Nach der deutlichen Kritik an der Schließung der Ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxis in Einbeck zum 31. Januar hat jetzt die CDU-Ratsfraktion die Initiative zum Protest am Vorgehen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) ergriffen. Nicht nur die Entscheidung selber, sondern bereits die „einsame Entscheidung“ der KVN sei „schlicht inakzeptabel“, heißt es in einer Mitteilung der CDU-Fraktion. Man werde das im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in der Region nicht einfach so hinnehmen. Die Christdemokraten vermissen jede Kommunikation in Richtung Rats- und Kreispolitik. Zudem betreffe diese „Ausdünnung der medizinischen Versorgungsstruktur im ländlichen Raum“ nicht allein die Menschen in Einbeck, sondern auch den Raum Markoldendorf, Dassel und darüber hinaus.
Die CDU habe in einer kurzfristig anberaumten Zusammenkunft den Stand der Dinge auf Grundlage der sehr dürftigen Informationen diskutiert, heißt es in der Mitteilung. Für Mittwoch sei der Geschäftsführer der Göttinger KVN-Außenstelle in eine Sitzung der CDU-Kreistagsfraktion, die zusammen mit der Ratsfraktion tagen wird, „einbestellt worden“, schreiben die Christdemokraten. Darüber hinaus sei vorgesehen, sich gemeinsam als Stadtrat politisch zu artikulieren und für die Beibehaltung der medizinischen Versorgung im Nordbereich des Landkreises einzutreten, kündigte die CDU an. „Hier sollten die Stadträte von Einbeck und Dassel und auch der Einbecker Seniorenrat in einer gemeinsamen Resolution Stellung beziehen und der KVN die Grenzen und den Bürgerwillen deutlich aufzeigen – bestenfalls schließt sich auch der Kreistag dieser kurzfristig auf den Weg zu bringenden Resolution an“, erklärte CDU-Fraktionsvorsitzender Dirk Ebrecht in seinem Appell. Darüber hinaus sei auch die Landespolitik gefordert, um diesen „weiteren medizinischen Kahlschlag“ in der Fläche endlich Einhalt zu bieten, meint die CDU. Man müsse sich wehren, um eine weitere Entkopplung von der medizinischen Versorgung in der ländlichen Region deutlich und politisch entgegen zu treten.
Nachtrag 25.01.2026: Der Verwaltungsausschuss hat in dieser Woche über das Thema diskutiert und eine Sondersitzung des Stadtrates beschlossen. Das teilte Bürgermeisterin-Stellvertreter Dr. Florian Schröder auf Anfrage mit. In der Sitzung des Stadtrates, zu der mit verkürzter Ladungsfrist für Mittwoch, 28. Januar, 15.15 Uhr im Alten Rathaus eingeladen wurde, steht die Verabschiedung einer Resolution gegen die Schließung der Bereitschaftsdienstpraxis in Einbeck als einziger Tagesordnungspunkt an. Einen Textentwurf gibt es bislang nicht.
Nachtrag 26.01.2026: Die CDU-Kreistagsfraktion und die CDU-Stadtratsfraktion haben in einer gemeinsamen Pressemitteilung über ihr Gespräch mit KVN-Geschäftsführer Dr. Philip Degener berichtet. Dieser habe bei dem Treffen erläutert, dass die Einbecker Bereitschaftsdienstpraxis im Schnitt lediglich von zwei Patienten pro Stunde frequentiert worden sei. Der Schwerpunkt der ärztlichen Versorgung habe schon seit einiger Zeit auf die Bereitschaftspraxis in Northeim verlagert werden müssen. Es sei im Landesvergleich eher ungewöhnlich, dass zwischen zwei Bereitschaftspraxisstandorten lediglich 20 Minuten an Fahrtzeit liegen, der Durchschnitt betrage in Niedersachsen mehr als 30 Minuten. Die Entscheidung der KVN sei auch mit Blick auf die künftige Entwicklung der medizinischen Versorgung getroffen worden; so müssten künftig ausscheidende Arztstellen auch überzählig nachbesetzt werden. Die Versorgung sei aus Sicht der KVN durch die Fusion am Standort Northeim aber weiterhin gewährleistet. Aus Sicht der CDU und der Kreisverwaltung sei diese Entscheidung eine Schwächung der medizinischen Versorgung auf dem Land, die nicht nur Einbeck, sondern den gesamten Nordkreis betreffe. „Die Entscheidung der KVN, die ärztliche Bereitschaftspraxis in Einbeck zu schließen, ist nicht nur ohne jede Vorwarnung oder Nachfolgekonzepte getroffen worden, sondern schürt bei der Bevölkerung auch Unsicherheit hinsichtlich der Gewährung der ärztlichen Versorgung vor Ort. Dieses wollen wir so nicht hinnehmen“, erklären CDU-Kreistagsfraktion und CDU-Stadtratsfraktion in einer gemeinsamen Stellungnahme. Diese „plötzliche und einsame Entscheidung“ halte man weder für ausreichend durchdacht, noch in der mangelhaften Kommunikation für tragbar. Vielmehr sei aus Sicht der CDU-Fraktionenen ein gemeinsames Vorgehen erforderlich, um die Schließung zu verhindern bzw. rückgängig zu machen. Diese „Ausdünnung der medizinischen Versorgungsstruktur“ betreffe nicht allein die Stadt Einbeck, sondern den gesamten Nordbereich des Landkreises. Erste Schritte hin zum politischen Widerstand seien bereits in die Wege geleitet worden. So soll eine Beteiligung des Seniorenrates erfolgen, eine Diskussion im Kreissozialausschuss stattfinden und eine gemeinsame Resolution zu diesem Thema durch die betroffenen Stadträte auf den Weg gebracht werden. „So einfach wie die KVN das glaubt, werden wir das politisch nicht hinnehmen“, positionieren sich die Christdemokraten.

Ich wüsste gern, wie die KVN strukturell aufgebaut ist, wie sie sich finanziert und ob sie sozusagen einer Art „Dienstaufsicht“ durch ein parlamentarisch dazu legitimiertes Gremium unterworfen ist. Falls nein: Warum nicht und wer verhindert das?
Dieselben Fragen hätte ich auch gegenüber der Klosterkammer, die aus ähnlichen Gründen ebenfalls starker öffentlicher Kritik ausgesetzt ist. Mir leuchtet es nicht ein, warum wir im 21. Jahrhundert auf der Grundlage des 1803 entstandenen „Reichsdeputationshauptschlusses“ (der heißt wirklich so!) für die während der napoleonischen Wirren von den eingezogenen (neudeutsch =“privatisierten“) Kirchengüter immer noch jährliche saftige Entschädigungen aus dem allgemeinen Steuertopf an die vor 223 Jahren um ihr Eigentum gebrachten kirchlichen Institutionen zahlen müssen. Und zwar alle ohne Ansehen der Person oder der Mitgliedschaft in einer christlichen Gemeinschaft. Bei derselben Gelegenheit sollte die staatliche Finanzverwaltung auch die Lizenz dafür verlieren, die sogenannte „Kirchensteuer“, die eigentlich keine Steuer, sondern eine staatliche eingetriebene Abgabe von den amtlich registrierten Mitgliedern einer der beiden Amtskirchen ist, einzusammeln und ggf. einzutreiben. Die „konkurrierenden“ Glaubensgemeinschaften müssen auch zusehen, wie sie sich selbst ohne Hilfe der Finanzämter finanzieren können und wollen.