
Es gibt sie noch. Sie lebt. Darauf konnte jedenfalls der eilige Leser kommen, wenn er die Liste der 30 Kommunen in Niedersachsen überflog, die 2013 vom Land Niedersachsen eine so genannte Bedarfszuweisung, also Geld, bekommen. „Gemeinde Kreiensen, 690.000 Euro“, stand da zu lesen. Wie geht das? Gibt es ja schließlich nach der Fusion mit Einbeck die Gemeinde seit dem 1. Januar gar nicht mehr. Wie passt das alles zusammen, wer erhält das Geld?
Rechercheanruf beim Innenministerium: „Die Bedarfszuweisungen im Verfahren 2013 werden auf Grundlage der Jahresrechnungsergebnisse 2012 bemessen“, erläutert mir Pressesprecher Philipp Wedelich. „Als Rechtsnachfolgerin der zum Jahresende 2012 aufgelösten Gemeinde Kreiensen hat die Stadt Einbeck auf das Rechnungsergebnis (der ehemaligen Gemeinde Kreiensen) eine Bedarfszuweisung beantragt.“
Die 690.000 Euro gehen also an die neue Stadt Einbeck. Die ehemalige Gemeinde Kreiensen zählte zu den Gemeinden mit einer so genannten Dauerbedarfszuweisung. Der Gemeindeteil der bisherigen Stadt Einbeck hätte die Bewilligungsvoraussetzungen 2013 wegen der dort vorhandenen überdurchschnittlichen Steuereinnahmekraft nicht erfüllt, erklärte der Ministeriumssprecher.
Das jetzt vom Land bewilligte Geld dient dazu, Fehlbeträge abzubauen und Liquiditätskredite weiter zurückzuführen. Einbecks Stadtkämmerin Christa Dammes freut sich über die finanzielle Unterstützung aus Hannover. „Das verbessert die Kassenlage“, sagt sie mir.
Kein Anlass also, liebe Kommunalpolitiker, spontan zu überlegen, was sich mit den knapp 700.000 Euro zusätzlich finanzieren lässt!