Ja oder Nein? Soll das Jugendfreizeitheim Silberborn in der Trägerschaft des Landkreises Northeim bleiben? Darüber können alle wahlberechtigten Einwohner im Kreisgebiet, die 16 Jahre und älter sind, bei einem Bürgerentscheid am Sonntag, 27. Januar, abstimmen. Was spricht dafür, das Haus in kommunaler Obhut zu belassen, wie das eine Gruppe von Bürgern befürwortet, die mit einem Bürgerbegehren und 13.417 Unterschriften den Bürgerentscheid initiiert hat? Was spricht dagegen, dass der Landkreis Northeim Träger des Hauses bleibt, wie das der Kreistag am 8. Juni vergangenen Jahren mit breiter Mehrheit beschlossen hat? Argumente Pro und Contra trägt dieser Beitrag im Folgenden zusammen, liefert außerdem Antworten auf ganz praktische Fragen zum Bürgerentscheid. Diesen Bürgerentscheid kann man als eine Form von Wahl verstehen, bei der jeder nur eine einzige Stimme hat. Jeder kann das „Ja“ oder das „Nein“ auf dem Stimmzettel ankreuzen, nur ein Kreuz ist erlaubt, Zusätze sind verboten und machen den Stimmzettel ungültig. Die offizielle Frage auf dem Stimmzettel lautet:
Sind Sie dafür, dass der Betrieb der kommunalen Einrichtung „Jugendfreizeitheim Silberborn“ in der Trägerschaft des Landkreises Northeim über den 31.12.2018 hinaus fortgesetzt wird?
Gewählt werden kann am Sonntag, 27. Januar 2019, von 8 bis 18 Uhr in dem Abstimmungsraum, der in der per Post inzwischen versandten Abstimmungsbenachrichtigung angegeben ist (meistens ist dies das Wahllokal, in dem man auch sonst bei Wahlen seine Stimme abgeben kann). Die Stadt Einbeck beispielsweise ist eingeteilt in 62 Abstimmbezirke. Mitzubringen ist die Benachrichtigung und ein Ausweisdokument, also in der Regel der Personalausweis. Letzterer reicht grundsätzlich zur Stimmabgabe allein aus, falls man z.B. keine Benachrichtigung erhalten hat. Entscheidend ist jedoch, dass der Wähler im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist. Wer also in den vergangenen Tagen und Wochen umgezogen sein sollte oder gerade umzieht, sollte sich vorher noch einmal bei seiner Gemeinde vergewissern, ob er dort schon, noch oder wo er aufgeführt ist.
Eine Briefwahl ist möglich für alle, die am 27. Januar nicht wählen können oder wollen. Dafür kann jeder Wahlberechtigte entweder in das Rathaus seiner Gemeindeverwaltung gehen und dort direkt abstimmen (Ausweis nicht vergessen!). Oder er kann Briefwahl-Unterlagen anfordern, bei der Stadt Einbeck ist dies auch online möglich (hier), das Formular steht bis einschließlich 22. Januar zur Verfügung. Bis zum 25. Januar, 13 Uhr, können Briefwahlunterlagen angefordert werden.
Der Bürgerentscheid ist erfolgreich und für die nächsten zwei Jahre verbindlich, wenn 20 Prozent der Wahlberechtigten mit Ja stimmen, das sind in diesem Fall aktuell 22.695 Stimmen. Ausgezählt werden die Stimmen am 27. Januar nach 18 Uhr. Bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid wird der Kreistagsbeschluss von Juni 2018 faktisch aufgehoben. Bei einem nicht erfolgreichen Bürgerentscheid gilt dieser Kreistagsbeschluss und wird umgesetzt. Der Northeimer Kreistag hat am 8. Juni 2018 mit deutlicher Mehrheit beschlossen (bei sechs Nein-Stimmen und einer Enthaltung, wie das offizielle Protokoll ausweist, für den Erhalt hatten sich Grüne, Linke/Northeim21 und AfD ausgesprochen, was mehr als sechs Stimmen wären, die Enthaltung kam von CDU-Kreistagsabgeordneten Joachim Stünkel), den kommunalen Freizeitheim-Betrieb zum 31. Dezember 2018 einzustellen, die Gebäude zu verkaufen und den Anteil von 5,592 Prozent „EAM-Aktien“ der Jugendstiftung des Landkreises Northeim zukommen zu lassen. Die Kreistagsmehrheit betont in der Diskussion immer, der Kreistag habe keine Schließung des Hauses beschlossen, sondern das Jugendfreizeitheim solle nach dem Verkauf einer Nachnutzung unter anderer Trägerschaft zugeführt werden. Es sei keine Kernaufgabe des Landkreises, ein Jugendfreizeitheim aus Steuergeldern zu finanzieren.
