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Kommunalwahlen am 13. September: Alles was man dazu wissen sollte

Schild mit einem grünen Kreuz, Kommunalwahl,

Am 13. September finden die Kommunalwahlen statt. Jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Einbeck lebt, kann zwischen 8 und 18 Uhr in einem der 60 Wahlbezirke der Stadt Einbeck seine Stimme abgeben. Wo genau, steht in den Wahlbenachrichtigungen, welche die 24.737 Wahlberechtigten per Post erhalten haben. Dort kümmern sich mehr als 500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um den Ablauf der Wahlen; wer noch mitmachen möchte, kann sich hier online im Rathaus melden. Gewählt werden ein neuer Landrat, ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin, der Kreistag, der Stadtrat und in den Dörfern außerdem die Ortsräte. Für die beiden Direktwahlen finden mögliche Stichwahlen am 27. September statt. Zur Wahl stehen für den Kreistag 308 Kandidatinnen und Kandidaten, für den Stadtrat gibt es 107 Bewerberinnen und Bewerber, für die 26 Ortsräte bewerben sich insgesamt 221 Frauen und Männer.

Ein Meter lang ist der Stimmzettel für den Stadtrat (links), der für den Kreistag (unten in blau) ist nicht wesentlich kürzer).

Laut Stadtverwaltung haben bislang (Stand: 8. September 2026) 4459 Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen angefordert. Bei der Kommunalwahl 2021 waren insgesamt mehr als 5489 Briefwahlstimmen registriert worden, 2016 waren es 2675 Briefwahlanträge. Wahlberechtigte, die durch Briefwahl wählen möchten, beantragen Wahlschein und Briefwahlunterlagen bei der Stadt Einbeck, Teichenweg 1, 37574 Einbeck, bis spätestens Freitag, 11. September, 13 Uhr. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können im Neuen Rathaus, Zimmer 107, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Internet steht hier ein Online-Wahlscheinantrag zur Verfügung. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.

Gelb sind die Stimmzettel für die 26 Ortsräte, die zu wählen sind, hier alle Muster im Briefwahllokal im Rathaus.

Bei der Briefwahl ist zu beachten: Die Stimmzettel sind persönlich und unbeobachtet mit der entsprechenden Zahl von Kreuzen zu versehen und dann alle in den weißen Stimmzettelumschlag zu legen und zuzukleben. Zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein kommt der weiße Umschlag in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag, der ebenfalls zu verschließen ist. Dieser Wahlbrief geht zurück an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung der Stadt Einbeck – und zwar so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlleitung (Postweg) liegt bei der wahlberechtigten Person. Verspätet eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt!

Die Direktwahlen (Landrat, Bürgermeister/in) werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Die Wählerinnen und Wähler haben bei jeder Direktwahl eine Stimme, die sie einer oder einem der Kandidierenden durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht keine der kandidierenden Personen mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen, so findet am 27. September eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der Direktwahl die meisten Stimmen erhalten haben. Gewählt ist dann, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der jeweiligen Wahlleitung zu ziehende Los.

Die Mandate für die kommunalen Vertretungen (Kreistag, Stadtrat, Ortsrat) werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl vergeben. Die Wahlberechtigten haben bei jeder dieser Wahlen drei Stimmen und erhalten für jede Wahl einen Stimmzettel, auf dem die jeweiligen Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelkandidierenden aufgeführt sind. Der Stimmzettel für die Stadtratswahl in Einbeck hat die stolze Länge von einem Meter. Er muss viermal gefaltet werden, um bei der Briefwahl wieder in den Umschlag zu passen.

Die drei Stimmen können beliebig auf die Wahlvorschläge verteilt werden. Die Wählenden können auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen oder einem einzigen Kandidierenden auf einem Wahlvorschlag geben (Kumulieren). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Kandidierende desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren). Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, ist der Stimmzettel grundsätzlich ungültig.

Am Wahltag sind Wahlergebnisse für Einbeck ab 18 Uhr online hier zu sehen.

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