Geht auf Gewährleistung

(c) Frank Bertram

Die Nachricht wunderte Beobachter schon ein wenig: Der erst 2016 fertiggestellte Kreisverkehr an der Einmündung der Insterburger Straße auf die Hullerser Landstraße muss saniert, die Straße für rund sechs Wochen voll gesperrt werden. Die innere Kreisverkehrsfläche wird erneuert. „Bei der Nachabnahme der Arbeiten im September 2020 zeigten sich bereits Probleme mit der Bordanlage im Innenkreis“, sagte Jens Ellinghaus, Fachbereichsleiter Bauen und Stadtentwicklung, auf meine Nachfrage. „Es wurde eine Sanierung mit dem planenden Büro und der ausführenden Baufirma abgestimmt.“ Die Ursache für die auftretenden Probleme könne nicht mehr nachvollzogen werden. Nach derzeitigem Stand entstehen der Stadt Einbeck durch die Sanierungsmaßnahme jedoch keine Kosten, sagte Ellinghaus. „Die Sanierung wird durch die Firma im Rahmen der Gewährleistung durchgeführt.“

Bei der Sanierung der inneren Kreisverkehrsfläche an der Kreuzung Hullerser Landstraße / Insterburger Straße in Einbeck wird laut Stadtverwaltung zwischen dem 11. April und dem 28. Mai der Beton instandgesetzt. Der Kreisverkehrsplatz muss dafür sowie für die anschließende vierwöchige Aushärtungszeit des Ortbetons für den Kraftverkehr voll gesperrt werden. Witterungsbedingt seien zeitliche Verschiebungen im Bauablauf nicht auszuschließen, schreibt die Stadt in ihrer Presseinfo. Ein Passieren für Fußgänger und Radfahrer wird weiterhin möglich sein, ebenso bleibt die Lieferantenzufahrt für den Poser-Park (Möbel Boss, Expert, Kaufland) geöffnet.

Die Umleitungsstrecke aus Einbeck in Richtung Hullersen sowie für die Anlieger der westlichen Hullerser Landstraße führt über die Hannoversche Straße, die Markoldendorfer Straße und die Hansestraße. Das Gewerbegebiet Butterberg ist aus Einbeck über den Walkemühlenweg, die Kolberger Straße und die Schwammelwitzer Straße zu erreichen, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt Einbeck.

(c) Frank Bertram
Der Kreisverkehr von 2016 macht Probleme, die Bordanlage im Innenkreis muss saniert werden. Archivfoto 2022

10 Kommentare zu „Geht auf Gewährleistung

  1. Wir Einbecker und Einbeckerinnen können doch nur hoffen, dass das federführende Planungsbüro und die ausführende Baufirma die aktuelle Rezession wirtschaftlich so gut überstanden haben, dass sie die jetzt nötigen teuren Nachbesserungen aus eigener finanzieller Kraft (noch) stemmen können. Einem „nackten Mann kann man nicht in die Tasche fassen“, wie es der Volksmund weiß. Und die nun notwendig werdenden Umwege für die von solch schlampiger Arbeit Betroffenen lassen sich natürlich nicht gerichtsfest belegen und einklagen. Aber für langfristig aufmerksame Beobachter der Einbecker Politikszene ist dieses Fiasko ein weiterer Beleg dafür, dass wir besser regiert werden könnten, wenn wir es nur wollten.

