Wie Tierkadaver im Graben zum Politikum werden können

Foto: Frank Bertram

Triggerwarnung: Foto mit verwesenden Tierkadavern am Ende dieses Beitrags!

Tote Tiere gehören nicht in den Graben am Feldweg oder an der Straße. Ebenso wenig wie Müll, Waschbecken oder Sofas einfach in die Landschaft gekippt werden dürfen. Und natürlich gehören die Verursacher solcher Taten ermittelt und bestraft. Diese Selbstverständlichkeiten zur Beginn dieses Beitrags aufzuschreiben ist vielleicht nicht notwendig. Vielleicht aber doch. Denn vielerorts wird es immer mehr zur folgenlosen Selbstverständlichkeit, dass Menschen ihren Müllsack einfach so am Straßenrand abstellen – nach dem Motto: „Wir schon irgendwer wegmachen“. Unweit von Stroit sieht sich gerade die Feldmarksinteressentschaft an den Pranger gestellt, obwohl sie mutmaßlich alles richtig gemacht hat, nachdem tote Schafe am Wegesrand entdeckt worden waren. Dem Kreistagsabgeordneten Dirk Ebrecht (CDU), selbst Jäger und Grundbesitzer in dem Einbecker Ortsteil, ist nach einer Posse mit Beteiligung von Polizei, Landkreis Northeim, Deutscher Bahn und der Feldmarksinteressentschaft in den vergangenen Monaten jetzt die Hutschnur geplatzt. Illegale Entsorgungen (Tiere und Müll) in der freien Landschaft nehmen zu, die Grundeigentümer werden durch sie belastet – oder aber die Allgemeinheit darf die Beseitigung bezahlen. Da die Thematik alle Grundeigentümerverbände im Landkreis betrifft, zum Beispiel die Feldwege unterhalten, möchte Ebrecht die Angelegenheit öffentlich diskutieren und kündigt dazu auch einen Vorstoß im Kreistag an.

Ende Januar waren mehrere tote Schafe in einem wasserführenden Graben an der Bahnlinie zwischen Stroit und Wenzen illegal entsorgt worden. Woher die Leichen stammen, wie die ausgewachsenen Schafe zu Tode kamen, das alles ist unbekannt. Und ein Fall für sich. Die Feldmarksinteressentschaft Stroit hat die Tat durch ihren Vorsitzenden Ulf Meibohm bei der Polizei angezeigt, auch der Landkreis Northeim als Untere Wasserbehörde und als Veterinärbehörde wurde eingeschaltet. Doch wochenlang passierte nichts. Als der Stroiter Kreistagsabgeordnete Dirk Ebrecht nachhakte, erfuhr er von einem Brief, den die Kreisverwaltung an die Deutsche Bahn (DB Immobilien) in Hamburg als Grundeigentümerin lediglich mit der Aufforderung zur Entsorgung geschrieben hatte.

„Doch die verwesenden Tierkadaver lagen noch immer dort“, ärgerte sich Ebrecht. Die Ablagestelle befindet sich nicht nur an einem wasserführenden Graben, sondern auch einem vielbegangenen Spazierweg. Neben der optischen Belästigung und dem möglichen Schadstoffeintrag in das Wasser könnten die verwesenden Schafskadaver auch eine Gefahr für die beim Spaziergang mitgeführten Hunde bedeuten, befürchtet Ebrecht. Zu diesem Zeitpunkt galt auch noch keine Leinenpflicht.

Als im März in einem Graben in der Nähe der Kreisstraße zwischen Stroit und Wenzen weitere tote Schafe illegal abgelegt wurden, erfolgte wieder eine Anzeige und Meldung beim Landkreis. Hier sind die toten Tiere letztlich vom Abdecker abgeholt worden. Doch bereits zwei Wochen später mussten Spaziergänger erneut tote Schafe im Graben entdecken. Und wieder erstattete der Vorsitzende der Feldmarksinteressenschaft Stroit, Ulf Meibohm, bei der Polizei Anzeige und schaltete die Veterinärbehörde des Landkreises ein. Der wieder beauftragte Abdecker war zwar vor Ort, sah sich aber außerstande, das tote Schaf zu bergen und abzutransportieren.

Stattdessen erreichte den Feldmarkschef am 8. April ein unmissverständlich formulierter Brief des Landkreis-Veterinärs, betr. „Illegale Tierkörperbeseitigung auf Ihrem Grundstück“ mit genauer Flurbezeichnung. Nach Paragraf 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) seien fremde oder herrenlose Tierkörper unverzüglich vom Grundeigentümer zu beseitigen, fordert der Landkreis. Frist: 12. April. „Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, behalte ich mir vor, die Entsorgung Ihrerseits anzuordnen und mit Zwangsmitteln durchzusetzen.“

Da war der Bock im wahrsten Sinne fett: Kreistagsabgeordneter Dirk Ebrecht wertete dieses Vorgehen des Landkreises als Unverschämtheit. Er möchte die Zuständigkeiten in solchen Fällen einmal grundsätzlich politisch diskutieren – auch, ob die Veterinärbehörde eine mögliche Gewässerverunreinigung möglicherweise billigend in Kauf genommen hat. Die verwesten Tierleichen faulen nach wie vor im nach starken Niederschlägen der vergangenen Wochen plätschernden Bach vor sich hin.

Foto: Frank Bertram
Ulf Meibohm (l.) von der Feldmarksinteressentschaft Stroit und CDU-Kreistagsabgeordneter Dirk Ebrecht zeigen auf einen Schafskadaver im Graben.

Ein Kommentar zu „Wie Tierkadaver im Graben zum Politikum werden können

  1. Und wenn es um die Hinterlassenschaften von Tieren im Straßenbild geht, wird das Thema auch mithilfe des besagten KTA über den VA beerdigt. Inkonsequenz pur auf Stadtebene…

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