Toter auf dem Wahlzettel – warum?

Die Angelegenheit ist tragisch zu nennen, vor allem ist sie das und in erster Linie natürlich für Angehörige und Freunde: SPD-Ratsherr Ralf Messerschmidt (64) ist am 28. Juli völlig überraschend gestorben. Auf den aktuellen Wahlplakaten für die Stadtratswahl am 11. September ist sein Schwarz-Weiß-Portraitbild mit einem Trauerflor zu sehen. Zur Vermeidung von Missverständnissen weist die Stadtverwaltung Einbeck auf Folgendes hin: Laut Kommunalwahlgesetz (§ 25 Abs. 3 Satz 1) dürfen Bewerber um ein Mandat nach dem Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen nicht mehr vom Stimmzettel für die Wahl gestrichen werden, selbst wenn sie zwischen Fristablauf und Wahltag verstorben sind. Da Ratsherr Ralf Messerschmidt nach Ablauf der Einreichungsfrist (25. Juli 2016, 18 Uhr) gestorben ist und als Kandidat für die Wahl zum Rat der Stadt Einbeck sowie zum Kreistag benannt war, muss er also auf den Stimmzetteln aufgeführt werden. „Obgleich die Regelung nur als unglücklich bezeichnet werden kann, ist die Wahlleitung verpflichtet, sich danach zu richten“, erklärte der stellvertretende Wahlleiter der Stadt Einbeck, Dr. Florian Schröder. Stimmen, die bei der Wahl auf dem Stimmzettel für Messerschmidt abgegeben werden, werden der SPD-Liste zugerechnet – wie bei jedem anderen Bewerber auf der Liste auch, teilte die Stadt auf Anfrage mit.

In der jüngsten Stadtrat-Sitzung blieb Ralf Messerschmidts Platz frei, er war mit einem Blumengebinde geschmückt, der Nachrücker für den Ratssitz wurde eher formal benannt: Ernst Schulte hat das Mandat laut Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek angenommen, an der Sitzung könne er aber nicht teilnehmen. Seine formale Verpflichtung werde später erfolgen, hieß es. Das wird freilich nur noch geschehen, falls der „alte“ Stadtrat bis zur konstituierenden Sitzung des neugewählten Rates am 2. November noch einmal zusammenkommen muss. Ernst Schulte tritt am 11. September nicht zur Wahl an.