Die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst sollen in Einbeck zum 1. Januar 2026 günstiger werden. Der Fachausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat gestern bereits einstimmig grünes Licht für die Gebührenänderung gegeben. Abschließend entscheidet der Stadtrat am 3. September. Die Kalkulation sieht vor, dass die Gebühren für Straßenreinigung um 0,77 Euro (Reinigungsklasse I) und 3,85 Euro (Reinigungsklasse II) sowie für Winterdienst um 0,24 Euro sinken. Pro Frontmeter werden dann künftig 0,65 Euro für den Winterdienst und 2,77 Euro für die Straßenreinigung fällig, für die Fußgängerzonen-Straßen 13,85 Euro (bei fünfmaliger Reinigung pro Woche).
Die Gebühren werden immer für einen Dreijahreszeitraum kalkuliert und haben kostendeckend zu sein. Defizite oder Überschüsse müssen laut Gesetz innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Bei der Straßenreinigung hat sich 2024 ein Gesamtüberschuss von 117.553,79 Euro ergeben. Die hohe Überdeckung resultiert überwiegend daraus, die Leistungen des Bauhofs nicht vollumfänglich abgerechnet werden konnten, da sowohl die große als auch die kleine Kehrmaschine einige Wochen ausgefallen sind. Der Umfang beläuft sich auf 300 Stunden, was einen Betrag von rund 30.000 Euro ausmacht. Auf Grundlage der Kostenprognose wird das Jahr 2025 ebenfalls mit einem Überschuss abschließen.
Der Winterdienst hat noch eine Unterdeckung von 40.979,03 Euro ausgewiesen, eine Folge des starken schneereichen Winters 2021. Die Kosten werden sich aber voraussichtlich nicht so stark erhöhen wie in der Kalkulationsperiode 2024 bis 2026 angenommen, sodass sich voraussichtlich ein Überschuss ergeben wird. Auf Grundlage dieser Kostenprognose wird das Jahr 2025 mit einer Überdeckung von schätzungsweise 72.362,04 Euro abschließen. Das voraussichtlich positive Ergebnis ist in der Gebührenkalkulation berücksichtigt worden.
Der Winterdienst in der Kernstadt und in den Ortschaften Greene, Kreiensen, Salzderhelden und Vogelbeck erfolgt durch den Kommunalen Bauhof. Im überwiegenden Teil der Ortschaften erfolgt der Winterdienst durch von der Stadt Einbeck beauftragte Landwirte und Lohnunternehmer.
Nachtrag 04.09.2025: Der Stadtrat ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt.

Eine sehr gute Darstellung der Gebührensituation im Ausschuss, mit der Erkenntnis: Es geht auch bürgerorientiert! Die zuvor überhöhten Gebührenfestsetzungen werden korrigiert und aufgelaufene und für 2025 bereits erwartete Gebührenüberschüsse werden postwendend durch Gebührensenkungen an den Bürger zurückgegeben. Ein vorbildliche Vorgehen im Sinne von § 5 NKAG, das in der Vergangenheit bzgl. der Abwassergebühren leider nicht korrekt angewendet wurde.
Es bleibt ein Wermutstropfen, der 5-fache Gebührensatz nur für die Innenstadt. Hier könnte – neben dem allgemeinen städtischen Mindestkostenanteil (25%) für die Öffentlichkeitsnutzung – ein spezifischer Öffentlichkeitsanteil durch die Stadt übernommen werden, was eher dem Verursacherprinzip entsprechen würde. Touristen, Events, Rathaus, Kirche, Wochenmarkt, Einkaufsmöglichkeiten, Innenstadtbelebung, Sauberkeit und Sicherheit, uam. sind doch im allgemeinen Interesse und der hieraus resultierende erhöhte Reinigungsbedarf in der Innenstadt sollte nicht einseitig den Anwohnern und Geschäftsleuten auferlegt werden.