Grüne/Linke wollen Abwassergebühren splitten und Regenwasser berücksichtigen

Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung nicht nur über Änderungen von Abwassergebühren in mehreren Ortsteilen und der Kernstadt abschließend entschieden; bis auf Vardeilsen geschah das einstimmig, dort stimmten Dr. Reinhard Binder (FDP) und Alexander Kloss (parteilos) dagegen, weil sie „aus der Ortschaft“ gehört hatten und nicht einsahen, warum die Gebühr nicht deutlicher gesenkt wurde. Um Abwassergebühren ging es auch bei einem Antrag der Grünen/Linken-Gruppe, die sich eine gesplittete Abwassergebühr wünscht, bei der das Regenwasser von Grundstücksflächen berücksichtigt wird. Das Thema wurde in den Ausschuss für Klimaschutz und Nachhaltigkeit zur weiteren Debatte überwiesen.

Eigentlich handele es sich um einen wiederholten Antrag, machte Dietmar Bartels (Grüne) deutlich. Bereits im August 2019 habe man einen solchen Vorstoß gemacht, der Antrag sei da im Stadtentwässerung-Betriebsausschuss aber nur unter Mitteilungen auf einer Tagesordnung gelandet und letztlich versandet. Deshalb nun der neue Antrag. Jetzt als Grüne-Linke-Gruppe.

Bisher hängt die Abwassergebühr allein davon ab, wie viel Frischwasser ein Haushalt verbraucht. Die Menge an Regenwasser, die von Dächern oder Parkplätzen in die Kanäle oder direkt in die Flüsse gelangt, ist dabei unerheblich. Diese Praxis ist aus Gesichtspunkten der Ökologie und der Gerechtigkeit problematisch, begründen Grüne/Linke ihren Antrag.

Die Abwassergebühren werden soll „gesplittete Abwassergebühren“ (GAG) umgestellt werden, fordern Grüne/Linke. Die Schmutzwassergebühr soll sich weiterhin nach dem reinen Frischwasserverbrauch berechnen. Die Berechnung der Niederschlagswassergebühr erfolge auf Basis der überbauten und befestigten Flächen eines Grundstückes. Um die Abrechnung so einfach wie möglich zu gestalten, sollen die Daten über die versiegelte Fläche von den Grundbesitzern selbst angegeben werden. Es könne dann stichprobenartige Kontrollen geben.

Eine Umstellung hätte nach Meinung der Grünen/Linke mehrere Vorteile, schreibt Gruppenvorsitzender Dietmar Bartels in dem Antrag: Es werde ein finanzieller Anreiz zu naturnäherer Planung und zur Entsiegelung von Flächen geschaffen, der natürliche Wasserkreislauf werde wieder geschlossen und die Grundwasserneubildung gefördert. Außerdem wirke das Sammeln und Versickern von Regenwasser als Puffer für Hochwasserspitzen. Die GAG stelle damit ein für die Gemeindekasse kostenloses Instrument der Hochwasserprävention dar, auf das nicht verzichtet werden solle, erst recht nicht angesichts anderer, teurer Maßnahmen in diesem Bereich.

Neben diesen Gründen trete heute stärker als in der Vergangenheit der Aspekt der Gebührengerechtigkeit in den Vordergrund, schreiben Grüne/Linke. Wiederholt hätten Gerichte klar gemacht, dass die Gebührenerhebung allein anhand des Frischwasserverbrauchs unzulässig sei, weil kein ausreichender Zusammenhang zur Verursachung des Regenwassers bestehe.

Soll bei der Abwassergebühr in Zukunft das Regenwasser von versiegelten Flächen berücksichtigt werden?

Abwasser wird teurer und günstiger

Fünf Änderungen von Abwasser-Gebühren hat der Betriebsausschuss Stadtentwässerung in der ersten Sitzung der neuen Wahlperiode auf den Weg gebracht und jeweils einstimmig beschlossen. Dabei wird das Abwasser in einigen Bereichen teurer, in anderen günstiger. Die Stadtentwässerung Einbeck will außerdem laut Wirtschaftsplan 2022 rund 1,3 Millionen Euro investieren. Abschließend entscheidet der Stadtrat im Dezember.

In Einbeck soll die Abwassergebühr ab 2022 moderat von 2,98 Euro/Kubikmeter auf 3,10 Euro steigen. Die Gebühr war seit 2014 stabil.

In Andershausen soll die Abwassergebühr ab 2022 deutlich von 4,98 Euro/Kubikmeter auf 6,20 Euro steigen. Die Gebühr wurde zuletzt 2020 geändert.

In Naensen soll die Abwassergebühr ab 2022 deutlich von 2,57 Euro/Kubikmeter auf 3,90 Euro steigen. Die Gebühr wurde zuletzt 2012 geändert.

In Kohnsen und Vardeilsen soll die Abwassergebühr ab 2022 von 5,15 Euro/Kubikmeter auf 4,85 Euro sinken. Die Gebühr wurde zuletzt 2014 geändert.

In Stroit soll die Abwassergebühr ab 2022 von 7,50 Euro/Kubikmeter auf 6,90 Euro sinken. Die Gebühr wurde zuletzt 2012 geändert.

Einstimmig passierte auch der Wirtschaftsplan 2022 den Betriebsausschuss. Größter Einzelposten bei den Investitionen sind 700.000 Euro für Änderungen in der Abwasserbeseitigung Wenzen. 200.000 Euro sind für Kanalsanierungen und Insandhaltungen vorgesehen. 120.000 Euro kalkuliert die Stadtentwässerung für die Erneuerung der Messtechnik, einen neuen Zerkleinerer für Schlammbehandlung in der Kläranlage sowie die technische Optimierung des Klärschlamms. Hier versprach Geschäftsführer Bernd Cranen eine Innovation, zu der er zunächst noch nicht mehr sagen wollte. Weitere 120.000 Euro plant der Eigenbetrieb Stadtentwässerung für die Erschließung der neuen Baugebiete „Im Klappenfeld“ Drüber, die Erweiterung „Birkenweg II“ in Hullersen sowie für den Rahmenplan Walkemühlenweg in Einbeck.

Die zentrale Kläranlage in Einbeck. Symbolfoto: Stadtentwässerung Einbeck

Kloss: Stadt sollte Innenstadt mit verschiedenen Maßnahmen helfen

Ein konsequenteres hilfreiches Eingreifen der Stadt Einbeck in der Corona-Krise durch ein beherzteres Unterstützen der Innenstadt-Einzelhändler, von Gastronomen und Hoteliers wünscht sich Ratsherr Alexander Kloss (parteilos). Er hat einen Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Stadtrates am 24. März vorbereitet. „Die Folgen des mehrmaligen Lockdowns und damit das massive Ausweichen auf elektronische Einkaufsmöglichkeiten sind für unsere örtlichen Händler verheerend“, schreibt Kloss in seinem Antragstext.

Nicht nur die Fassaden machten den Charme und das Flair von Einbeck aus, sondern auch das Leben davor, darin und dahinter sei wichtig, meint der Ratsherr. Als Beispiel für eine vergleichbare aktuelle Initiative für die City nennt Alexander Kloss die Stadt Hameln, die aktuell dafür nach einem entsprechenden Ratsbeschluss eine Million Euro in die Hand nimmt.

Einbecker Marktplatz im Sommer. Archiv-Foto.

Bereits jetzt zeichneten sich selbst in bester Lage in der Fußgängerzone in Einbeck weitere Ladenschließungen ab. Der parteilose Ratsherr beantragt deshalb einen Maßnahmenkatalog, mit dem die finanziellen Auswirkungen für die Einzelhändler, Gastronomen und Hoteliers in der Innenstadt von Einbeck und im Ortskern von Kreiensen abgemildert werden sollen. Zu den Maßnahmem gehören könnten beispielsweise Steuerstundungen, Investitionszuschüsse, Modernisierungsprämien, Verzicht auf die Erhebung der Grundsteuer, Verzicht auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen, kostenfreie Vergrößerung der Außenfläche für zum Beispiel Cafés und Restaurants, kostenfreies Parken für zwei Stunden mit Parkscheibe in der gesamten Innenstadt, Übernahme der Kaltmiete für einen bestimmten Zeitraum bei Neuansiedlungen oder der Verzicht auf die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren.

