Ein gutes Gespräch vor Ort…

Von links 1. Stellvertretender Verbandsvorsteher Siegfried Sander, Jens Schatz, Hans-Jürgen Laduch und 2. Stellvertretender Verbandsvorsteher Andreas Friedrichs. Foto: Leineverband
Jens Schatz (2.v.l.) ist Nachfolger von Hans-Jürgen Laduch (2.v.r.), hier mit den beiden stellvertretenden Verbandsvorstehern Siegfried Sander (l.) und Andreas Friedrichs (r.). Foto: Leineverband

ist durch nichts zu ersetzen – das sagt der neue Geschäftsführer des Leineverbandes. Jens Schatz (53) ist seit dem 1. September Nachfolger von Hans-Jürgen Laduch (65), der in den Ruhestand gegangen ist. Laduch stand zehn Jahre lang an der Spitze des Leineverbandes, dessen Vorstand aus Mitgliedern der Städte und Gemeinde im Verbandsgebiet besteht. Davor war er Leiter des Bauamtes beim Landkreis Northeim. Der Leineverband unterhält die Leine einschließlich ihrer Nebengewässer und ist damit für insgesamt 93 Gewässer mit rund 650 Kilometer Länge zwischen Sarstedt im Norden und der niedersächsischen Grenze zu Hessen und Thüringen im Süden zuständig.

Jens Schatz ist Bauingenieur und war zuletzt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am Standort Hannover beschäftigt. Weitere Stationen in seinem beruflichen Werdegang waren der Landkreis Schaumburg, die Bezirksregierung Hannover sowie das Umweltministerium in Hannover. Die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen und die Renaturierung von Fließgewässern in Niedersachsen beschäftigten den 53-Jährigen in den vergangenen 20 Jahren, heißt es in einer Presseinformation des Leineverbandes. Vorhandene Kontakte zu zahlreichen Unterhaltungsverbänden in ganz Niedersachsen sowie Städten und Gemeinden im gesamten Verbandsgebiet erleichtern ihm den Einstieg.

Zu Schatz‘ wichtigsten Aufgaben zählen aktuell unter anderem die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und die Unterstützung der Mitglieder des Leineverbandes, hier der Städte und Gemeinden, bei der Umsetzung regionaler Hochwasserschutzkonzepte und der EG-Hochwassermanagement-Risikorichtlinie.