Altersgemischter Rechtsanspruch?

Peter Traupe. Foto: SPD
Peter Traupe. Foto: SPD

Altersübergreifend, altersgemischt – was sich so vermeintlich harmlos anhört, kann für Kinder offenbar ein echter Nachteil beim Start der Bildungskarriere sein. Der Kreistagsabgeordnete Peter Traupe (SPD) aus Einbeck sieht sich durch eine aktuelle Bertelsmann-Studie in seiner kritischen Haltung bestätigt: Wenn Kinder unter 3 Jahren eine Gruppenform besuchen, in der auch ältere Kinder betreut werden, verschlechtern sich die Bildungschancen der Jüngsten. „Es mag finanzielle und strukturelle Gründe für ihre Einrichtung geben, den Interessen der Kinder und des Personals entsprechen sie meines Erachtens nicht“, schreibt der SPD-Politiker heute in einer Anfrage (Wortlaut: TraupePeter_Anfrage_fruekindliche_Bildung150713) an Landrat Michael Wickmann.

Traupe bittet um umfangreiches Zahlenmaterial, wie viele solcher altersgemischten Gruppen es in den Gemeinden im Landkreis Northeim gibt und ob und wie beispielsweise solche Gruppen zu dem zum 1. August 2013 garantierten Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz beitragen.

Auf die Zahlen/Antworten darf man gespannt sein…

Nachtrag 17.08.2013: Die Antwort des Landrates liegt inzwischen vor (Wortlaut: Anfrage_Antwort_Fruekindliche_Bildung). Zu manchen Fragen liege keine Daten vor, um die Fragen von Peter Traupe beantworten zu können. Entsprechend enttäuscht ist der SPD-Kreistagspolitiker und kommentiert dies auf Facebook: „Ich finde es schade, dass es offenbar kein oder nur wenig Datenmaterial zu so genannten sozialen Randgruppen im Landkreis gibt. Und mir fällt die hohe Zahl so genannten altersübergreifender Gruppen in Kindertagesstätten in Einbeck auf. Die Bertelsmann-Stiftung hat in ihrer jüngsten Studie zur frühkindlichen Bildung klare Aussagen dazu getroffen. Ich fühle mich in meiner ablehnenden Haltung dieser Gruppenform bestätigt.“