Das seien nur einige Ideen, wie ein „Einbecker Modell zur Rettung der Innenstadt“ aussehen könne, sagt der parteilose Ratsherr. Diese gehen über die aus Hameln bekannten Maßnahmen hinaus. Manches sei bei entsprechendem guten Willen sofort umsetzbar, wie die Einführung einer kostenlosen Parkzeit mit Parkscheibe für zwei Stunden, meint Kloss. Aber auch die kostenfreie Vergrößerung von Bewirtungsflächen im Außenbereich helfe der Gastronomie bei ihrem herausfordernden Neustart nach dem Lockdown. Alexander Kloss wünscht sich parteiübergreifenden Mut im Rat, die notwendigen Finanzmittel bereit zu stellen.

Die bereits begonnenen Projekte der Bürgerinitiative Schlaufenster, der Wirtschaftsförderung oder von Einbeck Marketing und die noch geplanten zusätzlichen Maßnahmen wie die Teilnahme an dem Förderprogramm Smart City zeigen nach Auffassung von Alexander Kloss in die richtige Richtung: „Sie reichen aber bei weitem nicht aus, um die unvorhergesehene Situation durch die Corona-Pandemie abzufedern.“

Schnee von gestern

Viel Lob gab es heute von allen für die Arbeit der Mitarbeiter des Kommunalen Bauhofs beim mehr als 78-stündigen Dauereinsatz im Winterdienst gegen die Schneemassen Anfang Februar. Im zuständigen Betriebsausschuss stand ein Resümee der heftigen Schneetage auf der Tagesordnung. Einig war sich der Ausschuss, aus dem sprichwörtlichen Schnee von gestern für den Winter von morgen lernen zu wollen. In welcher Form, blieb zunächst offen. Beschlüsse dazu gab es heute noch nicht.

Bauhof-Leiter Dirk Löwe bilanzierte den intensiven Einsatz seiner Mitarbeiter: Innerhalb von zwei Tagen seien zwischen 30 und 40 Zentimeter Schnee gefallen, begleitet von starkem Wind – ein Wetterereignis, das nur alle 20 bis 50 Jahre auftrete, schätzte er. Durch den heftigen Schneefall und den Wind gerade zu Beginn der Schneetage sei es nur möglich gewesen, die Hauptverkehrsstraßen zu räumen. Die Situation im Bereich des Krankenhauses habe dazu geführt, dass Touren immer wieder unterbrochen werden mussten, um die Erreichbarkeit der Klinik zu gewährleisten, schilderte der Bauhof-Chef die Lage. Man habe alle 30 bis 45 Minuten die Zufahrt geräumt. Zeitweise jedoch habe es eine „extreme Lage“ gegeben, als nach erfolgter Räumfahrt zehn Minuten später schon wieder alles ausgesehen habe, „als wären wir nie da gewesen“. Erschwerend sei Sonntag Vormittag hinzu gekommen, dass ein Lkw ausgefallen sei. Es sei den engagierten Kollegen des Bauhofs zu verdanken, dass innerhalb kürzester Zeit an einem Sonntag Ersatzteile herbei geschafft werden konnten, um den Lkw wieder flott zu machen. Bei einem anderen Fahrzeug hätten die Mitarbeiter auch bei zersplitterter Heckscheibe weiter geräumt, sagte Löwe. „Die haben die Heizung höher gedreht und sind weitergefahren.“

„Sie haben alles getan, mehr war nicht möglich“, dankte Rolf Hojnatzki (SPD) den Mitarbeitern des Bauhofs. Er schlug vor, auch für normalere Winterlagen eine größere Verlässlichkeit zu schaffen, zumal in der älter werdenden Bevölkerung immer mehr Menschen auf mobile Pflegedienste oder Mahlzeitendienste angewiesen seien – bei jedem Wetter. Hojnatzki schlug vor, mit den ohnehin geplanten Beschaffungen von Fahrzeugen nicht allzu lange zu warten und beispielsweise den für 2022 vorgesehenen Radlader auf 2021 vorzuziehen und dieses über einen Nachtragshaushalt zu finanzieren. Bei den Winterdienst-Ausschreibungen in den Ortschaften, die im Sommer turnusmäßig anstehen, sei auf die tatsächlichen Leistungsfähigkeiten der Anbieter intensiver zu achten.

Ulrich Vollmer (CDU) war wichtig, bei den Kosten maßzuhalten, zumal die Winterdienstgebühr in diesem Jahr bei 0 Euro stehe. Er warnte auch vor „Knebelverträgen“ mit Auftragsnehmern in den Ortschaften, wie er sagte. In seinem Heimatort Edemissen sei man mit der Leistung sehr zufrieden. Vollmer schlug vor, in Zukunft für Extremfälle im Winter einen Fahrzeugpool beispielsweise bei Bauunternehmen zu bilden, die auf Standby für den Fall der Fälle sein könnten. Armin Hinkelmann (GfE) ergänzte, mögliche Einsatzspitzen könne man vielleicht auch durch eine Vereinbarung mit einem örtlichen Unternehmen abdecken, das Baumaschinen vermiete.

Bauhof-Leiter Dirk Löwe sieht die mittelfristige Investitionsplanung des Kommunalen Bauhofes durch die Schneelage bestätigt: 2022 ist geplant, einen Radlader für die Außenstelle in Greene anzuschaffen. Durch diesen kann der bisher auch für Ladetätigkeiten (Streusalz) genutzte Trecker sowohl im Winterdienst als auch zu anderen Jahreszeiten verstärkt in der Baumpflege eingesetzt werden. Ein für 2021 geplantes Fahrzeug soll als Pick-Up mit Allrad angeschafft werden. Alle Fahrzeuge können ganzjährig genutzt werden und „verkleinern die bisherige Lücke bei den mittelgroßen Geräten für den Straßenwinterdienst“, sagte Löwe.

Kein Thema war heute der Antrag der SPD-Fraktion mit seinen Ideen zum Winterdienst, unter anderem an ein Feuerwehrfahrzeug eine Schneeräumoption für den Notfall anzubringen. Der Antrag muss erst noch im Stadtrat formal eingebracht und dann in die Ausschussberatungen verwiesen werden.

Anmerkung: In einer ersten Version des Textes war irrtümlicherweise die Rede davon, dass der SPD-Winterdienst-Antrag erst noch eingebracht werden müsse. Das ist falsch, er hatte bereits im Finanzausschuss Mitte Februar keine Mehrheit in den Haushaltsberatungen gefunden – wie von mir selbst hier bereits berichtet. Ich bitte, den Fehler zu entschuldigen.

Der Bauhof im Winterdienst-Einsatz am Vormittag des 7. Februar 2021 auf dem Stiftplatz in Einbeck.

SPD-Fraktion fordert Rückerstattung der Kita-Entgelte

Die SPD-Stadtratsfraktion fordert mit Blick auf den anhaltenden Lockdown in der Corona-Pandemie, auf die Erhebung von Kita-Entgelten zu verzichten und den Eltern die Beiträge für die Betreuung ihrer Kinder in den Kindertagesstätten zurück zu erstatten. „Wir müssen den Eltern in Krisenzeiten entgegen kommen“, schreiben die Sozialdemokraten in einer Pressemitteilung. Im jüngsten Verwaltungsausschuss Ende Januar war die Erstattung der Kita-Gebühren noch kein Thema, wie mir die Bürgermeisterin auf Nachfrage bestätigt hatte, man werde aber erstatten. Die nächste VA-Sitzung ist online für kommende Woche am 10. Februar geplant.

