FDP: Auszählverfahren für Ausschüsse darf nicht geändert werden

Die Einbecker FDP kritisiert die geplante Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, die noch im Oktober im Landtag beschlossen und bereits im November in Kraft treten und damit für die konstituierenden Sitzungen der bei der Kommunalwahl gewählten neuen Gremien berücksichtigt werden soll. „Die Pläne von SPD und CDU im Landtag, nach der Kommunalwahl das Auszählverfahren für die Ausschüsse in den Räten und Kreistagen zu ihren Gunsten zu verändern, bestätigen sich“, ärgert sich FDP-Fraktionsvorsitzender Dr. Reinhard Binder.

Darauf, dass das Zählverfahren umgestellt werden soll, hatte die FDP-Fraktion in Einbeck bereits hingewiesen. „Leider ist der Rat in Einbeck dem Resolutionsvorschlag der FDP vom 19. Mai im Rat nicht gefolgt“, bedauert Dr. Binder laut einer Pressemitteilung.

Die Bürgerinnen und Bürger hätten die kleineren Fraktionen, auch die FDP, deutlich gestärkt. „Wenn jetzt trotz des Zugewinns an Mandaten das Stimmrecht in den Ausschüssen genommen wird, entwertet die Große Koalition die Stimmen dieser Bürgerinnen und Bürger“, kritisiert die FDP die geplante Reform des Kommunalverfassungsgesetzes. Nach dem vorgesehenen Wechsel des Zählverfahrens für kommunale Ausschüsse würden die Stimmrechte der kleineren Fraktionen auch im Landkreis Northeim zukünftig wegfallen, befürchten die Liberalen. „Die FDP erwartet, dass die Zusammensetzung der Ausschüsse weiter nach dem bisherigen Verfahren erfolgt“, fordert Binder. „Dafür sollten auch die Kreistagsabgeordneten der SPD und CDU im Landkreis eintreten. Es widerspricht deutlich dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger, wenige Wochen nach der Kommunalwahl so mit ihren Stimmen umzugehen. Es ist immer noch an der Zeit, dass die Vertreter der Landtagsfraktionen vor Ort auf ihre Vertreter im Land Einfluß nehmen. Je größer die Vielfalt in den Ausschüssen ist, desto realer werden die vorhandenen Meinungen abgebildet.“

Durch die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes in Niedersachsen soll unter anderem die Verteilung der Sitze in Fachausschüssen neu geregelt werden. Die Sitzverteilung soll nicht mehr nach dem bisherigen Verfahren Hare-Niemeyer, sondern nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren berechnet werden, das eher große Gruppierungen bevorzugt.

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