Angst vor einer matten Wahlbeteiligung

Briefwahl ist ab sofort möglich. Archivfoto.
Briefwahl ist für die Landrats-Stichwahl ab sofort im Rathaus möglich. Symbolbild/Archivfoto.

Dem Appell des Kreiswahlleiters Dr. Hartmut Heuer kann ich mich nur anschließen: „Nehmen Sie Ihre Chance wahr und gehen am 6. Oktober erneut wählen. Ich würde mich freuen, wenn die Wahl des Landrates von einer möglichst breiten Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger getragen würde“, erklärte Dr. Heuer. Von 8 bis 18 Uhr sind am nächsten Sonntag wieder die Wahllokale für die Landrats-Stichwahl geöffnet. Eine Wahlbeteiligung von über 50 Prozent wäre außergewöhnlich gut und beinahe sensationell, Beobachter rechnen eher mit knapp 40 Prozent. Es gibt ein Mittel gegen die Angst vor der matten Wahlbeteiligung.

Niemand muss bis zum 6. Oktober warten, um seine Stimme abzugeben. Das zu wissen ist für all diejenigen wichtig, die über den Feiertag 3. Oktober und in den beginnenden Herbstferien verreisen wollen, am 6. Oktober also nicht da sind. Ab sofort ist die Briefwahl möglich, in jedem Rathaus können die Wahlberechtigten zu den Öffnungszeiten sofort vor Ort wählen. Die Stimmzettel muss sich niemand zuschicken lassen (man kann das natürlich, sollte aber dann die Postlaufzeit beachten, gerade angesichts des Feiertags am Donnerstag).

Für die Stichwahl gelten grundsätzlich die gleichen Verfahrensregeln wie für die Hauptwahl. Neue Wahlbenachrichtigungskarten werden allerdings nicht verschickt. Die gelben Karten, die die Wahlberechtigten für den 22. September zugeschickt bekommen und die die Wähler nach der Wahl am 22. September noch im Wahllokal zurück erhalten haben, gelten auch für die Stichwahl. Wer am 6. Oktober wählen will, sollte die Karte ins Wahllokal mitbringen. Aber auch wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr besitzt oder finden kann und wahlberechtigt ist, kann wählen. Ein Personalausweis genügt. Übrigens: Auch wer am 22. September nicht gewählt hat, kann am 6. Oktober zur Wahl gehen und sein Kreuz machen.