„Die Eltern stehen durch die eingeschränkte Betreuung ihrer Kinder vor besonders großen Herausforderungen“, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Soziales, René Kopka (SPD) laut Pressemitteilung: „Es ist deshalb notwendig, dass die Zahlung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung bis zum Ende des Lockdowns ausgesetzt wird und die bisher weiter gezahlten Beiträge zurück erstattet werden.“ Andere Kommunen in Niedersachsen würden ähnliche Wege gehen, die Nachbarstadt Northeim habe bereits eine Rückerstattung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten vorgesehen.

Es sei gut und hilfreich, dass es für Berufsgruppen, die nicht ins Homeoffice wechseln können, weiterhin ein Notbetreuungsangebot gebe. Dennoch müsse die Stadtverwaltung den Eltern entgegen kommen, solange die Corona-bedingten Beschränkungen in Kraft bleiben. Insbesondere Familien sind nach Auffassung der SPD von den Folgen der Pandemie besonders betroffen. Nun gelte es, auch hier ein Zeichen zu setzen und zumindest besondere Härten abzufedern. „Es ist deshalb nur konsequent, in der derzeitigen Situation auf die Kita-Entgelte zu verzichten“, wird SPD-Fraktionsvorsitzender Rolf Hojnatzki in der Mitteilung zitiert, der betont, dass diese Mittel sofort bei den Familien ankommen und für den Haushalt nur einen geringen Umfang einnehmen würden.

2021 keine Winterdienst-Gebühr in Einbeck

Die milden Winter der vergangenen Jahre führen in der Stadt Einbeck zu Gebührensenkungen beim Winterdienst und bei den damit gemeinsam kalkulierten Straßenreinigungsbeiträgen. Der Stadtrat hat am Mittwoch veränderte, ab 2021 geltende Gebührentarife beschlossen, die für 2021 beim Winterdienst auf Null gesetzt werden.

Zuletzt waren deutliche Überschüsse in Höhe von rund 180.000 Euro erwirtschaftet worden. Weil laut Kommunalabgabengesetz Gebühren kostendeckend zu kalkulieren sind und Überschüsse innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von drei Jahren auszugleichen sind, hat die Stadt Einbeck nun eine neue Kalkulation beschlossen, die das berücksichtigt.

Im Jahr 2021 wird es deshalb keine Winterdienst-Gebühr in der Stadt Einbeck geben. Erst ab 2022 soll diese wieder mit dann 53 Cent kostendeckend erhoben werden. Die Straßenreinigung sinkt bis Ende 2023 bei wöchentlicher Reinigung von 3,38 Euro auf 3,09 Euro je Meter Frontlänge des Grundstücks, für den Innenstadtbereich bei drei Reinigungen pro Woche von 16,88 Euro auf 15,45 Euro.

Mit Abstand tagte der Stadtrat am 24. Juni in der Stadionsporthalle.

Gebühren rauf, Steuern lieber nicht

In seiner nächsten Sitzung (5. September) wird sich der Einbecker Stadtrat vor allem mit Geld beschäftigen. Was in einer Sitzung, in der traditionell der Haushalt des kommenden Jahres von der Bürgermeisterin eingebracht, also vorgestellt wird, nicht gänzlich ungewöhnlich ist. Aber auch fast alle anderen Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzung (und vermutlich auch einige des nicht-öffentlichen Teils) drehen sich um Finanzen. Angefangen vom Hochwasser-Katastrophenfonds, den AfD-Ratsherr Udo Harenkamp fordert, um die Folgen von Hochwasser für die Bürger abfedern zu können, geht es in der Tagesordnung weiter mit einem FDP-Antrag, der zu Förderanträgen für die Tiedexer Straße auffordert. Dabei wird es spannend zu beobachten sein, wie die offenkundig unterschiedlichen Lesarten oder gar Antworten aus Hannover auf eine Frage des FDP-Landtagsabgeordneten Christian Grascha zu sehen sein werden. Denn während Grascha nach der ihm vorliegenden Antwort Fördermöglichkeiten sieht, hat die Stadt Einbeck in parallelen Fragen in Hannover als Auskunft erhalten, dass es keine Möglichkeiten gibt.

Viel spannender jedoch dürften die Diskussion über Steuererhöhungen und Gebührenerhöhungen sein. Während der zuständige Bauausschuss bereits einstimmig die drastische Erhöhung von Straßenreinigungsgebühren empfohlen hat, vor allem die in der Fußgängerzone, und zwar ohne groß inhaltlich zu debattieren und beispielsweise den Sinn oder Unsinn von fünfmaliger Reinigung zu hinterfragen, weil gesetzliche Vorschriften zur Erhöhung zwingen, hat der Finanzausschuss einstimmig nicht empfohlen, die Steuern zu erhöhen, wie das Kämmerin Brigitte Hankel der Politik dringend angeraten hatte, wolle Einbeck noch seine Aufgaben erfüllen und nach Ende des Zukunftsvertrages nicht wieder dort stehen, wo es vor dem Zukunftsvertrag stand – ohne Geld und weiterhin mit drückenden Schulden. Sie wisse selbst natürlich, dass Steuererhöhungen niemals gut ankommen und politisch schwer zu verkaufen seien. „Ich bin gespannt auf unsere Haushaltsberatungen“, sagte Hankel im jüngsten Finanzausschuss nach der Ablehnung der Erhöhung durch die Politik. Denn das Geld sei nicht einfach dadurch einzusparen, eine Investition zu streichen. Eine nicht erfolgende Erhöhung von Grundsteuer B und Gewerbesteuer habe Auswirkungen auf vieles. Die Grundsteuer B soll nach Vorschlag des Rathauses erstmals seit 2009 um 10 Prozentpunkte erhöht werden, die Gewerbesteuer erstmals seit 1993 (!) um 20 Prozentpunkte. Insgesamt könnte man mit rund 700.000 Euro Mehreinnahmen dadurch rechnen.

Man müsse sich genau anschauen, was eine Steuererhöhung bringe und was sie koste, beispielsweise die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Einbeck, erklärte Dirk Ebrecht (CDU), der dafür plädierte, sich gemeinsam nochmal lieber die Ausgabeseite anzuschauen. Eine Erhöhung zum aktuellen Zeitpunkt sei falsch, sagte Rolf Hojnatzki (SPD), der das Thema als Teil der künftigen Finanzstrategie sieht. Und auch Grüne (Manfred Helmke: „In der Hochkonjunktur die Steuern erhöhen? Nein.“) und GfE (Udo Mattern: „Wir wollen den Druck weiter zu sparen“) lehnten die Steuererhöhung im Finanzausschuss ab.

Es soll nun aber nicht alles teurer werden oder so bleiben wie es ist, der Stadtrat wird sich in nächster Sitzung auch mit einer Preissenkung beschäftigen. Es soll die „Satzung über die Höhe der Ausgleichsbeiträge für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung)“ angepasst werden – und zwar nach unten! Wenn für ein Bauvorhaben die notwendigen Pkw-Stellplätze nicht hergestellt werden können, kann man sich als Bauherr freikaufen. 2000 Euro kostet das bislang pro Stellplatz. In Zukunft sollen in der City 1850 Euro fällig werden, 1500 Euro in der restlichen Kernstadt und 1250 Euro auf dem Dorf. Mit deutlichen Mindereinnahmen rechnet das Rathaus nicht und bleibt bei einem Haushaltsansatz von 10.000 Euro. Die Ablösebeträge seien in den vergangenen Jahren äußerst selten vorgekommen.

