Grüne gegen Windkraft-Vorranggebiete

Manfred Helmke (l.) und Dietmar Bartels vor einem  Windrad. Foto-Montage: Grüne

Die Grünen im Einbecker Stadtrat lehnen Vorranggebiete für Windkraftanlagen ab. Am 13. Februar befassen sich Stadtentwicklungsausschuss und Bau- und Umweltausschuss in einer gemeinsamen Sitzung (17 Uhr, Rathaushalle) mit der Thematik. „Die Zeit für Windparks in dicht besiedelten Gebieten ist vorbei“, erklärte Grünen-Fraktionsvorsitzender Dietmar Bartels heute in einer Pressemitteilung, „Windparks mit bis zu zehn Windkraftanlagen könnten heute durch eine einzige Anlage ersetzt werden“. Die Grünen plädieren für die Auflösung der bisher von städtischer Seite ausgewiesenen Flächen und sind dagegen, dass neue Flächen ausgewiesen werden. Das ermögliche die Genehmigung von Einzelanlagen nach dem Bundes-Imissionsschutzgesetz an Standorten, an denen auch Wind wehe, erklären die Grünen. „Eine Umzingelung von einzelnen Ortschaften wird es dann nicht geben, die dann entstehenden wenigen Anlagen werden sich über das Stadtgebiet verteilen“, meint Bartels. Einen Wildwuchs befürchten die Grünen dennoch nicht, denn die heutigen Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von über 150 Meter und einen Rotordurchmesser von 150 Meter benötigten einen Abstand untereinander von mindestens dem Sechsfachen des Rotordurchmessers. „Dieser Abstand sei nötig, um die gegenseitige Verschattung zu vermeiden“, erläutert Grünen-Ratsmitglied Manfred Helmke in der Pressemitteilung, „und der Abstand zur Bebauung ergibt sich aus dem erforderlichen Lärmschutzgutachten und beträgt je nach Anlagentyp 900 bis 1000 Meter“. Durch diese technisch bedingten Voraussetzungen und weitere Vorgaben des Tierschutzes, zum Beispiel 1500 Meter Abstand zu Rotmilanhorsten, verbleiben nach Auffassung der Grünen-Ratsfraktion nur wenige kleine Flächen, an denen Windkraftanlagen entstehen könnten. Für einen Windpark sei einfach zu wenig Platz in Einbeck.

Nachtrag 12.02.2018: Aktuell liegt der Stadt Einbeck eine Anfrage für insgesamt eine Anlage vor. Den Standort mochte die Stadtverwaltung „aus Konkurrentenschutzgründen“ nicht nennen.