Straßenreinigung kostet bald deutlich mehr

Marktplatzpflaster. Archivfoto

Die Gebühren für Straßenreinigung in Einbeck werden im kommenden Jahr deutlich steigen, vor allem im Bereich der Fußgängerzone, in der fünf Mal pro Woche gereinigt wird. Hier ist ein Anstieg von 5,90 Euro auf 16,88 Euro vorgesehen. Mit der Gebührenerhöhung befasst sich der Bauausschuss des Stadtrates auf seiner nächsten Sitzung am 13. August (17 Uhr, Altes Rathaus). Die Erhöhung ist jedoch alternativlos, wie Justiziar Dr. Florian Schröder in der Beratungsvorlage deutlich macht. Im wegen eines Gerichtsurteils geänderten Niedersächsischen Straßengesetz ist der Öffentlichkeitsanteil jetzt auf 25 Prozent der Kosten festgelegt. Diese Gesetzesänderung betrifft in der Stadt Einbeck die Fußgängerzone, welche bisher mit 84,36 Prozent der Kosten durch den städtischen Haushalt gedeckt wurde. Lediglich 15,64 Prozent der Kosten wurden von den Anliegern als Gebühr erhoben. Durch die Gesetzesänderung beim Straßengesetz ist eine Subventionierung durch einen erhöhten Öffentlichkeitsanteil über 25 Prozent nicht zulässig. Dafür gebe es auch kein Ermessen. Gespannt sein darf man dennoch auf die Diskussion im Bauausschuss, denn die Ratsmitglieder könnten einem Grundsatz folgen: Wer die Musik bezahlt, darf auch bestellen, was gespielt wird. Wenn also die Anlieger 75 Prozent bezahlen, dann müssten jedenfalls auch ihre Wünsche proportional berücksichtigt werden. Ob also noch weiterhin fünf Mal pro Woche und mit Maschine oder per Hand gefegt werden soll, könnte nochmal spannend werden.

Nachtrag 13.08.2018: Mit allseitigem Lob über die Vorlagen und deren Erläuterungen hat der Ausschuss heute einstimmig ohne Diskussion die Ergebnisse, Kalkulationen und Gebührensatzung dem Stadtrat zur Änderung wie vorgeschlagen empfohlen. Vertreter aller Fraktionen erklärten, die gesetzlichen Grundlagen ließen keinen Spielraum und veranlassten alternativlos zu der Entscheidung.