Nachtrag 06.09.2018: Der Hochwasserschutz-Antrag von AfD-Ratsherr Udo Harenkamp wurde von der Tagesordnung der Sitzung genommen, da der Ratsherr gestern entschuldigt nicht anwesend war und daher keine Erklärung seines Katastrophenfonds-Vorstoßes durch ihn selbst erfolgen konnte. Auch der Versuch einer Erläuterung der Antragsabsicht durch Dr. Reinhard Binder (FDP) konnte eine Absetzung nicht verhindern.

Beschlossen hat der Stadtrat die Erhöhung der Winterdienst- und Straßenreinigungsgebühren in der Höhe wie vorgeschlagen. Auf eine Anregung von Dr. Reinhard Binder (FDP) zu überlegen, ob eine private Reinigungsfirma nicht preisgünstiger als der Bauhof sein könnte, erläuterte Bauhof-Chef Dirk Löwe die der Erhöhung zugrunde liegende Kalkulation und Wirtschaftlichkeitsberechnung. Marcus Seidel (SPD), der Vorsitzende des Bauhof-Ausschusses, fühlte sich durch den Binder-Vorschlag dazu veranlasst zu betonen, dass die Erhöhung gesetzliche Notwendigkeit habe und man die Gebühren nicht gedankenlos erhöhe. Seidel bezweifelte auch, dass eine Privatfirma günstiger wäre, denn diese müsse u.a. einen höheren Mehrwertsteuersatz berechnen und die Reinigungsleistung müsse teuer europaweit ausgeschrieben werden. Es sei eben nicht immer, auch wenn das gerne von vielen behauptet werde, der Bauhof schuld.

Die geplante Erhöhung von Grundsteuer B und Gewerbesteuer wurde einstimmig vertagt. Darüber dürfe man nicht losgelöst diskutieren, sondern müsse sorgsam und zurückhaltend vorgehen, habe doch eine Erhöhung eine Wirkung nach außen, sagte Rolf Hojnatzki (SPD) – und fand dafür lobende Worte von Dirk Ebrecht (CDU). Man werde darüber in den Haushaltsberatungen diskutieren.

Bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen beschlossen wurde die neue Ablösesatzung für Kfz-Stellplätze. Heidrun Hoffmann-Taufall (CDU) gab zu Protokoll, sie könne die Senkung nicht mittragen, wenn gleichzeitig die Grundsteuer erhöht werden solle. Das habe nichts miteinander zu tun, sagte Rolf Hojnatzki (SPD), man sei hier gesetzlich gezwungen, anzupassen. Dr. Reinhard Binder (FDP) schlug vor, das Thema auch zu vertagen wie die Steuererhöhung, was sich nicht durchsetzte.

Straßenreinigung kostet bald deutlich mehr

Marktplatzpflaster. Archivfoto

Die Gebühren für Straßenreinigung in Einbeck werden im kommenden Jahr deutlich steigen, vor allem im Bereich der Fußgängerzone, in der fünf Mal pro Woche gereinigt wird. Hier ist ein Anstieg von 5,90 Euro auf 16,88 Euro vorgesehen. Mit der Gebührenerhöhung befasst sich der Bauausschuss des Stadtrates auf seiner nächsten Sitzung am 13. August (17 Uhr, Altes Rathaus). Die Erhöhung ist jedoch alternativlos, wie Justiziar Dr. Florian Schröder in der Beratungsvorlage deutlich macht. Im wegen eines Gerichtsurteils geänderten Niedersächsischen Straßengesetz ist der Öffentlichkeitsanteil jetzt auf 25 Prozent der Kosten festgelegt. Diese Gesetzesänderung betrifft in der Stadt Einbeck die Fußgängerzone, welche bisher mit 84,36 Prozent der Kosten durch den städtischen Haushalt gedeckt wurde. Lediglich 15,64 Prozent der Kosten wurden von den Anliegern als Gebühr erhoben. Durch die Gesetzesänderung beim Straßengesetz ist eine Subventionierung durch einen erhöhten Öffentlichkeitsanteil über 25 Prozent nicht zulässig. Dafür gebe es auch kein Ermessen. Gespannt sein darf man dennoch auf die Diskussion im Bauausschuss, denn die Ratsmitglieder könnten einem Grundsatz folgen: Wer die Musik bezahlt, darf auch bestellen, was gespielt wird. Wenn also die Anlieger 75 Prozent bezahlen, dann müssten jedenfalls auch ihre Wünsche proportional berücksichtigt werden. Ob also noch weiterhin fünf Mal pro Woche und mit Maschine oder per Hand gefegt werden soll, könnte nochmal spannend werden.

Nachtrag 13.08.2018: Mit allseitigem Lob über die Vorlagen und deren Erläuterungen hat der Ausschuss heute einstimmig ohne Diskussion die Ergebnisse, Kalkulationen und Gebührensatzung dem Stadtrat zur Änderung wie vorgeschlagen empfohlen. Vertreter aller Fraktionen erklärten, die gesetzlichen Grundlagen ließen keinen Spielraum und veranlassten alternativlos zu der Entscheidung.

Friedhofs-Erbschaft

Albert Thormann (GfE) hatte ein schönes sprachliches Bild gewählt, als der Einbecker Stadtrat am Mittwoch über die Erhöhung der Friedhofsgebühren zu entscheiden hatte: Dem neu gewählten Rat sei ein Problem überlassen worden, er habe „eine Erbschaft gemacht“. Die er aber nicht einfach ausschlagen könne, denn formal habe die Politik keine andere Wahl als zuzustimmen. Das Gesetz fordert bei Gebühren eine Kostendeckung, ansonsten muss die Aufsicht tätig werden und anordnen, falls sich Politik widersetzt. Gegen die Stimme von Carsten Pape (CDU) und bei Enthaltung von Dr. Reinhard Binder und Dr. Marion Villmar-Doebeling (beide FDP) hat der Stadtrat die neue Gebührensatzung für die 43 Einbecker Friedhöfe mit Erhöhungen von teilweise mehr als 100 Prozent beschlossen; sie tritt aber nicht wie ursprünglich gedacht rückwirkend zum 1. Januar in Kraft, sondern erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt, also wahrscheinlich im März.

Wer nicht mitstimme oder sich enthalte, handele populistisch, meinte Marcus Seidel (SPD). Der Trend zur Urne mit seinen Kostenkonsequenzen sei ein bundesweiter Trend in der Bestattungskultur. „Dafür können wir nicht den Einbecker Bauhof verantwortlich machen.“ Zudem seien die Jahresabschlüsse des Bauhofs mit den Friedhofsgebühren und dem Minus für jeden nachlesbar gewesen in den vergangenen Jahren.

„Hier haben einige geschlafen“, sagte es Carsten Pape (CDU) deutlich – oder habe man ein Problem mit Blick auf die Kommunalwahl einfach verschieben wollen? Er könne der Erhöhung nicht zustimmen, als Bestatter erlebe er die Folgen bei den Kunden tagtäglich. „Offensichtlich haben alle nur verwaltet und nicht vorausschauend gestaltet“, vermutete auch Albert Thormann (GfE), warum die notwendige Gebührenerhöhung so lange auf sich warten gelassen habe. Nun müsse angepackt werden, die neu eingesetzte Arbeitsgruppe die Struktur- und Finanzprobleme der Friedhöfe lösen. Möglichst schnell. Es gebe Kommunen, die kostendeckend Friedhöfe betreiben können, merkte Dr. Reinhard Binder (FDP) an. Überlegen müsse man auch, ob man den Komfort von Friedhöfen in allen Orten in Zukunft beibehalten könne. Unter Umständen könnten die Friedhöfe in die Verantwortung der Ortschaften gegeben werden, steuerte Willi Teutsch (CDU) als Lösungsidee bei. In seinem Ort Ahlshausen habe es noch zu Zeiten der Gemeinde Kreiensen um ein Drittel niedrigere Friedhofsgebühren gegeben, weil man die Begräbnisstätte zunächst über einen Zweckverband und später über ein Friedhofskuratorium organisiert habe.

