Antrag zur Geschäftsordnung

Zwei Mal während Sitzungen des Stadtrates, der Fachausschüsse oder der Ortsräte schlägt die Stunde der Bürger. Wobei es präziser gesagt maximal eine halbe Stunde ist und auch Einwohner gemeint sind. Diese dürfen Fragen stellen, „zu Beratungsgegenständen und zu anderen Angelegenheiten der Stadt“, wie es in Ziffer 17 der Geschäftsordnung so schön heißt. Davon machen mal mehr, mal weniger Einwohnerinnen und Einwohner mehr oder weniger intensiv Gebrauch. Manche vergessen beim Sprechen, dass es eine Fragestunde ist, hören sich gerne reden oder geben allgemeine Einschätzungen zu diesem oder jenem Thema ab. Dafür ist die Einwohnerfragestunde nicht gedacht. Um den Umfang des Fragerechts zu konkretisieren, will der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung die Geschäftsordnung verändern. Ob die geplante Änderung und vor allem Ergänzung jedoch so glücklich ist, bleibt die Frage.

Denn zweifellos war es bislang reichlich schwammig formuliert, dass jeder Einwohner Fragen stellen könne. Wie viele Fragen ist nicht geregelt, erwähnt ist lediglich, dass sich bis zu zwei Zusatzfragen anschließen können, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen müssen. Woraus man ableiten könnte, dass man zwar mehrere Fragen stellen kann, aber Zusatzfragen nur zur ersten, nicht aber zur zweiten oder dritten Frage. Manche haben daraus gefolgert, dass jeder grundsätzlich nur eine einzige Frage (plus zwei Zusatzfragen) stellen darf.

Das soll nun eindeutiger werden: „Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Einbeck kann in der Sitzung pro Fragestunde bis zu zwei Fragen zu Beratungsgegenständen und zu anderen Angelegenheiten der Stadt stellen“, heißt es dort jetzt konkreter. Und jeweils soll eine Zusatzfrage erlaubt sein. Heißt unterm Strich: Maximal zwei Fragen mit jeweils einer Zusatzfrage ergeben vier Fragen eines Fragestellers, die sich um einen Themenkomplex drehen können.

Doch mit den weiteren zusätzlich angefügten Formulierungen schießt die Verwaltung in ihrer Vorlage meines Erachtens über das Ziel hinaus. „Schriftlich eingereichte Fragen werden nicht behandelt“, heißt es da etwa. In jüngster Zeit und nicht nur während Online-Sitzungen hat es sich als zweckdienlich erwiesen, dass Einwohner die Fragen, die sie während der Sitzung stellen wollen, vorab schon einmal zeitig an die Verwaltung einreichen, damit diese dieses oder jenes Detail recherchieren kann, um adäquat antworten zu können. Keine Frage: Einige haben es mit ganzen Fragenkatalogen deutlich übertrieben. Das, räumt Ratshaus-Jurist Dr. Florian Schröder auf meine Nachfrage ein, sei auch die Motivation zu diesem Passus gewesen. Einzelne Bürger hätten sich ein Fragerecht eingeräumt, das teilweise weiter gegangen sei als das von Ratsmitgliedern. „Das widerspricht dem Gesetzeszweck und wird jetzt klargestellt“, sagt Schröder. Auch dem Ratsvorsitzenden helfe die Klarstellung bei der Einwohnerfragestunde.

Aber soll unter dem Missbrauch durch einige jetzt jeder andere Einwohner leiden müssen? Die Wirkung ist nun einmal eine andere, wenn auf die Fragen der Einwohner in der Einwohnerfragestunde die Vertreter der Verwaltung nur betreten den Kopf senken können und sagen müssen: Wir prüfen das, eine Antwort gibt’s mit dem Protokoll. Das kann bei dem einen oder anderen Detail natürlich trotzdem mal so sein, dafür gibt es Ziffer 17.3, die das so vorsieht. Es sollte aber nicht zur Regel werden, dass die Verwaltung diese „schriftliche“ Hintertür nutzt.

