Die Amtszeit der Behindertenbeauftragten in Einbeck ist geknüpft an die Wahlperiode des Rates der Stadt. Diese ist Ende Oktober abgelaufen, seit 1. November amtiert ein neuer Stadtrat. Daher wird nun auch die Neubenennung einer oder eines Behindertenbeauftragen erforderlich. Die Stadtverwaltung hat in dieser Woche die in Einbeck tätigen Vereine, Verbände, Organisationen, Institutionen und Einrichtungen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen, aufgerufen, bis zum 20. Dezember interessierte und für das Amt einer oder eines Behindertenbeauftragten geeignete Personen namentlich zu melden.
Zurzeit ist Renate Leuschner Behindertenbeauftragte der Stadt Einbeck, seit Juni 2017 ist sie im Amt. Sie möchte auch gerne weitermachen, wie sie mir auf Anfrage sagte. Laut aktuell geltender Richtlinie übt die Behindertenbeauftragte nach Ablauf der Rats-Wahlperiode ihr Amt so lange aus, bis eine neue Beauftragte benannt worden ist. Damit ist gewährleistet, dass die Funktion durchgehend besetzt ist. Bestellt wird die/der Behindertenbeauftragte durch Beschluss des Verwaltungsausschusses auf Empfehlung des zuständigen Fachausschusses.
Wer Behindertenbeauftragte/r sein möchte, muss den Wohnsitz in Einbeck (Kernstadt oder Ortsteil) haben. Sie oder er soll über eine gewisse Sachkunde als Betroffene/r verfügen und möglichst schon in der Behindertenarbeit Erfahrung gesammelt haben, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt Einbeck. Zu den ehrenamtlich wahrzunehmenden Aufgaben zählen vor allem der Aufbau und die Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen und Selbsthilfegruppen und die Zusammenarbeit mit allen Organisationen, Vereinen und Verbänden, die sich für die Belange der Menschen mit Behinderungen einsetzen, insbesondere dem Einbecker Seniorenrat. Zudem arbeitet die bzw. der Behindertenbeauftragte mit Behörden, Trägern von Maßnahmen und Einrich-tungen sowie Wohlfahrtsverbänden zusammen, um u.a. Aktivitäten der Träger anzuregen, zu fördern und zu koordinieren und dabei persönliche Kontakte zwischen den in der Behindertenhilfe tätigen Personen und Institutionen herzustellen und zu pflegen. Das Aufgabengebiet umfasst ebenfalls die Anregung von notwendigen Anpassungen bestehender öffentlicher Einrichtungen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und die Vermittlung von Beratungsangeboten für die Menschen mit Behinderungen in den sie betreffenden Angelegenheiten. Die bzw. der Behindertenbeauftragte arbeitet mit entsprechenden Personen oder Organisationen auf Kreis- bzw. auf Landesebene zusammen und beteiligt sich bei der Planung und Durchführung aller Maßnahmen der Stadt Einbeck – insbesondere des Bau- und Verkehrswesens – soweit diese Maßnahmen die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen.
Die oder der Behindertenbeauftragte übt die Funktion ehrenamtlich aus. Gezahlt wird jedoch ein so genannter Auslagenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit (z. B. Fahrkosten, Büromaterial, Seminarge-
bühren).
Namensnennungen sollten formlos bis zum 20. Dezember 2021 an die Stadt Einbeck – Fachbereich Bürgerservice -, Teichenweg 1, 37574 Einbeck gerichtet werden.
(Aktualisiert: 04.12.2021, 13:45 Uhr)
Frau Leuschner hat gut gearbeitet, hat dabei eine klare Linie verfolgt und hat bei Meinungsverschiedenheiten immer gewusst, für wessen Interessen sie in ihrer Funktion eintreten muss. Sie sollte deshalb in ihrem Amt bestätigt werden.
Lieber Herr Koch
Ich bedanke mich h ganz herzlich für den Kommentar Ich möchte sehr gerne weitetmachen machen, als Behindertenbeauftragten . Nur leider ist das die Regel. Aber schreiben Sie doch einen schönen Leserbrief über mich in der EM
Vielen Dank
Renate Leuschner
Wir als Landkreisweit-agierender Verein unterstützen die Bestätigung von Frau Leuschner. Sie leistet gute Arbeit und sollte diese weitermachen dürfen!
Ich finde Frau Leuschner gut ,ich habe schon aus dem Seniorenbeirat Einbeck gehört das Sie vor Ort gute Arbeit leistet. Und ich würde es begrüßen, Sie ist sehr aufgeschlossen und man muss sich für die Menschen mit Behinderungen einsetzen das was ihre Arbeit ausmacht.