Bestattungen: Gebühren sollen massiv steigen

Grabstein. Symbolfoto

Moderner Grabstein. Symbolfoto

Die Gebühren für Bestattungen auf Einbecker Friedhöfen sollen massiv steigen, teilweise um deutlich mehr als das Doppelte. Das sieht die Kalkulation (friedhofsgebuehren-kalkulation_neu_) für eine Änderung der Gebührensatzung vor, die dem Betriebsausschuss Kommunaler Bauhof des Stadtrates am 12. Januar zur Entscheidung vorliegt. Im November hatte eine Neuberechnung schon einmal dem Gremium vorgelegen, das aber damals noch Beratungsbedarf in den Ratsfraktionen sah und die Sache vertagte. Nun muss jedoch eine Entscheidung her, soll doch die neue Gebührensatzung möglichst (rückwirkend) zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Zwei Jahre lang hat das Friedhofswesen bereits ein Defizit von je fast 200.000 Euro erreicht, eine Gebührenerhöhung ist deshalb bei aller Kostensenkung unvermeidlich (und wahrscheinlich längst überfällig, um wenigstens wieder annähernd kostendeckend zu arbeiten). Die Gebühren-Steigerungen sind jedoch massiv, vor allem bei Urnenbestattungen will die Stadt mehr als das Doppelte an Gebühren als bislang verlangen. Die Gebühr für ein Urnenreihengrab soll von 525 auf 1115 Euro (+112 Prozent), für ein anonymes Urnenreihengrab gar von 480 auf 1050 Euro (+118 Prozent) steigen. Rund 80 Prozent aller Beisetzungen sind laut Stadtverwaltung heute Urnenbeisetzungen. Dies habe Mindereinnahmen für den Gebührenhaushalt zu Folge, weil der Aufwand vergleichsweise hoch ist. Bei (anonymen) Urnenbeisetzungen sind die Gebühren nicht so hoch wie bei Sargbestattungen. Bei diesen sollen beispielsweise die Gebühren (Reihengrab) von 1645 auf 2290 Euro „nur“ um 39 Prozent steigen. Einbeck hat insgesamt 43 Friedhöfe, 35 Friedhofskapellen und eine Friedhofsfläche von 284.000 Quadratmetern. Rechnerisch gibt es damit für je 750 Einwohner einen Friedhof. In Alfeld sind es rund 2500 Einwohner pro Friedhof, in Northeim sogar 4500 Einwohner pro Friedhof. Die „Friedhofsdichte“ wird in Einbeck als sehr ungewöhnlich und hoch gesehen, wobei der Vergleich ein wenig hinkt, denn weder Alfeld noch Northeim haben 46 Ortsteile (wie Einbeck). Und niemand wird ja wohl die Zusammenlegung von Friedhöfen auf den Dörfern wollen, nur weil die Kosten für selbstständige Friedhöfe zu hoch sind.

Nachtrag 12.01.2017: Der Betriebsausschuss Kommunaler Bauhof des Stadtrates hat heute einstimmig eine Gebührenerhöhung in der vorliegenden Höhe empfohlen, abschließend entscheidet der Stadtrat im Februar. Politiker aller Fraktionen gaben ihre Zustimmung zu der „unerfreulichen Steigerung“ (Marcus Seidel, SPD) „schweren Herzens“ (Ulrich Vollmer, CDU). Durch gesetzliche Vorgaben, wie kalkuliert werden müsse, gebe es keine Alternative zu dem Beschluss, Gebührenhaushalte müssten außerdem nun einmal kostendeckend sein. „Vielleicht hätten wir schon früher erhöhen müssen“, ärgerte sich Vollmer. Dann hätte man nicht so drastisch die Gebühren steigern müssen. Seidel wies darauf hin, dass der Trend zur Urnenbestattung mit all seinen Gebührenfolgerungen kein exklusives Einbecker Problem sei, sondern ein bundesweit zu beobachtendes Phänomen. Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek warnte davor, die Gebühren nicht zu erhöhen. Jeder weitere Tag mit auflaufenden hohen Defiziten provoziere unter Umständen, dass die Gebühren von den Aufsichtsbehörden extern angepasst werden. Und dann könnten die Gebühren noch deutlicher steigen als jetzt kalkuliert. Eine neue Arbeitsgruppe soll nun mit dem Ziel gebildet werden, alle Friedhöfe mit ihren Kostenfaktoren genau unter die Lupe zu nehmen und Maßnahmen zu finden, wie die Kostenspirale aufgehalten werden kann. Unter Umständen könne 2018 bereits die Gebührenerhöhung wieder gedämpft werden, lautete heute eine stille Hoffnung.

Der sechste Tag

Die Stadt Einbeck wird den Eltern die während des jüngsten Streiks angefallenen Betreuungsgebühren für Kindertagesstätten erstatten – jedenfalls einen großen Teil davon. Der Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales hat heute einstimmig für eine entsprechende, rückwirkend zum 1. Mai 2015 in Kraft tretende Änderung der Gebührensatzung gestimmt. Sie sieht vor, dass im Falle besonderer Gründe, beispielsweise höherer Gewalt (Streik), und wenn keine Notgruppe besteht, „ab dem sechsten aufeinander folgenden ausgefallenen Betreuungstag“ die Pflicht zur Zahlung entfällt. Abschließend entscheidet über die Satzungsänderung der Stadtrat im September. Das Geld, insgesamt rund 35.000 Euro, wird den Selbstzahlern der Kita-Gebühren dann automatisch erstattet, ein Antrag der Eltern sei nicht notwendig, erläuterte die stellvertretende Fachbereichsleiterin Angelika Winkler.

Der Landkreis Northeim hatte kurz vor der jüngsten Ratssitzung signalisiert, trotz der Zwänge des Zukunftsvertrages eine solche Klausel nicht zu beanstanden, weil den Mindererträgen auch Minderaufwendungen gegenüber stehen würden.

Die FDP, die noch in der jüngsten Ratssitzung alles so eilig gemacht hatte, war übrigens heute im Ausschuss nicht vertreten – ihr Ausschuss-Mitglied Patrick Neinert fehlte.

Nachtrag 03.07.2015: Heute hat der FDP-Landtagsabgeordnete Christian Grascha (Einbeck) eine Antwort der Landesregierung auf seine Anfrage zu den Kita-Gebühren veröffentlicht: Kommunen im Landkreis Northeim können demnach trotz der Zukunftsverträge Kita-Gebühren aufgrund des Streiks zurück erstatten. Betroffen seien im Landkreis die Städte Einbeck, Northeim und Uslar. Grascha hatte sich mit der Frage Anfang Juni an die Landesregierung gewandt.

Nachtrag 17.09.2015: Die Stadt Einbeck erstattet Eltern nach dem Streik im Frühjahr die Kita-Gebühren. Der Stadtrat hat gestern eine rückwirkend zum 1. Mai 2015 in Kraft gesetzte Satzungsänderung beschlossen, nach der die Zahlungspflicht für Gebühren ab dem sechsten ausgefallenen Betreuungstag entfällt. Die Stadt erstattet den Eltern für den jüngsten Streik Gebühren in einem Volumen von rund 35.000 Euro.

Gibt es doch Kita-Gebühren zurück?

Protest vor der Sitzung des Einbecker Stadtrates: Streikende Erzieherinnen im Gespräch mit Heidrun Hoffmann-Taufall (CDU).

Protest vor der Sitzung des Einbecker Stadtrates: Streikende Erzieherinnen im Gespräch mit Heidrun Hoffmann-Taufall (CDU).

