Mit Entsetzen und großem Unverständnis hat der Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Northeim auf die angekündigte Schließung der Ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxis in Einbeck zum 1. Februar reagiert. In einer offiziellen Stellungnahme wirft der Beirat der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) vor, die medizinische Grundversorgung im ländlichen Raum zugunsten wirtschaftlicher Interessen zu opfern und dabei geltendes Recht zu missachten. Der Beirat fordert einen sofortigen Stopp der Schließungspläne, bis ein barrierefreies Mobilitätskonzept vorliegt. „Gesundheit darf nicht allein nach Wirtschaftlichkeit bemessen werden“, betont die Vertretung in ihrer Mitteilung. „Gesundheitsversorgung ist kein Luxusgut, das man nur in Oberzentren vorhalten darf. Wenn der Weg zum Arzt zur Kostenfalle oder zum unüberwindbaren Hindernis wird, hat die Gesellschaft versagt.“
„Die Entscheidung der KVN ist ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen mit eingeschränkter Mobilität“, erklärt der Beirat in seiner Mitteilung. Die Argumentation der KVN, die Praxis in Northeim sei innerhalb von 30 bis 40 Minuten mit dem Auto erreichbar, gehe völlig an der Lebensrealität vorbei. Für Menschen ohne eigenes Fahrzeug, Patienten mit chronischen Schmerzen oder jene, die auf spezialisierte Rollstuhltaxen angewiesen sind, stelle der Wegfall des Standorts Einbeck eine unüberwindbare Barriere dar. Da der ÖPNV in den Abendstunden und an Wochenenden lückenhaft ist, bedeutet dies einen faktischen Versorgungsausschluss für weite Teile der Bevölkerung.
Besonders schwer wiegt nach Ansicht des Beirats der rechtliche Aspekt. Die KVN habe die Entscheidung ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Betroffenenvertretungen getroffen: „Wir sehen hier einen klaren Verstoß gegen das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)“, schreibt der Beirat in seiner Stellungnahme und führt konkret folgende drei Punkte an: § 12 NBGG: Fehlende frühzeitige Einbeziehung der Beiräte (Partizipationsgebot), § 1 NBGG: Unmittelbare Benachteiligung durch Erschwerung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung, § 3 NBGG: Missachtung der Barrierefreiheit, da Dienstleistungen ohne „besondere Erschwernis“ auffindbar und nutzbar sein müssen.
Der Beirat warnt zudem vor einer gefährlichen Fehlsteuerung der Notfallressourcen. Wenn die wohnortnahe Praxis fehlt, werden Patienten in ihrer Not verstärkt den Rettungsdienst (112) oder die Notaufnahmen der Kliniken für Bagatellfälle beanspruchen. Dies führe zu einer vermeidbaren Überlastung der akuten Notfallrettung, die für echte Lebensgefahr reserviert sein sollte.
In einem dringenden Appell richtet sich der Beirat auch an die Landespolitik und fordert: Sowohl der Standort Einbeck als auch die Region Uslar/Bodenfelde müssten als essenzielle Pfeiler der Versorgung für den Landkreis erhalten bleiben. Die KVN müsse ihre Entscheidung revidieren und die Kriterien offenlegen, wie die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum trotz der geplanten Streichungen dauerhaft gewährleistet werden soll.
