tage in Einbeck. Und auch davor fehlte der Verwaltung ein Volljurist im eigenen Hause.
Hauptkritikpunkt der Anlieger: Die Stadtverwaltung habe immer davon gesprochen, dass ihre Haltung auf der eines Fachanwaltes von 2012 beruhe. Das betreffende Schreiben (es fällt in die Zeit der ersten Justiziar-Vakanz) habe die Verwaltung jedoch zunächst nicht herausgeben wollen, auch nicht auf Nachfragen in öffentlicher Stadtratssitzung. Auszüge aus Verfahrensakten herauszugeben, bevor die Angelegenheit entscheidungsreif sei, trage in beitragsrechtlichen Fällen erfahrungsgemäß nicht zur Transparenz bei, sondern eröffne Quellen für Missverständnisse und Konflikte, begründet der heutige Justiziar der Stadt, Dr. Florian Schröder, das Vorgehen. In die Rechte der Betroffenen werde dadurch nicht eingegriffen, denn gegen die ergehenden Bescheide könne vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Das aber wollen die Anlieger eigentlich gar nicht.
„Wir fordern eine solidarische Lösung, in der alle Anwohner im Baugebiet am Weinberg zu gleichen Anteilen beteiligt werden“, sagt Tobias Sörries. Wenn die Stadt durch ihr Vorgehen ein Ungleichgewicht bei den Erschließungskosten im Baugebiet Weinberg geschaffen habe, könne das doch nicht zu Lasten der Bürger gehen. „Wir haben uns bewusst bislang keinen Anwalt genommen“, sagt der Versicherungskaufmann. „Für ein Gespräch stehen wir der Stadtverwaltung zur Verfügung – wenn diese auch eine Lösung sucht. Wir möchten nicht klagen, sondern gemeinsam eine Lösung finden“. Hierzu sei die Stadtverwaltung aber bislang nicht bereit gewesen. Vielleicht eröffnet hier das neue Jahr neue Wege.
Bei der Akteneinsicht, die die Anwohner mittlerweile genommen haben, habe sich herausgestellt, dass der von der Stadt 2012 beauftragte Jurist aus Hannover das Baugebiet Weinberg als Ganzes im Wesentlichen als eine Anlage gesehen habe, berichtet Tobias Sörries. Die Stadt habe aber in der Folge gegensätzliche eigene rechtliche Sichtweisen auf Sachbearbeiter-Ebene entwickelt, was jetzt zu mehreren Erschließungsanlagen in dem Baugebiet geführt habe. Und die Stadt habe davon sogar bereits eine Erschließungsanlage (unter anderem die Max-Planck-Straße) vorab im Jahre 2013 abgerechnet – für 10,46 Euro und somit rund ein Drittel günstiger als die angedachte Erschließungsanlage Alfred-Nobel-Ring/Werner-Heisenberg-Straße, ärgern sich die dortigen Anlieger.
In der Frage, um wie viele Erschließungsanlagen im Sinne des Baugesetzbuches es sich handele, habe die Verwaltung in der Tat einen anderen rechtlichen Standpunkt eingenommen, als dies eine von der Stadtverwaltung beauftragte Anwaltskanzlei zunächst vorgeschlagen hatte, räumt Dr. Schröder ein. Da die Bestimmung der Grenzen einer Anlage im Erschließungsbeitragsrecht laut Baugesetzbuch anhand des unbestimmten Rechtsbegriffs „natürliche Betrachtungsweise“ zu erfolgen habe, gebe es zu dieser Frage bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Abrechnung von Wohngebieten häufig unterschiedliche Auffassungen, erläutert Dr. Schröder. Hier prüfe die Verwaltung aber aktuell nochmals, ob die Sichtweise richtig sei.
Und dann kommt da noch die Politik ins Spiel. Gegenüber dem Stadtrat und den Anwohnern habe die Verwaltung stets den Eindruck erweckt, dass die Beschlussvorlagen zur Bildung der mehreren Erschließungseinheiten auf der rechtlichen Beurteilung des Fachanwaltes beruhen würden. „Wir hoffen, dass dieses nicht bewusst erfolgt ist, um Abstimmungsergebnisse zu beeinflussen“, sagt Tobias Sörries. Politik und auch die Anwohner seien nicht ausreichend und korrekt informiert worden. Hinter dem mehrmals vertagten, letztlich aber einstimmig gefassten Ratsbeschluss vom Juni 2014, aus Alfred-Nobel-Ring und Werner-Heisenberg-Straße eine Erschließungseinheit zu bilden, vermuten die Anlieger ohnehin nur eine eigentlich unnötige weitere Hürde für sie, sollte es zur Klage kommen.
Unklar bleibt nach Meinung der Anlieger, ob die Ratsmitglieder korrekt und umfassend durch die Stadtverwaltung informiert wurden. „Auch die Ratsmitglieder selbst sollten sich ehrlich hinterfragen, ob sie zu jedem Zeitpunkt ihren Aufgaben als Stadtrat nachgekommen sind oder ob sie insbesondere im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion, die Hintergründe für den eingebrachten Beschluss kritischer hinterfragen hätten können“, meint Tobias Sörries. Auch eine Unterstützung durch die Ratsmitglieder bei der Diskussion mit der Stadtverwaltung hätten die Anwohner nur vereinzelt spüren können. Enttäuscht sind einige Anwohner darüber, dass Ratsmitglieder, die zuvor noch kritisch gewesen seien, letztlich auf die Fraktionsdisziplin eingenordet worden seien. Der einstimmige Beschluss von Juni 2014 hatte zwei Enthaltungen.
Rathaus-Verwaltungsrechtler Dr. Florian Schröder wehrt sich gegen den Vorwurf, die Verwaltung wolle Fehler vertuschen und Hürden aufbauen. Der Rat der Stadt habe im Juni 2014 den Vorratsbeschluss zur Bildung einer so genannten Erschließungseinheit (= Zusammenfassung mehrerer Erschließungsanlagen) treffen müssen, um für den Fall vorzusorgen, dass die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung in einem Klageverfahren vom Verwaltungsgericht als unzutreffend angesehen werde. Durch diesen Umstand sei der Fall bereits Monate bevor die Stadtverwaltung konkrete Zahlen zur Beitragshöhe habe nennen können, politisch und medial intensiv diskutiert worden.
Wenn Verwaltungsrecht auf Transparenz-Versprechen trifft…
…dürfte die Diskussion noch nicht beendet sein.