    1. Dass nicht nur bei Kreisverkehrsarbeiten vorab eine Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vonnöten ist, dürfte bekannt sein. Immerhin ist eine gründliche Koordination erforderlich, um sicherzustellen, dass technische Schwierigkeiten im Interesse aller bewältigt werden können. Im Sektor „Tiefbauwesen“ hat man bezogen auf die für die Kommune tätigen Büros den Eindruck, dass die Koordination spätestens in der Bauausführungsphase nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Man denke nur an die Blamage mit einem Planungsbüro aus dem Nachbarkreis, das für seine Gutachten in Einbeck-Kohnsen die nötigen Vorarbeiten vermissen ließ, als eine Brückensanierungsplanung in Rede stand, aber das Bauumfeld einfach betreten wurde, ohne sich mit den Nutzungsberechtigten abzustimmen. Da war noch nicht einmal bezogen auf die zwingend notwendige Information an Betroffene koordiniert worden, wer Entsprechendes zu veranlassen hatte.
      Es bleibt zu hoffen, dass die per se im Gewährleistungswesen allgemein auftretenden Hindernisse für Nacharbeiten konkret am neuen Südstadt-Kreisel verwaltungsseitig erfolgreich umschifft werden können. Im Bauwesen kann die Garantiezeit für ein Bauwerk oder eine Bauleistung definitiv etliche Jahre betragen. Es kann schwierig sein vorherzusagen, welche weiteren Defekte innerhalb dieses Zeitraums auftreten können und wie diese behoben werden können. Nicht, dass weitere Überraschungen bevorstehen. Bauverträge sind sehr umfangreich und beinhalten viele unterschiedliche Leistungen und Gewerke. Die Klausel für Garantie/Gewährleistung kann mitunter schwammig ausformuliert worden sein, sodass es kaum zu belegen ist, welche Leistungen und Gewerke nun tatsächlich abgedeckt sind und welche Bedingungen für die Inanspruchnahme der Garantie gelten. Im Bauwesen arbeiten oft viele Subunternehmer zusammen, um ein Projekt fertigzustellen. Es kann schwierig sein, die Verantwortlichkeiten und Haftungen im Rahmen der Garantie zwischen den verschiedenen Parteien zu klären. Schlimmstenfalls muss sich (auch) das Justiziariat ein dezidierteres Bild von den relevanten Kriterien machen, um für eine gerichtliche Auseinandersetzung gewappnet zu sein. Ggfs. sollte man sich schon darauf vorbereiten, dass ein von den Zivilgerichten anerkannter Gutachter zu involvieren ist.

  2. Baumaßnahmen werden nach Fertigstellung in der Regel vom Auftraggeber kontrolliert und bei einwandfreier Erledigung bezahlt. Ich gehe davon aus, dass das Einbecker Bauamt die Kontrolle durchführt. Bei schwierigen Fällen bedient man sich externer Experten. Wer hat damals die Bauabnahme verantwortet? Stellt sich nicht auch die gleiche Frage bei der Bodenvorbereitung des Neustädter Kirchplatzes? Die Bürgermeisterin hat die Verantwortung übernommen! Welche Konsequenz folgt bei diesen Fehlleistungen? Kürzung der Bezüge? Längst fälliger Rausschmiss? Murphys Gesetz? Nein, hier stimmt das Peter-Prinzip: etliche Verantwortliche haben offensichtlich die höchste Stufe ihrer Inkompetenz erreicht!

