Rathaus: Verfahren eingestellt

Kauf-Entscheidung gefallen? Neues Rathaus in Einbeck.
Neues Rathaus in Einbeck.

Eingestellt wegen mangelnden Tatverdachts hat die Staatsanwaltschaft Göttingen das im Zusammenhang mit dem Kauf des Neuen Rathauses aktuell gewordene Verfahren gegen ehemalige Einbecker Bürgermeister. Ein Verdacht der Untreue stand im Raum, doch den sieht die Ermittlungsbehörde nicht. Das erklärte heute der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Andreas Buick. Es hätte zu einer konkreten, nachweisbaren Vermögensgefährdung der Stadt kommen müssen, diese konkrete Gefahr habe aber nicht bestanden, so der Oberstaatsanwalt. Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund einer Strafanzeige ermittelt. Es ging um die Frage, ob zum Nachteil der Stadt Einbeck und zugunsten des (mittlerweile ehemaligen) Eigentümers so genannte Rangrücktritte im Grundbuch bewilligt wurden, obgleich hierzu aufgrund des Mietvertrages keine Verpflichtung bestanden habe. Bei eingetragenen Grundschulden werden im Falle von finanziellen Schwierigkeiten des Eigentümers (und beispielsweise einem Verkauf der Immobilie) die Forderungen-Eintragungen nach Reihenfolge bedient; wer am Ende steht, kann da auch mal leer ausgehen. Nicht entscheidend bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sei die Frage gewesen, ob solche Rangrücktritte als Geschäfte der laufenden Verwaltung zu sehen oder ob Ratsbeschlüsse dafür notwendig sind, sagte Buick. Um den gemachten Untreue-Vorwurf zu bejahen hätte man konkret nachweisen können müssen, dass der Stadt ein finanzieller Schaden entstanden ist. Es habe aber keine Gefahr bestanden, dass die Stadtverwaltung beispielsweise „obdachlos“ werden könnte, weil der Eigentümer in finanzieller Not gewesen sei. Die Beschuldigten wollten sich während des Verfahrens nicht öffentlich äußern, lediglich Ex-Bürgermeister Ulrich Minkner hatte nach der Kaufentscheidung im Dezember in einer persönlichen Erklärung öffentlich Stellung genommen und die Strafanzeige als politisch motiviert gewertet.