Update: Windpark Holtensen-Hullersen wartet auf die Freigabe der bedarfgesteuerten Nachtkennzeichnung

(c) Foto: Frank Bertram

Eingebaut ist die so genannte Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) für die neun Windräder des Windparks Holtensen-Hullersen bereits seit dem Sommer. Aber Windpark-Betreiber SAB Windteam GmbH fehlt seit Wochen die finale Freigabe, diese BNK auch nutzen zu dürfen. Dann würde das regelmäßige Blinken der Windräder im Dunkeln enden, es würde nur noch blinken, sobald sich ein Flugobjekt nähert. Die vor allem für die Anwohner ärgerliche Verzögerung der Freigabe war jüngst auch Thema im Ortsrat Holtensen.

Wie Oliver Kayser von der SAB Windteam GmbH heute bestätigte, ist das System Lanthan Safe Sky im August installiert worden, nachdem SAB den neuen Windpark vom Anlagenhersteller GE übernommen hatte. Seit September ist das System betriebsbereit und auch von der Deutschen Flugsicherung geprüft und freigegeben worden, erklärte Kayser. Trotz Meldung an die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die finale Freigabe zur Aktivierung am 18. September ist bis dato nichts passiert, auch nicht, nachdem SAB Windteam am 5. November nochmal nachgefragt hat.

„Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung ist ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend für uns als Betreiber“, sagt Oliver Kayser. Andernfalls werde das gemäß Erneuerbare Energie-Gesetz unter Strafe gestellt. „Aus diesem Grunde werden wir diese Woche ein weiteres mal auf die Behörden zugehen und begrüßen die Unterstützung seitens der politischen Gremien der Stadt Einbeck sehr.“

Auf meine heutige Anfrage bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr liegt bislang keine inhaltliche Antwort vor. teilte ein Sprecher inzwischen mit, dass die Nachtkennzeichnung fristgerecht bis Ende des Jahres erfolgen könne, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und eine Gefährdung des Luftverkehrs durch die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung ausgeschlossen werden könne. Ob das auf den Windpark bei Einbeck zutreffe, ließ die Behörde offen. „Die Anträge für die Anlagen zwischen Holtensen und Hullersen zählen zu den noch abschließend zu bearbeitenden Anträgen.“ In Niedersachsen gebe es etwa 6200 Windenergieanlagen. Seit 2020 gingen Anträge auf Einrichtung einer BNK an Windenergieanlagen bei der Landesbehörde ein, welche diese Anträge „von Beginn an mit hoher Priorität“ bearbeite. Für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) sehe die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) besondere Voraussetzungen und ein eigenes Zulassungsverfahren vor. Das gewählte System müsse von einer externen Baumusterprüfstelle einer Baumusterprüfung unterzogen und von der Landesbehörde für den beantragten Standort luftverkehrsrechtlich geprüft werden, teilte der Behördensprecher mit. Die luftverkehrsrechtliche Prüfung der Landesbehörde könne zeitintensiv und umfangreich sein. Neben der Überprüfung der erforderlichen Nachweise sei vor allem zu begutachten, ob und ggf. inwieweit der Betrieb der BNK den Luftverkehr gefährden könnte. Je nach Ergebnis ordne die Landesbehörde geeignete Auflagen oder auch die dauerhafte Befeuerung der Windenergieanlagen an, erklärte der Sprecher der Landesbehörde.

(Aktualisiert 03.12.2024, 18:55 Uhr)

Nachtrag 04.12.2024: Laut SAB Windteam hat die Landesbehörde heute die Genehmigung erteilt. In den nächsten Tagen wird das System „Lanthan Safe Sky“ und damit die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung aktiviert.

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Die Windräder blinken im Dunkeln zurzeit noch ständig, eine bereits eingebaute bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung soll das ändern.
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Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung ist seit August eingebaut im Windpark, erkennbar im Vordergrund in der Mitte an den zwei weißen kurzen Antennen. Foto: SAB Windteam
In Transportboxen wurde das Equipment zum Windenergieanlage getragen.
Im Aufzug im Innern eines Windrades haben die Mitarbeiter von SAB Windteam die Geräte in luftige Höhen gefahren.