    1. Dass ein/e Bedienstete/r mit Blick auf mutmaßliche Defizite bei ihren/seinen Kontrollgängen im Baustellenbereich angesichts einer daraus resultierenden erheblichen Überschreitung von Haushaltsansätzen der Stadt selbst mit finanziellen Konsequenzen rechnen muss, sehe ich hier nicht. Denn, soweit die den „Fehlleistungen“, wie sie Herr Funcke nennt, zugrundeliegenden Sachverhälte rechtzeitig dem Kommunalen Schadensausgleich gemeldet werden, springt sicherlich diese Eigenschadenversicherung ein, die Angestellte des öffentlichen Dienstes in solchen Situationen schützen kann. Diese Versicherung wird von Kommunen abgeschlossen und deckt Schäden ab, die durch die Amtsführung von Angestellten entstehen. Es werden quasi von Dritten die Schadenszahlungen übernommen, die Bedienstete eventuell selbst leisten müssten. Dadurch werden letztere vor finanziellen Einbußen geschützt. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass die Eigenschadenversicherung nicht in allen Fällen greift. Zum Beispiel ist sie nicht wirksam, wenn Angestellte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. In solchen Fällen würde der Kommunale Schadensausgleich der Kommune zunächst den finanziellen Verlust erstatten, aber gegebenenfalls die schuldhaft tätig gewordene Einzelperson auf Refinanzierung in Anspruch nehmen. Es ist also eine Einzelfallprüfung notwendig. Einfache Fehler, die sich nicht ständig wiederholen, dürften unterhalb der Bagatellgrenze liegen.
      Fest steht, dass Betroffene, selbst wenn sie nicht in die Tasche greifen müssen, um Forderungen der Eigenschadenversicherung zu begleichen, aus dem Dilemma nicht herauskommen, ohne Nachteile zu erleiden. Denn disziplinarische Schritte sind durchaus denkbar. Sie reichen von einem schriftlichen Verweis bis hin zur Dokumentierung der fehlerhaften Fallbearbeitung in der Personalakte. Solange diese Einträge nach einer gewissen Zeit nicht gelöscht werden, kann der Datenbestand als Argument gegen eine möglicherweise bevorstehende Beförderung herangezogen werden. Am häufigsten sind noch Überlegungen, die/den Sachbearbeiter*in an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen, wo eine hohe Fehlerquote nicht außenwirksam zubuche schlägt, etwa auf eine Stelle im Innendienst, wo man nur die Akten von A nach B zu bewegen hat oder reine Registrierungsarbeit verrichtet. Letzteres ist vor allem bei unkündbaren Angestellten üblich, bei jüngeren Bediensteten stellt jedoch die Entlassung aus dem öffentlichen Dienst durchaus bei gravierenden Versäumnissen (z. B. Fehlkalkulation für die zu erwartenden Kosten in Verbindung mit der Realisierung von Einzelprojekten durch Missachtung des Bruttoveranschlagungsprinzips, Vernichtung von Steuererklärungen einer gemeinnützigen Einrichtung durch einen Mitarbeiter des Finanzamtes durch Verbrennen im Kamin) oder bei sogar (noch stärker) strafrechtlich relevanten Verfehlungen (z. B. Arbeitszeitbetrug, Urkundenfälschung, Beleidigung von Auszubildenden) eine Option dar. Vor der Verhängung solcher zunächst mit Abmahnungen beginnenden Maßnahmen ist es – naturgemäß – geboten, die Betroffenen anzuhören. Im Rechtsstaat ist es selbstverständlich möglich, die rechtlichen Hintergründe im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zu durchleuchten.

  3. Vielen Dank an die Herren Aßmann und Funcke für ihre gut verständlichen Erläuterungen und Klarstellungen! Ich bin zwar kein Experte für das Bauwesen, aber ein erfahrener Kenner des Rechts für Verbraucher. Und darum geht es hier in der letzten Konsequenz ja schließlich auch! Vor einiger Zeit musste die gesamte Schnellbahntrasse zwischen Hannover und Berlin – ein hochgejubeltes Prestigeprojekt nach der deutschen Wiedervereinigung – für viel Geld (aus wessen Taschen?) „ertüchtigt“ werden, weil der für die Schwellen verwendete Beton nicht dauerhaft geeignet war, die anspruchsvollen Belastungen des schnellen ICE-Verkehrs zu verkraften. Wer hätte das bloß ahnen oder ersatzweise in einer Simulation auf einem Computer berechnen können? Man hätte ja einmal einen japanischen oder schweizerischen Eisenbahnexperten einladen können…

    Der rote Faden, der sich in unterschiedlichen Aspekten durch die kritischen Ausführungen der Herren Aßmann und Funcke zieht, lässt sich deshalb auf die Beurteilung komprimieren, dass diejenigen, die für allerbeste Bezahlung die sachlichen und finanziellen Interessen der Bürgerschaft Einbecks nach außen zu vertreten hätten, ganz offensichtlich diesen anspruchsvollen Anforderungen bestenfalls in Teilbereichen gewachsen sind. Jetzt müssen wir nur noch dafür sorgen, dass die Einbecker Morgenpost sich endlich wieder auf ihre wahren Aufgaben als neutrale und gut informierte Berichterstatterin besinnt. Oder unsere Abos kündigen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd Koch

    1. Sehr geehrter Herr Koch, Sie als Kenner des Verbraucherrechts werden mir sicherlich die Frage aus dem flotten Handgelenk beantworten können, ob man Ihre letzten zwei Kommentarsätze als Aufruf verstehen soll, Abos zu kündigen? Falls die Antwort Ja sein sollte, ist das allein Ihre Aussage dazu, die Sie auch ggf. allein zu vertreten haben.

