Debatte: Kopka (SPD) fordert nach Appellen jetzt Alternativen zu prüfen und Initiative zu ergreifen

(c) Foto: Frank Bertram

Eine Woche nach der vom Einbecker Stadtrat beschlossenen Resolution und wenige Tage nach der faktischen Schließung der Ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxis in Einbeck hat heute der Einbecker Landtagsabgeordnete René Kopka (SPD) gefordert, nach Lösungen zu suchen und Alternativen zu prüfen. Er sei den Räten in Einbeck, Northeim, Dassel und dem Kreisausschuss des Landkreises Northeim für die gemeinschaftliche klare Positionierung dankbar. „Die rechtlichen Gegebenheiten sind aus meiner Sicht so nicht hinzunehmen, wenn wirtschaftliche Erwägungen dazu führen, dass der ländliche Raum systematisch benachteiligt wird“, erklärte Kopka, der auch Bürgermeisterkandidat der SPD in Einbeck ist. „Das machen die Resolutionen und der breite Protest z.B. auch der Behindertenbeiräte der letzten Wochen deutlich. Hier muss dringend gegengesteuert werden“, fordert Kopka in einer Stellungnahme. Entscheidend sei, Fortschritte für eine verlässliche Gesundheitsversorgung in der Region zu erzielen. „Das geht nur mit gemeinsamen Initiativen auf allen politischen Ebenen.“

Kopka bringt heute eine weitere Option in die Diskussion: Die von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) angeführte Telemedizin könne den Wegfall eines wohnortnahen Anlaufpunkts zwar nicht ersetzen, gleichwohl müssten Modelle dieser zukunftsfähigen Versorgung geprüft werden. René Kopka: „Gerade ältere Menschen verfügen oft nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen oder Kompetenzen für die Nutzung der Telemedizin. Um es deutlich zu sagen: Telemedizin kann ein Baustein sein, ersetzt aber keine niedrigschwellige Versorgung vor Ort.“ Denkbar seien aus Sicht des SPD-Politikers aber weiterhin Lösungen in Einbeck selbst, etwa in Kooperation mit dem Einbecker Bürgerspital. Hier sei beispielsweise die Bereitstellung eines telemedizinisch ausgestatteten Raumes am Einbecker Standort zu prüfen. Diese Forderung hat der Abgeordnete auch gegenüber Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) und der KVN vorgebracht, um mit einer Lösung keine Bevölkerungsteile von der ärztlichen Versorgung auszuschließen.

Die Entscheidung der KVN, die Notdienst-Praxis in Einbeck zu schließen und einen Bereitschaftsdienst nur noch in Northeim anzubieten, habe sich in den vergangenen Monaten angedeutet, schreibt Kopka in seiner aktuellen Pressemitteilung und habe er bereits Mitte Januar gesagt. Vergangenes Jahr sei intern bekannt geworden, dass die KVN eine Veränderung plane. Dass das Vorhaben der Schließung beibehalten und vor einigen Wochen erst durch einen Aushang an der Eingangstür der Praxis der Öffentlichkeit bekannt gegeben worden sei, pass zur Kommunikationskette. Kopka: „Es ist eine gravierende Veränderung der medizinischen Versorgung für uns im ländlichen Raum. Dieses Vorhaben lediglich per Aushang zu kommunizieren ist inakzeptabel. Eine proaktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit seitens der KVN hat leider nicht stattgefunden. Das ist weder transparent noch patientennah. Auch mir gegenüber wurde das Vorhaben nicht direkt kommuniziert, erst auf Nachfrage.“

„Ich selbst wurde auch nur über Dritte über die Pläne informiert und habe mich dann sofort an die KVN und das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und Minister Dr. Andreas Philippi gewandt“, erklärte Kopka. „Unterstellungen von einzelnen Akteuren, ich wäre informiert worden und untätig geblieben, weise ich als Frechheit und grobe Unterstellung hiermit entschieden zurück.“ Die ärztliche Selbstverwaltung sei zweifellos ein hohes Gut, betont der Landtagsabgeordnete. Angesichts der jetzigen Entwicklung müsse gefragt werden, inwieweit die KVN ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag noch gerecht werde.

Dieser Sicherstellungsauftrag der KVN beruht auf dem § 75 Abs. 1 SGB V. Dieser bestimmt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung sicherzustellen haben und den Krankenkassen gegenüber die Gewähr dafür übernehmen müssen, dass diese Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen entspricht. Der § 75 Abs. 1b SGB V umfasst ausdrücklich auch die Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst/Bereitschaftsdienst). Zusammen mit § 72 SGB V ist damit klargestellt, dass die KVN gesetzlich verpflichtet ist, den gesetzlich Krankenversicherten eine flächendeckende ambulante Versorgung sicherzustellen. Es handelt sich somit um eine Bundesrechtsnorm, die festlegt, dass diese Aufgabe der KVen übertragen wird. An dieser Stelle müsste es auf der Bundesebene zu einer Änderung kommen, um politisch eine Weisung erteilen zu können. Die KVN handelt im Rahmen der Selbstverwaltung und hat im Rahmen des gesetzlichen Auftrags Gestaltungsfreiheit, wie sie die Sicherstellung organisiert, soweit sie die gesetzlichen Vorgaben einhält. Die Aufsicht über die KVN führt die zuständige oberste Landesbehörde, die darauf achtet, dass Gesetz und sonstiges Recht beachtet werden. Nicht aber, dass sie operative Weisungen zur Umsetzung des Sicherstellungsauftrags gibt. Die KVN ist nicht weisungsgebunden im klassischen staatlichen Sinne, sondern handelt selbstverwaltet und in gesetzlich vorgegebener Autonomie. Ihre Aktivitäten zur Sicherstellung basieren auf gesetzlicher Pflicht (SGB V) und eigenen Satzungen/Richtlinien, nicht auf „Anweisungen“ externer Behörden oder Kassen, erläutert René Kopka in seiner Pressemitteilung.