Ein emotionales Thema mit entsprechender Geräuschkulisse erfüllte den Ratssaal heute Abend: Wobei sich imgrunde alle Ratsmitglieder einig waren, dass der Tarifkonflikt im aktuellen Kita-Streik in der Praxis im Wesentlichen auf dem Rücken der Eltern ausgetragen wird, die für ihre Kinder nach vier Wochen Arbeitskampf und geschlossenen Kindergärten und nur wenigen Notgruppen mit Urlaubstagen, Großeltern und Nerven am Ende sind. Vor Beginn der Sitzung des Einbecker Stadtrates hatten bereits rund 50 Erzieherinnen, Eltern und Kinder vor dem Rathaus demonstriert. Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek skizzierte die Spannungslage der Kommune zwischen dem Streikrecht als berechtigtem hohem Gut und der Belastungsprobe, der die Eltern durch den Ausstand der Erzieherinnen ausgesetzt sind.

Möglicherweise gibt es doch einen Weg, Eltern die Kita-Gebühren für die Zeit der nicht in Anspruch genommenen Betreuungsleistung während des Streiks zurück zu zahlen: Wie Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek informierte, könnte die Stadt ihre Gebührensatzung für die Kindertagesstätten ändern und eine Rückerstattung aus familienpolitischen Gründen ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht einbauen, die auch rückwirkend gelten könne. Der Landkreis als Haushaltsaufsichtsbehörde habe gegenüber der Stadt heute Nachmittag schriftlich erklärt, das in dem vorliegenden Fall dann nicht zu beanstanden. Bislang hatten die für Einbeck geltenden rechtlichen Regelungen des Zukunftsvertrages eine freiwillige Erstattung der Betreuungsgebühren verhindert. SPD-Fraktionsvorsitzende Margrit Cludius-Brandt begrüßte, dass sich die Situation offenbar jetzt grundlegend verändert habe. Auf dieser Basis solle die Gebührensatzung in nächstmöglicher Sitzung des Jugendausschusses diskutiert werden, sagte sie als Ausschussvorsitzende.

Die FDP war zuvor mit ihrem Ansinnen (Cludius-Brandt: „populistischer Antrag“) gescheitert, die Erstattung der Kita-Gebühren „aus Fairnessgründen auf freiwilliger Basis“ per Dringlichkeitsantrag heute sofort zu beschließen. „Wir fordern sie auf, ein Zeichen zu setzen“, sagte Ratsherr Patrick Neinert, „das Vertrauen in die Betreuung ihrer Kinder ist bei den Eltern seit vier Wochen erschüttert.“ Bislang verhindert die aktuelle Gebührensatzung eine freiwillige Erstattung der Gebühren.

Eine Frage der Eltern während der Einwohnerfragestunde konnte freilich niemand im Ratssaal beantworten: Wann dürfen die Kinder wieder in die Kita? Das zu entscheiden ist nicht Sache des Stadtrates, sondern der zurzeit verhandelnden Tarifparteien.

Nachtrag 04.06.2015: Durch die angerufene Schlichtung endet der Kita-Streik zunächst in dieser Woche. Unterdessen hat der FDP-Landtagsabgeordnete Christian Grascha (Einbeck) heute früh (2015-06-03 Kitagebühren Grascha FDP) eine Anfrage an Innenminister Boris Pistorius (SPD) gestellt: Sind Gebührenerstattungen an die Eltern im Zuge des Kita-Streiks durch die Zukunftsverträge mit den Städten Einbeck, Northeim, Dassel und Uslar ausgeschlossen, wenn ja durch welche Passage?

Nachtrag 23.06.2015: Mit der für eine Gebühren-Erstattung notwendigen Änderung der Satzung beschäftigt sich der zuständige Fachausschuss am 1. Juli um 17 Uhr in öffentlicher Sitzung im Alten Rathaus. Abschließend soll darüber am 16. September der Stadtrat entscheiden, die Satzungsänderung soll rückwirkend zum 1. Mai, also vor dem Streik, in Kraft gesetzt werden. Die während der Streikzeit aufgelaufenen Gebühren, die den Eltern erstattet werden sollen, haben laut Stadtverwaltung ein Volumen von 35.000 Euro.

Streikende Erzieherinnen im Gespräch mit SPD-Fraktionschefin Margrit Cludius-Brandt (links).

Streikende Erzieherinnen vor Beginn der Ratssitzung im Gespräch mit SPD-Fraktionschefin Margrit Cludius-Brandt (links).

Neues vom Weinberg

Straßenschild.

Straßenschild.

Die Anlieger möchten eigentlich nicht vor Gericht klagen, sondern gemeinsam mit der Stadt eine Lösung finden. Das haben sie von Anfang an betont. Das ehrt sie, schließlich geht es bei einem eventuellen Rechtsstreit auch um Steuergeld, das die Allgemeinheit zu bezahlen hätte. Doch ob es gelingt, ohne Richter auszukommen, ist noch offen und entscheidet sich in den nächsten Tagen. Im Streit über die Höhe der Erschließungsbeiträge im Baugebiet Weinberg in Einbeck sehen die Anwohner des Alfred-Nobel-Rings bei der Stadtverwaltung ein wenig Kompromissbereitschaft. Aber ob diese ausreicht, um sich am Ende doch nicht vor dem Verwaltungsrichter zu sehen? Aus dem Einbecker Rathaus ist zwar der Vorschlag gekommen, zum Hauptstreitpunkt gemeinsam einen Gutachter zu beauftragen, um in kurzer Zeit Rechtsfrieden und finanzielle Planungssicherheit zu bekommen, wie es in einem Schreiben der Stadtverwaltung an die Anlieger heißt. Ein Fachanwaltsbüro soll klären, um wie viele Erschließungsanlagen es sich im Wohngebiet am Weinberg handelt. Bei der Formulierung der Gutachterauftrages mochte die Stadt die Anwohner zuerst nicht beteiligen, bedauert Tobias Sörries, der Sprecher der Anlieger. Immerhin habe sich das Rathaus aber jüngst darauf eingelassen, dass in dem Rechtsgutachten die Frage geklärt werden soll, aus wie vielen Erschließungsanlagen sich das Gebiet des gesamten Bebauungsplans Nr. 60 („Weinberg“) zusammensetzt.

Straßenschild.

Straßenschild.

Entscheidender ist für die Anlieger aber: Die Stadt verlangt, dass ausnahmslos alle Anlieger im Vorfeld auf Rechtsmittel gegen die Gebührenbescheide verzichten, die auf der Grundlage des neuen Gutachtens beruhen. Nur dann ist die Stadt zu der Expertise bereit, wie sie schreibt. „Hierdurch könnte ein einzelner über alle anderen entscheiden“, sagt Tobias Sörries. Dieses undemokratische Verhalten sei äußerst bedenklich. Entscheidend wird jetzt sein, ob die Anwohner der Werner-Heisenberg-Straße und des anliegenden Negenborner Weges die Angelegenheit auch als die ihre ansehen. Die Anlieger des Alfred-Nobel-Rings sollen wesentlich höhere Erschließungsbeiträge bezahlen als die anderen Anwohner in dem Baugebiet am Weinberg. Ursprünglich sollte der Alfred-Nobel-Ring mit einem Erschließungsbeitrag von 8,85 Euro pro Quadratmeter abgerechnet werden, nun stehen 13 Euro im Raum, weil jetzt mit der benachbarten Werner-Heisenberg-Straße eine Erschließungseinheit gebildet werden soll.

Nun gilt es erst einmal abzuwarten, ob die 100-Prozent-Zustimmung zustande kommt. Dann hätte der Gutachter das Wort. Andernfalls würden von der Stadt noch im Februar die Gebührenbescheide erlassen. Und die Justiz hätte das Wort, weil dann geklagt würde. In jedem Fall sollten die Ratspolitiker bei alledem eine Frage schon aus eigenem Interesse nicht aus dem Auge verlieren: ob sie in dem Verfahren stets umfassend aus dem Rathaus informiert worden sind. Und auch: ob sie sich genügend interessiert haben für die – zugegeben – anspruchsvolle und komplexe Materie.