  4. Sehr geehrter Herr Bertram! Mit einiger Verspätung komme ich erst heute dazu, Ihnen angemessen zu antworten. Als begeisterter Althistoriker habe ich schon als junger Student Tacitus‘ Anweisung „sine ira et studio“ (googeln!) als verbindliche Handlungsanweisung für alle späteren Geschichtsschreiber als mein Ideal adoptiert und mein Bestes versucht, mich daran zu halten. Wenn Tacitus‘ Maximen Eingang in unseren Kulturkreis gefunden hätten, dann brauchten wir uns heute nicht mit den aus den verschiedensten Ecken herein prasselnden Nachrichten über die „ganz plötzlich“ explodierenden Kosten des Fahrstuhls am Rathaus, den „identischen plus“ Problemen am Neustädter Kirchplatz und eine Reihe anderer genial vermurkster Projekte der von der Einbecker Groko zu verantwortenden Entscheidungen zu ereifern.
    Allerdings wäre es dann die Aufgabe einer kritischen und selbstbewussten Presse gewesen, im Sinne des Tacitus den Gegnern all dieses organisierten Schwachsinns eine Möglichkeit zu geben, sich qualifiziert – kritisch zu äußern. Das haben Sie nicht geschafft, Herr Bertram, und die mit Ihnen in einem irrationalen Abwehrkampf gegen den Einzelbewerber Alexander Kloss verbündeten Kräfte der EM erst recht nicht.
    Die Einbecker Morgenpost hat ein Quasi-Monopol für mindestens die Berichterstattung aus unserer unmittelbaren Region. Ein guter amerikanischen Freund spricht in dem Zusammenhang immer von „Money Talks“: Alle Druckmedien weltweit verlieren Kunden an die Generation Facebook und – noch schlimmer – an die Dumpfbacken aus dem Umfeld des früheren Präsidenten Trump etc. Ich überlege ernsthaft, ob ich mein Abonnement der EM nicht mit meiner Nachbarin teile und wir uns statt dessen ein gemeinsames Abo leisten. Money talks, eben.
    Ich hätte übrigens kein Problem damit, diese potentielle Entscheidung öffentlich zu machen, lieber Herr Bertram!
    MfG
    Bernd Koch

    1. Ach, Herr Koch, ich weiß ja nicht, was Sie denken, was das ist, was sie hier und regelmäßig auf meiner Seite ja tun: Ich würde sagen, sie äußern sich kritisch. Daher würde ich schon in Anspruch nehmen, dass ich es geschafft habe 🙂

      1. … dass Sie was geschafft haben, Herr Bertram? Etwa die unvoreingenommene, sachliche(!) und alle wesentlichen Argumente fair berücksichtigende Wiedergabe einer kontrovers geführten Diskussion „sine ira et studio“ (s.o.)? Und das auch noch ohne persönliche Gehässigkeiten und die haarsträubende Verdrehung entscheidungsrelevanter Fakten? Nur zur Erinnerung: Nicht nur der überflüssige Aufzug am Alten Rathaus wird mindestens zweieinhalb mal so teuer werden wie es ursprünglich von allen Offiziellen der Stadt lauthals hinausposaunt und dann von der Lokalpresse unbesehen nachgedruckt worden ist. Und das ist ja nur die Spitze des Eisbergs in Anbetracht des Müllfeldes, als den sich – nur als ein Beispiel – der Neustädter Kirchplatz für weitere Jahre der Öffentlichkeit präsentieren wird. Schilda 2.0 eben!

  5. Sie haben geschrieben „…den Gegnern all dieses organisierten Schwachsinns eine Möglichkeit zu geben, sich qualifiziert – kritisch zu äußern. Das haben Sie nicht geschafft, Herr Bertram…“ und ich habe darauf erwidert, dass ich es sehr wohl geschafft habe, denn Sie können sich hier ja äußern und tun dies ja auch ausgiebig…
    Da wir uns immer weiter vom eigentlichen Thema dieses Beitrags entfernt haben, ist für mich die Diskussion hier beendet. Oder um es mit den Worten eines anderen großen Mannes zu sagen (nein, es ist nicht Tacitus): Lassen Sie es gut sein, ich habe Besseres zu tun.

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