Ob es passend war, zwei Solarpark-Projektentwickler mit am Tisch sitzen zu haben, als der zuständige Fachausschuss des Stadtrates über Größe und Abstände und über Ausschlussflächen von Photovoltaik(PV)-Anlagen auf dem Einbecker Stadtgebiet zu entscheiden hatte? Natürlich konnten sie direkt ihre Expertise einbringen. Aber sie konnten eben auch direkt sagen, welche Bodenwertzahl von landwirtschaftlichen Flächen für sie akzeptabel ist und ab welcher Größe sich Solarparks wirtschaftlich rechnen. Die Frage ist jetzt, ob sich Politik danach richten will. Oder lieber nach Kriterien wie Sichtbarkeit der Solarflächen im Landschaftsbild (die freilich auch beschlossen wurden). Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung jedenfalls hat einen umfassenden Kriterienkatalog für den PV-Ausbau empfohlen; abschließend entscheidet darüber der Verwaltungsausschuss. Die einzige Gegenstimme kam von Hilmar Kahle (FDP), der Landwirt aus Vardeilsen forderte als Ziel, weniger Flächen zu verbrauchen.
Nach meinem Gefühl einmal zu oft haben Ratspolitiker in der Ausschusssitzung betont, sie wollten bei der nachhaltigen Energieversorgung durch die Sonne keine Verhinderungsplanung betreiben. Ja, warum beschließen sie dann aber einen Kriterienkatalog für den PV-Ausbau? Um einen Rahmen oder Leitplanken zu setzen, hieß es dazu dann von Dirk Heitmüller (SPD) oder Carsten Pape (CDU). Wobei dann die Frage erlaubt sein muss, wie viel Spielraum für neue Anlagen überhaupt noch bleibt, wenn das 0,5-Prozent-Flächenziel (das sind 115 Hektar) des Stadtgebietes dafür eingeplant werden soll, um als Stadt Einbeck einen Beitrag zu leisten, die niedersächsischen Klimaziele bis 2025 zu erreichen. Denn mit den zwei großen Solarparks bei Naensen und Stroit, für die die Planungen bereits angelaufen sind und für die der Ausschuss jeweils einstimmig die Öffentlichkeitsbeteiligung der Planungen empfohlen hat, sind rund 100 Hektar bereits erreicht – ganz ohne Kriterienkatalog. Mit einer einzigen weiteren großen Anlage wäre Einbeck schon deutlich über der Klimaneutralität. Und auch der Einwand von Carsten Pape (CDU), die Dörfer Auf dem Berge könnten nicht alle PV-Anlagen schultern, dürfte angesichts der normativen Kraft des Faktischen eher verpuffen. Ob alle Kriterien erfüllt sein müssten oder einzelne bereits als Ausschlusskriterium, wollte Petra Bohnsack (BlGfE) wissen: Die Kriterien seien einzuhalten, antwortete Bauen-Fachbereichsleiter Jens Ellinghaus, aus dessen Feder der Entwurf der Kriterienkatalog stammt. Die Bürgermeisterin könne aber jederzeit bei entsprechender Antragslage ein nicht den Kriterien entsprechendes Baubegehren ablehnen, diese Anträge sollen dem Verwaltungsausschuss lediglich zur Kenntnis vorgelegt werden, der sich vorbehalten könnte, Entscheidungen im Einzelfall wieder an sich zu ziehen.
In dem beschlossenen Kriterienkatalog ist von Ausschlussflächen die Rede, gemeint sind unter anderem landwirtschaftlich hochwertige Böden ab einer Bodenwertzahl (BWZ) von durchschnittlich 60. Bei der Maximalgröße einzelner Anlagenstandorte setzte die Politik 40 Hektar netto fest, der Mindestabstand zwischen einzelnen Anlagen soll 500 Meter betragen, der Mindestabstand zu vorhandener Wohnbebauung 200 Meter.
Die BlGfE stellte in einer vor der Ausschussentscheidung verschickten Pressemitteilung mehrere Fragen in den politischen Raum: Welche Bodenqualität kann für diese Anlagen tatsächlich entbehrt werden? Wie können Interessenskonflikte zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Energiegewinnung ausgewogen gelöst werden? Und welchen Stellenwert haben dabei die Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner? „Bei der Entscheidung für weitere PV-Flächen müssen wir nicht nur die Energieziele im Blick behalten, sondern auch die Bedürfnisse der Landwirtschaft und das Landschaftsbild. Gleichzeitig ist es unerlässlich, die Bedenken vor Ort ernst zu nehmen“, lässt sich BlGfE-Fraktionschef Frank-Dieter Pfefferkorn (Greene) zitieren. Das hatte Dirk Heitmüller (SPD) schon ähnlich formuliert in der Sitzung: Die Politik wolle den Kriterienkatalog nicht einfach so, sondern weil betroffene Bürger dieses wünschten.
Nachtrag 20.03.2025: Der Verwaltungsausschuss des Stadtrates hat über die Thematik intensiv diskutiert. Laut Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek wurde der Kriterienkatalog mit dem Ziel von 115 Hektar PV-Flächen dabei im Wesentlichen bestätigt, allerdings ergänzt um den Hinweis, dass einzelne Gemarkungen nicht über Gebühr belastet werden sollen und die Kriterien für nicht privilegierte Flächen gelten sollen (privilegiert sind beispielsweise Flächen entlang von Bahnstrecken). Die Bodenwertzahl hat der VA auf durchschnittlich 65 angehoben (in Einbeck liegt die BWZ durchschnittlich bei 67,7), die Größe einzelner Anlagen auf 35 Hektar verringert.