Redaktionssitzung Kindergarten

Elf Paragrafen hat die neue Satzung.

Elf Paragrafen hat die neue Kitagebühren-Satzung, da dauerte also die Redaktionssitzung länger.

Es war ein bisschen wie bei einer Redaktionssitzung, als der Jugend-Fachausschuss des Einbecker Stadtrates über die neue Gebühren-Satzung für die Kindertagesstätten debattierte, über einzelne Absätze, Sätze oder Worte diskutierte und am Ende gar kurz über den pädagogischen Sinn oder Unsinn von zwei Stunden Kita-Sonderöffnungszeit zur Gewöhnung an einen sechsstündigen Grundschulalltag sprach – oder ob die zwei Stunden Bindung mehr ans Elternhaus höher zu bewerten sei. Selbst die aktuell aufs Tablet getickerte Nachricht des verstorbenen FAZ-Herausgebers meinte ein Ratsmitglied beitragen zu müssen…

Die Politiker haben die neu gefasste Satzung am Ende einstimmig beschlossen, nicht einstimmig waren sie jedoch bei einigen Paragrafen, die Redaktionsleiterin, pardon Ausschuss-Vorsitzende Margrit Cludius-Brandt mit den Auschussmitgliedern Punkt für Punkt durchging (hier ist der Entwurf der Satzung nachzulesen K-1EntwurfNeufassungSatzungGebuehrenKindertage-2). Und: In zwei Patt-Abstimmungen sowie einer Abstimmung mit 0 Ja-Voten gibt es in der nun einstimmig verabschiedeten Satzung keinen Abschnitt 16 des Gebühren-Paragrafen 9. Hier muss jetzt der Verwaltungsausschuss nachbessern, wahrscheinlich schon nächste Woche. Die Kita-Harmonie aus der ersten Beratung im April ist scheinbar – zumindest in diesem einen Punkt – Vergangenheit. Manchmal konnte man als Beobachter allerdings den Eindruck bekommen, dass es bei den kurz aufflammenden verbalen Scharmützeln zwischen der Ausschuss-Vorsitzenden und der Bürgermeisterin zumindest in beider emotionalen Hinterkopf eigentlich um eine ganz andere personalpolitische Meinungsverschiedenheit ging, die den VA zuletzt besonders beschäftigt hat.

Doch zurück zur Redaktionssitzung Kindergarten: Der  § 3 enthält in Absatz 1 nun den Zusatz, dass „vorrangig“ Kinder aus dem Stadtgebiet Einbeck aufgenommen werden. Hintergrund ist der Fall, wenn ein „auswärtiges“ Kind z.B. aus Bad Gandersheim in Einbeck in die Kita gehen soll, weil beispielsweise die Mutter in Einbeck arbeitet. Das müsse als familienfreundliche Stadt doch möglich sein. Schnell stellte sich zwar heraus, dass in der Praxis das sehr selten vorkommt. Aber gut, dass wir ausführlich darüber gesprochen haben.

Der § 4 sieht das Attest für wieder genesene Kinder nur noch „auf Anforderung“ vor, in § 5 wurden die exakten Uhrzeiten aus der Satzung herausgenommen, nur die Dauer der Öffnungszeiten bleibt enthalten.

Bei § 9 hat die Redaktionssitzung mit 6:3-Mehrheit entschieden, den zweiten Absatz in Punkt (12) zu streichen. Die Nutzung von Sonderöffnungszeiten im dritten, kostenlosen Kitajahr ist damit weiterhin möglich. Hintergrund eines ausführlichen Meinungsaustauschs im Ausschuss war die Problematik, dass Eltern die Sonderzeiten buchten, die Stadt das entsprechende Personal vorhalten müsse, die Kinder aber dann doch nicht die Sonderzeiten nutzten. Auch dies scheint, so hieß es am Ende, in der Praxis kein großes Problem zu sein, wer meldet, kommt auch.

Titelgeschichte der Redaktionssitzung war – jedenfalls angesichts der Debatten-Länge – wie gesagt die Diskussion über den Abschnitt (16) des § 9. Hier geht es im die Ferienzeiten der Kitas. Da gibt es noch weiteren Gesprächsbedarf, denn sowohl das Thema auszuklammern und erst mit gesammelten Erfahrung die Satzung zu ergänzen fand mit einem 5:5-Unentschieden keine Mehrheit als auch der Versuch, die pauschale wöchentliche 20-Euro-Gebühr gemäß der Beitragsstaffel auch nach Einkommensverhältnissen der Erziehungsberechtigten abzustufen, auch hier ein 5:5-Patt (und damit eine Ablehnung). Und selbst die ursprüngliche Formulierung im Entwurf fand mit 0 Ja, 7 Nein und 3 Enthaltungen keine Mehrheit. Zumindest bis zum nächsten VA. Dort sitzen andere Redaktionsmitglieder, vor allem in anderer Mehrheitszusammensetzung…

Nachtrag 20.06.2014: Der Verwaltungsausschuss hat die einstimmigen Ausschuss-Beschlüsse bestätigt, außerdem die Streichung des Satzes in Punkt (12) von § 9; eine Nutzung von Sonderöffnungszeiten im dritten, kostenlosen Kitajahr ist also weiterhin möglich. Der VA hat bei § 9, Punkt (16), für die Ferienzeiten-Betreuung nun eine nach Einkommen gestaffelte Gebühr von 10, 20 und 30 Euro beschlossen. Abschließend entscheidet über die Satzung der Stadtrat am 25. Juni 2014.

Nachtrag 26.06.2014: Der Stadtrat hat die VA-Beschlüsse bestätigt; der neuen, geänderten Satzung stimmte der Rat einstimmig zu. § 9 Punkt (12) bleibt gestrichen, die CDU wollte die Regelung wieder einführen, das Sonderöffnungszeiten im dritten Kitajahr nur im begründeten Einzelfall möglich sein sollte, das fand aber keine Mehrheit. Beatrix Tappe-Rostalski (CDU) begründete, für das neue Kitajahr seien von 106 Kindern 48 für verlängerte Öffnungszeiten angemeldet, das bedeute erheblichen zusätzlichen Personalbedarf. Mit Mehrheit von CDU,FDP, GfE und Grünen wurde in § 9 Punkt (16) eine Gebührenstaffellung für die Ferienbetreuung aufgenommen. SPD-Fraktionschefin Margrit Cludius-Brandt begründete das Nein ihrer Fraktion in diesem Punkt damit, dass erst ein Konzept her müsse, dann eine Gebühr: „Die Zeit ist noch nicht reif.“ Auch der Stadtelternrat Einbecker Kindertagesstätten kritisierte diese Regelung, sie sei nicht familienfreundlich, eine weitere Hürde und werde zur Verschlechterung des Betreuungsangebotes führen, sagte Vorsitzende Alice Werner.

Kita-Harmonie

Über 150 Unterschriften für eine Ferienöffnung überreichte die Vorsitzende des  Stadtelternrates Einbecker Kindertagesstätten (Sterek), Alice Werner (r.), an Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek.

Über 150 Unterschriften für eine Beibehaltung der Ferienöffnung überreichte die Vorsitzende des Stadtelternrates Einbecker Kindertagesstätten (Sterek), Alice Werner (r.), an Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek. Die abgesegneten Vorschläge sehen diese Möglichkeit auch weiterhin vor.

Nahezu geräuschlos und geradezu harmonisch ist der erste Schritt über die Bühne gegangen, nach der Fusion von Einbeck und Kreiensen die Gebühren und Betreuungszeiten für die Kindertagesstätten neu zu ordnen. Da wurde offenbar, zugegeben von mir unerwartet, gut im Vorfeld kompromissorientiert miteinander gesprochen. Auch die Vorsitzende des Stadtelternrates Einbecker Kindertagesstätten (Sterek), Alice Werner, lobte die Politik und die Verwaltung für konstruktive und zielführende Vorarbeit im Interesse der Eltern, die ein bedarfsorientiertes und flexibles Angebot benötigen. Das sei auch ein Standortfaktor für Einbeck.

