Sprengstoffanschlag: Generalsstaatsanwalt übernimmt Ermittlungen

Nach dem Sprengstoffanschlag von mutmaßlich rechtsextremistischen Tätern vor einer Woche in Einbeck hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle die Ermittlungen an sich gezogen. Die dortige Zentralstelle Terrorismusbekämpfung leitet jetzt die Strafverfolgung. Wie der Generalstaatsanwalt heute mitteilte, sitzen zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft.

Beim Zentralen Kriminaldienst der Polizeiinspektion Göttingen wurde inzwischen außerdem eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Der Anschlag in den frühen Morgenstunden des 10. Juni richtete sich gegen eine Frau, die sich gegen rechtsradikale Aktivitäten im Raum Einbeck und im Rahmen der Flüchtlingshilfe für die Organisation „Seebrücke“ engagiert, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Das deute auf eine politische Motivation der drei Beschuldigten hin. Bei dem Anschlag wurde der Briefkasten am Wohnhaus der Frau zerstört.

Gegen die Beschuldigten wird wegen des Verdachts der versuchten schweren Brandstiftung (§ 306a StGB), des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB), des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz (§ 40 SprengstoffG) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) ermittelt. Auf dieser Grundlage hat die Generalstaatsanwaltschaft Haftbefehle gegen zwei der Beschuldigten beim Amtsgericht in Celle erwirkt, weil diese nicht über einen festen Wohnsitz verfügen und daher von Fluchtgefahr auszugehen ist. Die 23 und 26 Jahre alten Männer befinden sich in Untersuchungshaft.

Die kriminaltechnischen Untersuchungen der sichergestellten Reste des zur Explosion gebrachten Sprengkörpers durch das Landeskriminalamt Niedersachsen haben ergeben, dass die Substanz dem Sprengstoffgesetz unterliegt.

(Mit Pressemitteilung Generalstaatsanwaltschaft Celle)