Klagen oder nicht klagen?

Hochspannungsleitung. Archivfoto

Klagt die Stadt Einbeck gegen den Planfeststellungsbeschluss der 380-kV-Stromautobahn Wahle-Mecklar? Oder klagt sie nicht? Das ist vor Weihnachten nicht wie geplant abschließend entschieden worden. Die Fraktionen des Stadtrates möchten über die Feiertage noch einmal darüber nachdenken und sich in der ersten Januarwoche endgültig entscheiden, ob die Stadt Einbeck vor der am 8. Januar endenden Frist gegen die Höchstspannungsleitung juristisch vorgehen soll. Darauf hat sich eine Runde der Fraktionschefs bei einem Treffen im Rathaus in dieser Woche verständigt. Der Verwaltungsausschuss des Stadtrates hatte die Bürgermeisterin vor einer Woche bereits vorsorglich ermächtigt, Klage einzureichen, wenn eine fachliche juristische Bewertung der Unterlagen dazu rate. Die liegt jetzt vor. Offenbar konnte sich die Politik jedoch nicht auf sie verständigen. In der Ratssitzung am 6. Dezember hatte Bürgermeisterin-Stellvertreter und Justiziar Dr. Florian Schröder auf eine Ratsanfrage ausgeführt, dass Einbeck wie viele andere Städte auch lediglich Träger öffentlicher Belange sei. Um eine Klage einreichen zu können, müsse man jedoch subjektiv betroffen sein, wie Juristen das nennen. Einer gebündelten Klage der Stadt gemeinsam mit Bürgerinitiativen und Bürgern hatte er bereits damals eine Absage erteilt.