
Wer da kürzlich aus der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Einbeck GmbH geplaudert hat, wird wohl unbekannt bleiben. Die Geschäftsführung jedenfalls hat sich entschlossen, zurzeit keine Strafanzeige zu stellen, wie Horst Diercks und Bernd Cranen heute auf Nachfrage sagten. Das wäre nach GmbH-Gesetz möglich. Man habe jedoch trotz Nachforschungen das „Leck“ nicht gefunden und wolle nun nicht den gesamten Aufsichtsrat unter Generalverdacht stellen. Die Stadtwerke sind eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Einbeck, gehören damit dem Steuerzahler, allen Bürgern der Stadt Einbeck; im siebenköpfigen Aufsichtsrat sind neben der Bürgermeisterin und vier vom Rat entsandte Kommunalpolitiker auch zwei Beschäftigte für die Arbeitnehmer-Seite vertreten.
Eine Sonntagszeitung hatte im März berichtet, dass es bei der ersten Sitzung des nach der Wahl neu zusammen gesetzten Gremiums mehrere Kandidaten für den Vorsitz und damit am Ende Gewinner und Verlierer gab – offenbar sogar mehrmals. Solche Informationen bleiben in der Regel intern, da Aufsichtsräte nicht öffentlich tagen. Aufgabe von Journalisten ist es, Informationen zu verbreiten, zumal solche, die für die Bürger von Interesse sind, weil ihnen selbst z.B. die Firma als Steuerzahler gehört. Von wem sie ihre Informationen haben, müssen Journalisten nicht sagen; der Informantenschutz ist ein hohes Gut.
Die Geschäftsführung hat heute betont, dass sie es sehr bedauert, dass Infos aus einer vertraulichen Sitzung an die Öffentlichkeit gekommen sind: „Das gehört sich nicht.“ Vielleicht sei die Info aber auch nur durch eine unbedarfte Äußerung in einem Gespräch öffentlich geworden.
Unterm Strich bleibt meiner Meinung aber auch festzuhalten, dass hier keine Betriebsgeheimnisse öffentlich wurden (bei deren Verbreitung sich auch Journalisten fragen müssen, ob sie dieses verantwortlich tun sollten), sondern lediglich politisch motivierte Ergebnisse von Personalentscheidungen in dem Aufsichtsgremium. In einer Demokratie gibt es bei Abstimmungen mit mehreren Kandidaten immer nur einen, der am Ende die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. Wer unterliegt, sollte das nicht persönlich nehmen, sondern demokratisch akzeptieren. Wer gewinnt, sollte es im Sinne einer notwendigen, unvergifteten Arbeitsatmophäre nicht dazu nutzen, den politischen Gegner zu diskreditieren.
Die Geschäftsführung hat das korrekt so zusammen gefasst: „Der Aufsichtsrat ist ein demokratisches Gremium, in dem für die zu fassenden Beschlüsse Abstimmungen erforderlich sind. Absprachen und Vorgaben für zu fassende Beschlüsse gibt es für den Aufsichtsrat nicht.“