Einstimmig hat der Fachausschuss für Jugend, Familie und Soziales heute grünes Licht gegeben und die Verwaltung beauftragt, eine Satzung auszuarbeiten, die dann noch einmal den Beratungsweg durch die Gremien nehmen wird. Große inhaltliche Diskussionen gab es heute kaum, allenfalls kleine Anmerkungen – und die Beteuuerung (außer von der FDP), dass eine komplett gebührenfreie Kita-Betreuung ja ein erstrebenswerter Traum sei, allerdings ein nicht finanzierbarer.

Die unterschiedlichen Regelungen in Einbeck und im bisherigen Kreiensener Gebiet für eine vier-, sechs- und achtstündige Regelbetreuungszeit zuzüglich einer Sonderöffnungszeit von bis zu zwei Stunden bleiben zunächst erhalten. Die seit 2007 geltenden Kindergartengebühren werden in eine neue Satzung in der bisherigen Höhe und in der bisherigen Beitragsstaffelung einschließlich der Geschwisterermäßigung übernommen. Ab 1. August 2014 wird in Einbeck eine einheitliche Gebühr für die Betreuung im Kindergarten und in der Kinderkrippe erhoben. Die Krippen-Gebühr sinkt.

 

Gebühren-Synthese?

Na, da bin ich ja mal gespannt, ob diese Kompromiss-Suche vor der Fachausschuss-Sitzung gelingen wird. Ist doch das Thema der angepeilten Synthese ein politischer Evergreen. Es geht um die Gebühren für Kindertagesstätten, Krippen, Hort & Co. Ab 2015 wird das nach der Fusion mit Einbeck in Kreiensen noch fortwährende System dort nicht mehr gelten. Eine Neuordnung ist angezeigt, im Dezember hatte der Stadtelternrat für Kitas einen ersten Vorstoß gemacht, rechtzeitig zu diskutieren. Das Ganze ist ein für Außenstehende schwer durchblickbarer Dschungel bei Betreuungszeiten, Öffnungszeiten und nach Einkommen gestaffelten Gebührensätzen.

Die CDU hat in diesen Tagen mit einer Meldung aufhorchen lassen, sie suche parteiübergreifend und in Gesprächen mit den Elternvertretern nach Wegen, die Gebühren deutlich nach unten zu schrauben. „Unser gemeinsames Ziel sollte die komplette Abschaffung der Kita-Gebühren sein“, ließ sich CDU-Fraktionschef Dirk Ebrecht zitieren. „Das wäre das richtige Signal in Richtung familienfreundliche Stadt.“ Der CDU sei aber natürlich klar, dass es schwer sei, das aktuell durch die Eltern bezahlte Gebührenaufkommen von rund 960.000 Euro jährlich komplett zu kompensieren.

Bei der anstehenden Neuordnung der Gebührensatzung will die CDU die Vorteile beider Kita-Strukturen (Einbeck und Kreiensen) zu einem neuen System sinnvoll kombinieren. „Hier sehen wir klar einen Vorteil der Fusion, wenn wir es schaffen, die Vorteile beider Kita-Systeme herausarbeiten und zum Wohle einer familienfreundlichen Stadt Einbeck weiter zu entwickeln“, erklärte Beatrix Tappe-Rostalski in einer Pressemitteilung. Die CDU will beispielsweise bei den Betreuungszeiten das derzeitige Mindestangebot von vier auf sechs Stunden anheben. „Eine nur vierstündige Betreuung macht kaum Sinn. Hier wollen wir mehr Flexibilität für die Eltern schaffen, um Familie und Beruf besser in Einklang bringen zu können“, meint Antje Sölter laut CDU-Pressemitteilung.
Die SPD hat sich vor der Ausschuss-Sitzung am 1. April bislang noch nicht zu dem neuen Vorstoß geäußert. (Nachtrag 25.03.2014 siehe unten) . Vor fast einem Jahr waren beim Thema Kita-Gebühren die Sozialdemokraten mit der Verwaltung und der Bürgermeisterin aneinander gerasselt. Damals wollte die SPD die in Einbeck höheren Krippengebühren auf das Kita-Niveau senken, die Stadt hätte dadurch 43.000 Euro weniger Einnahmen. Noch liegen nicht alle Sitzungsunterlagen im Bürgerinfosystem öffentlich vor. Die umfangreichen Sitzungsunterlagen stehen im Allris-Bürgerinfosystem seit heute für jeden bereit.
Spannend wird aber beispielsweise sein, ob die Bürgermeisterin wieder im Vorfeld die Kommunalaufsicht fragen wird, ob die Idee ihrer CDU-Parteifreunde, auf 960.000 Euro Gebühren zu verzichten, mit dem Zukunftsvertrag vereinbar ist. Und ob alle komplizierten Zahlenberechnungen wieder nur als Tischvorlage zur Verfügung stehen (oder gar freischwebend erläutert werden), oder ob es für eine sinnvolle Diskussion auch ausreichend ausgearbeitete Unterlagen geben wird, in die sich Interessierte mit genügend zeitlichem Vorlauf einlesen können.
Nachtrag 25.03.2014: Die Unterlagen liegen inzwischen vor, jeder kann sich also mit ausreichendem Vorlauf einlesen. Das kann ich nur begrüßen. Nach einer „infraktionellen Erörterung am 19.03.2014“ wurde laut Verwaltung weitgehende Einigkeit erzielt, im Wesentlichen den Vorschlägen des Stadtelternrates der Kitas (StEREK) zu folgen und trotz der seit 2007 unveränderten Beiträge/Gebühren in Alt-Einbeck im Sinne der Familienfreundlichkeit in Einbeck keine Erhöhung vorzunehmen. Ab 1. August 2014 soll in Einbeck außerdem, so der Verwaltungsvorschlag nach der „Erörterung“, eine einheitliche Gebühr für die Betreuung im Kindergarten und in der Kinderkrippe erhoben werden; die Krippengebühren werden dadurch gesenkt, die SPD setzt sich nach langen, wiederholten Anläufen durch.
Inzwischen hat sich auch die SPD-Fraktion offenbar geäußert, zumindest über eine auf der „Northeimer Rundschau“-Seite (Jusos-Zentralorgan) bei Facebook veröffentlichten Mitteilung. Die Abschaffung von Betreuungsgebühren, von der CDU ins Feld geführt, werde von allen Politikern gewünscht, sie sei aber angesichts der aktuellen Haushaltslage „reiner Populismus“, so die Sozialdemokraten. Die Ratsfraktion sieht die Zusammenführung der Satzungen über Betreuungsgebühren für Einbeck und Kreiensen „als große Chance für mehr soziale Gerechtigkeit und ein optimales Betreuungsangebot“, die SPD schließt sich den Forderungen des Stadtelternrates der Einbecker Kindertagesstätten (StEREK) nach mehr Flexibilität bei günstigen Gebühren an. Die Gebührensatzung in der bisherigen Stadt Einbeck sei ein Modell für ganz Einbeck. Mit einer breiten Sozialstaffel würden, abgesehen von Spitzenverdienern, alle Eltern davon profitieren, so die SPD in ihrer Mitteilung. Mit der Senkung der Krippen-Gebühren der Krippen auf das Niveau der Kindertagesstätten würden Eltern vom Druck der Kosten befreit und könnten sich frei entweder für eine altersübergreifende Betreuung oder einen Krippenplatz entscheiden, erklärte die Vorsitzende Margrit Cludius-Brandt in der Mitteilung.
(Aktualisiert: 25.03.2014, 18:07 Uhr)