Auf den ersten Blick so trockene Themen wie eine Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz können durchaus manchmal zu einer interessanten Informationsquelle werden. Betroffen von diesem Vertrag zwischen Landkreis und Stadt sind im Gebiet der Stadt Einbeck unter anderem etwa 950 Waffenbesitzer, die sich in Jagdangelegenheiten allerdings ohnehin bereits an die Kreisverwaltung in Northeim wenden mussten. Der Kreistag hat einstimmig für den Abschluss der Zweckvereinbarung gestimmt, der Einbecker Stadtrat hat mehrheitlich zugestimmt außer ein paar Stimmen aus Reihen der SPD, die die Regelung für wenig bürgernah halten, weil die Waffenbesitzer jetzt nach Northeim fahren müssen.
Der Landkreis Northeim nimmt die mit der Zweckvereinbarung beschriebenen Aufgaben – mit Ausnahme der Städte Einbeck und Northeim – bereits ohnehin wahr. Beispielsweise ist jetzt künftig der Landkreis dafür zuständig, wenn in Einbeck explosionsgefährliche Stoffe angezeigt werden oder verlustig gehen. Er überwacht den Umgang mit den gefährlichen Stoffen. Das erinnerte mich an ein am Schluss im April dieses Jahres für die Stadt gerade noch einmal gut gegangenes Verfahren, auch wenn dieses im Kern gewerberechtlich gewesen sein dürfte.
Mit der Übertragung auf den Landkreis Northeim erhoffen sich beide Seiten die berühmten Synergieeffekte. So muss die Stadt Einbeck künftig keine eigene Sachbearbeitung mehr vorhalten, der bisherige Mitarbeiter wurde kürzlich bereits verabschiedet. Zusätzlich können jetzt in Einbeck Lizenzkosten für das einzusetzende Waffenprogramm „Condition“ gespart werden. Der Landkreis Northeim erhält als Ausgleich von der Stadt Einbeck eine Personalkostenbeteiligung: 25 Prozent für eine A8-Stelle. Die Zweckvereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2013 in Kraft. Der Landkreis tritt auch in offene Klageverfahren als Rechtsnachfolger ein.