

Während allenthalben von den Organisatoren zu hören ist, dass die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren für den Erhalt des Jugendfreizeitheimes Silberborn gut angelaufen sei, hat die SPD-Kreistagsfraktion heute Abend noch einmal ihren politischen Standort bei dem Thema in einer umfangreichen Pressemitteilung verdeutlicht. Die Sozialdemokraten sprechen von sechs Klarstellungen zu von den Bürgerbegehren-Initiatoren angeführten Aussagen (Wortlaut: PM_13_2018_SPD_Buergerbegehren_JFH). Ein Bürgerbegehren sei zwar demokratisch legitim, dennoch Unverständnis bei der SPD-Fraktionsführung. Das Vorhaben Bürgerbegehren sei „Unfug“, so das Fazit, und belaste bei erfolgreichem Ausgang die öffentliche Hand weiter erheblich, schreiben Uwe Schwarz und Peter Traupe in der SPD-Mitteilung. Es sei auch keineswegs wie behauptet unparteiisch organisiert, denn als Rücksendeanschrift für die Unterschriftenlisten sei „die Anschrift eines Kreistagsabgeordneten einer kleineren Gruppierung im Kreistag angegeben“. Gemeint ist der Verein BLU, Am Kapellenbrunnen 8, Fredelsloh. Unter dieser Adresse ist laut Kreistagsinformationssystem auch der Kreistagsabgeordnete Lothar Baumelt (Northeim 21) erreichbar. Die Bürger sollten sich vor Abgabe ihrer möglichen Unterschrift zur Unterstützung des Bürgerbegehrens über die Auswirkungen informieren, die eintreten würden, wenn das Jugendfreizeitheim in der Trägerschaft des Landkreises Northeim verbleibt, wünscht sich die Fraktionsführung der SPD. Das Jugendfreiheitheim entspreche den heutigen Anforderungen der Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen nicht mehr. Es gebe einen Investitionsstau von zwei Millionen Euro und benötige jährlich einen Betriebskostenzuschuss von 150.000 Euro, die ausschließlich vom Landkreis aufgebracht werden müsse, schreibt die SPD. Da nur 17 Prozent der Nutzer aus dem Landkreis kommen, sei es verantwortungsbewusst und gerechter, wenn diese 150.000 Euro jährlich anderen Maßnahmen für Jugendliche zugute kommen würden, etwa zur Unterstützung für Ferienfreizeiten und für die Finanzierung der Jugendpfleger in den Städten und Gemeinden.