Außerdem wird in der Geschäftsordnung der Satz angefügt: „Fragen müssen sich auf Tatsachen beziehen, zu hypothetischen Ereignissen sowie zu Meinungen bzw. Meinungsbildungsprozessen sind sie ausgeschlossen.“ Einige Fragen hätten in jüngster Zeit erkennen lassen, dass sie zum Zweck gestellt worden seien, die Verwaltung vorzuführen, begründet Dr. Florian Schröder die Formulierung. Deshalb solle sich das Fragerecht auf Sachverhalte beziehen. Auch in den Einschränkungen der parlamentarischen Fragerechte und des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebe es entsprechende Regelungen, teils explizit, teils von der Rechtsprechung entwickelt, erläutert Schröder.

„Sind sie mit mir der Meinung, dass Solarbänke ganz schön teuer sind, dass sie unnötig sind und dass die Frage ihrer Anschaffung nie so wirklich hier diskutiert wurde?“ Wer so fragen würde in der Einwohnerfragestunde, würde nach der geänderten Geschäftsordnung eine Steilvorlage für die Verwaltung liefern, eine Antwort abzulehnen. Denn mit der Frage werden keine Tatsachen, sprich Fakten, erfragt, sondern Meinungen und Diskussionsverläufe sowie Hypothesen aufgestellt und nach diesen gefragt. Damit wird allerdings das Fragerecht der Bürgerinnen und Bürger ziemlich eingeschränkt, denn eigentlich dürfte man künftig dann beispielsweise nur noch wissen wollen: „Welche Farbe hat der Pavillon auf dem Neustädter Kirchplatz?“

Journalisten lernen schon im ersten Lehrjahr, dass ausschließlich Tatsachenbehauptungen gegendarstellungsfähig sind. „Der Bürgermeister X geht immer links herum“, würde daher kein kluger Journalist schreiben – oder nur, wenn er es hieb und stichfest aus mehreren Quellen unabhängig voneinander belegen könnte. „Nach Angaben von Fraktionsmitgliedern soll der Bürgermeister X immer links herum gehen“, ist dagegen keine Tatsachenbehauptung, eine Gegendarstellung nicht möglich. Aber das ist ein ganz anderes Thema. Wahrscheinlich hat das gar nichts mit der Geschäftsordnung des Stadtrates zu tun.

Nachtrag 17.03.2022: Der Stadtrat hat die Änderung der Geschäftsordnung vorgenommen, allerdings abweichend zur Verwaltungsvorlage. Auf Vorschlag von SPD-Fraktionschef Dirk Heitmüller wurde der Satz „Schriftlich eingereichte Fragen werden nicht behandelt“ mit großer Mehrheit gestrichen und durch die Formulierung ersetzt: „Fragen können vorab schriftlich eingereicht werden“. Er warnte jedoch davor, das wie zuletzt bei ausführlichen Fragekatalogen geschehen, zu missbrauchen. Auf Vorschlag von BlGfE-Fraktionschef Frank-Dieter Pfefferkorn wurde zusätzlich in die entsprechende Ziffer aufgenommen: „Der Ausschussvorsitzende kann im Einzelfall weitere Fragen zulassen“. Es steht damit jetzt im Ermessen des Sitzungsleiters, wie viele Fragen die Einwohner stellen können, in der Regel sollten es jedoch nur zwei sein. Der Vorschlag von Alexander Kloss (parteilos/FDP), die Passage zu Hypothesen und Meinungen, auf die sich Einwohnerfragen nicht beziehen dürften, zu streichen bzw. bürgerfreundlicher zu fassen, fand keine Mehrheit; der Satz steht jetzt so in der geänderten Geschäftsordnung des Rates.

2 Kommentare zu „Antrag zur Geschäftsordnung

  1. Das angesprochene IFG gibt es in Niedersachsen leider nicht und eine kommunale Informationsfreiheits-Satzung ist – anders als in anderen niedersächsischen Kommunen – in Einbeck ein Tabu-Thema. Dann müssten Politik und Verwaltung ja Fragen beantworten und Sachverhalte offenlegen, was jetzt mit juristischer Finesse noch stärker verhindert werden soll. M.E. ein fatales Signal für die politische Kultur in Einbeck. Nicht umsonst wird auf ein Ranking durch eine Vergleichsanalyse mit anderen Kommunen oder dem Landkreis verzichtet.

    1. Ein IFG hat man in Niedersachsen tatsächlich noch nicht eingeführt. Aber EU-Recht gilt direkt, soweit es sich um Auskünfte zu Umweltinformationen handelt

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