Bei der Entscheidungsfindung helfen können die folgenden Argumente und Fakten, einen Anspruch auf Vollständigkeit kann es dabei nicht geben:
Pro (Ja-Stimme)
- Das Haus bietet ausgezeichnete, von vielen Vereinen gelobte Sport- und Freizeitanlagen. Hier erfahren Kinder und Erwachsene zusammen Spaß an der Bewegung, mit umweltpädagogischen Programmen können die Gäste die Natur hautnah erleben, denn mit seiner Lage im Hochsolling liegt das Haus mitten im Waldgebiet des Jahres 2013. Nur eine kommunale Trägerschaft kann dieses hochwertig pädagogische, sportliche und ökologische Programm zu angemessenen Preisen anbieten. Ein solches Angebot ist gerade in der digitalisierten Gesellschaft, insbesondere für Kinder und Jugendliche, erhaltenswerter denn je.
- Viele Menschen haben positive Erinnerungen an eigene Aufenthalte im Jugendfreizeitheim Silberborn.
- Das Jugendfreizeitheim verfügt über gut ausgestattete Zimmer und moderne sanitäre Anlagen.
- Die Schließung würde eine weitere Schwächung des ländlichen Raums bedeuten.
- Das Jugendfreizeitheim hat Rücklagen von mehr als 1,1 Millionen Euro. Diese könnten das Betriebsdefizit noch einige Jahre decken.
- Bei Schließung des Jugendfreizeitheims wären circa 700.000 Euro Steuern an das Finanzamt zu zahlen.
- In den vergangenen 20 Jahren wurden circa 1,4 Millionen Euro in das Jugendfreizeitheim investiert.
- Es gab bisher keine Diskussion über Einsparungsmöglichkeiten und andere Alternativen, um das Defizit zu begrenzen.
Contra (Nein-Stimme)
- Das Jugendfreizeitheim ist selbst keine Jugendbildungsstätte, sondern bietet nur eine Beherbergung und Verpflegung der Gäste an. Zur Freizeitgestaltung und zum Genießen der schönen Landschaft gibt es unter anderem für Schulklassen und Vereine in Silberborn weiterhin die wenige hundert Meter entfernte Jugendherberge.
- Das Jugendfreizeitheim liegt im Landkreis Holzminden, wird aber ausschließlich vom Landkreis Northeim als Träger finanziert, da andere Landkreise eine Beteiligung ablehnen. Rund 80 Prozent der Besucherinnen und Besucher kommen gar nicht aus dem Landkreis Northeim. Ihr Aufenthalt wird aber über den Defizit-Ausgleich von den Steuerzahlern des Landkreises Northeim mit 25 Euro pro Übernachtung bezuschusst.
- Das Jugendfreizeitheim ist auf einem Zimmer-Standard der 1980-/90er Jahre. Sanitäre Anlagen befinden sich als Sammelanlagen auf den Fluren. In den Zimmern gibt es keine Sanitärmöglichkeiten. Die Besucherzahlen sind trotz aller Bemühungen seit Jahren stark rückläufig.
- Ein barrierefreier Zugang fehlt gänzlich und verhindert die Nutzungsmöglichkeiten für körperlich beeinträchtigte Menschen. Für Klassen und Gruppen mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus diesen Bevölkerungsgruppen ist die Einrichtung nicht nutzbar.
- Bei einem Weiterbetrieb des Jugendfreizeitheimes müsste der Landkreis Northeim in Millionenhöhe investierten. Zusätzlich beträgt der Zuschuss des Landkreises für den laufenden Betrieb schon heute jährlich 290.000 Euro. Diese eingesparte Summe kann auf vielfältligen Wegen direkt Jugendlichen aus dem Landkreis Northeim zugute kommen.