Der zurzeit entstehende Windpark zwischen den Einbecker Ortschaften Holtensen, Hullersen und Dassensen wird nicht nur Wind in Strom verwandeln. Die neun neuen Windräder werden auch jedes Jahr Geld in den städtischen Haushalt spülen. Ein relativ neuer Passus im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) macht’s möglich. Der Stadtrat hat für seine nächste Sitzung die Annahme einer Spende auf der Tagesordnung stehen. Dahinter verbirgt sich die technische Abwicklung dieses finanziellen Windertrags für den Haushalt der Stadt. Nach einem geschätzten Richtwert von rund neun Millionen Kilowattstunden pro Anlage und Jahr kann der Betrag die Summe von 200.000 Euro für den Windpark erreichen, heißt es in den Beratungsunterlagen. Den Löwenanteil davon bekommt die Stadt Einbeck.
Die politisch spannende Frage wird sein, ob diese sechsstellige Summe im Haushalt der Stadt einfach so aufgehen wird, oder ob sich der Rat programmatisch auf die Fahne schreibt, für was konkret die rund 200.000 Euro pro Jahr verwendet werden sollen. Die Spenden in den nächsten Jahren werden durch einen einmaligen Vertrag angenommen, zu dem der Rat die Bürgermeisterin ermächtigen soll, diesen mit dem Windpark-Betreiber abzuschließen. Diese Vereinbarung wird auf 20 Jahre getroffen, je nach der Ergiebigkeit und etwaigen späteren technischen Anpassungen kann dies bis zu vier Millionen Euro auf die Laufzeit ausmachen. Außer der Stadt Einbeck profitiert auch die Stadt Dassel durch die Betroffenheit von Wellersen von dem neuen Windpark.
Laut § 6 Abs. 1 EEG 2023 sollen Anlagenbetreiber Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlagen betroffen sind, finanziell beteiligen. Zu diesem Zweck dürfen Betreiber von Windenergieanlagen (WEA) den Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung (Spenden) anbieten, wie das formal heißt. Konkret darf der Betreiber des Windparks, die SAB WindTeam GmbH Windpark Holtensen-Hullersen GmbH & Co BetriebsKG (Itzehoe), keine Gegenleistung für seine Spende erhalten. SAB darf also nicht beeinflussen, was mit dem Geld geschieht.
Mit dieser finanziellen Beteiligung sind übrigens nicht die Nutzungsentgelte gemeint, auf die die Flächeneigentümer in den nächsten 20 Jahren verzichten und die als Erträge über einen Förderverein den umliegenden Dörfern zur Förderung des sozialen und kulturellen Gemeindelebens zur Verfügung gestellt werden. Auch der finanzielle Ausgleich für den Eingriff ins Landschaftsbild, den der Landkreis Northeim erhält, ist davon unabhängig.
Nachtrag 13.09.2023: Der Ortsrat Dassensen hat in seiner jüngsten Ortsratssitzung am 11. September einstimmig beschlossen, dass für die Belastung der Region die betroffenen Ortschaften einen gerechten Ausgleich aus den EEG-Mitteln bekommen sollen. Ortsbürgermeister Manfred Sudhoff ist beauftragt, mit den anderen Ortsbürgermeistern einen gemeinsamen Antrag an den Rat der Stadt Einbeck zu formulieren, wie die Erträge aus § 6 EEG für die Ortschaften verwendet werden sollen.
Nachtrag 25.09.2023: Der Stadtrat hat die Spende einstimmig angenommen und die Bürgermeisterin beauftragt, den entsprechenden Vertrag abzuschließen.

