Ab Oktober soll Strom durch die 380-kV-Freileitung südlich von Einbeck fließen

Der knapp 48 Kilometer lange Abschnitt der 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Lamspringe und Hardegsen ist fertiggestellt, alle 127 Masten stehen, die auch westlich an Einbeck vorbei führende Leitung zwischen den beiden Umspannwerken hängt. Netzbetreiber Tennet kündigte bei einem Treffen auf der Terrasse des Einbecker Hotels Hasenjäger vor Vertretern der anliegenden Kommunen und Bürgerinitiativen an, dass der Freileitungsabschnitt bis Oktober in Betrieb genommen werden soll. Zur noch nicht realisierten Anbindung des Pumpspeicherwerks Erzhausen an die Trasse mittels Erdkabel hat die Stadt Einbeck erst jüngst eine deutliche Stellungnahme abgegeben.

Die Freileitung ist fertig: Blick in Richtung Bartshausen.

Wenn im Oktober der erste Strom durch die Höchstspannungsleitung fließt, sind seit den ersten Planungen im Jahr 2006 dann 16 Jahre vergangen. Tennet-Projektleiter Jens Siegmann dankte allen Behörden, Verbänden, Bürgerinitiativen und Grundeigentümern für den zwar oft kritischen, am Ende überwiegend konstruktiven Dialog bei Planung und Bau der Stromleitung. Während sich BI- und Kommunen-Vertreter mit Tennet zum Gruppenfoto bitten ließen, war das Einbecker Rathaus für einen Termin in Einbeck auffällig dünn vertreten. Denn während andere Gemeinden wie Moringen mit Bürgermeisterin oder Lamspringe mit Bürgermeister und dessen Vorgänger dabei waren, nahm aus dem Einbecker Rathaus die Planungsbeamtenebene teil. Ob dies ausschließlich terminliche Gründe hatte oder anderweitig motiviert war, ließ sich bislang nicht ergründen. Das Stichwort „Leipzig“, das Tennet-Vertreter auf der Hasenjäger-Terrasse durchaus absichtlich fallen gelassen haben dürften, hätte bei der Stadt Einbeck wahrscheinlich auch zu einem Kommentar geführt, wäre Einbeck prominenter vertreten gewesen bei dem Termin.

Denn die Stadt Einbeck hatte bekanntlich ja vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Tennet gestritten – und verloren. Von der Klage hatte der Rathausjurist von Beginn an abgeraten, der Verwaltungsausschuss wollte trotzdem klagen und sah sich am Ende einer Regressforderung gegenüber, die vor gut zwei Jahren für reichlich politische Händel in Einbeck sorgte.

Im März 2024 soll die gesamte, 230 Kilometer lange 380-kV-Leitung zwischen Wahle und Mecklar betriebsbereit sein. Aktuell seien rund 700 Bauarbeiter an 14 Bauabschnitten mit den Arbeiten beschäftigt, im vergangenen Jahr seien es in Spitzenzeiten mehr als 1000 Mitarbeiter gleichzeitig gewesen, sagte Siegmann. Die Corona-Pandemie habe die Bauarbeiten nicht verzögert, auch wenn einzelne Teams zwischendrin mal krankheitsbedingt ausgefallen sind.

Projektleiter Jens Siegmann erinnerte an die Wegmarken des Projekts, vom Raumordnungsverfahren 2010 mit 22.000 privaten Einwendungen und Stellungnahmen gegen die Freileitung bis zum Planfeststellungsbeschluss im September 2017. Neben dem Neubau des Umspannwerks Lamspringe (2018-2021) und dem Umbau des Umspannwerks Hardegsen (2017-2019) begann der eigentliche Leitungsbau im April 2018 südlich von Einbeck mit Mast 72.

Laut Tennet wird bereits mit Inbetriebnahme des Abschnitts zwischen Lamspringe und Hardegsen die Versorgungssicherheit in der Region steigen und nennt es „einen kleinen Meilenstein für die Energiewende“. Mit dem steigenden Strombedarf seien die 220-kV-Leitungen an ihre Grenzen gekommen. Die neue 380-kV-Höchspannungstrasse sei nicht allein eine Nord-Süd-Transportleitung für Windstrom, betonte der Netzbetreiber.

Das Thema Stromleitung ist – unabhängig von der zweiten Trasse Suedlink – noch nicht politisch „durch“ in Einbeck. Der Verwaltungsausschuss des Stadtrates hatte gemeinsam mit dem Ortsrat Erzhausen jüngst eine Stellungnahme der Stadt Einbeck zur Anbindungsleitung (Erdkabel) an das Pumpspeicherwerk Erzhausen abgegeben. Die Stadt rügt in ihrem umfangreichen Schriftsatz, dass es durch den beabsichtigten Bau eines zusätzlichen Mastes und einer Freileitung bis zur Kabelübergabeanlage (KÜA) anstelle eines Änderungsverfahrens vielmehr eines eigenständigen Planfeststellungsverfahrens bedurft hätte. Hintergrund ist ein neuer Standort der KÜA Erzhausen und deren nun knapp 1,7 Kilometer lange Anbindung an die bereits planfestgestellte 380-kV-Haupttrasse sowie eine durch diesen neuen Standort der KÜA bedingte Verschiebung der Erdkabelanbindung um etwa 650 Meter in Richtung Westen hangaufwärts. Auch wenn sich die Entfernung zwischen der KÜA und der Wohnbebauung erhöhe, komme es jedoch im Bereich des Apfelweges im Norden von Erzhausen zu einer Annäherung der Erdkabeltrasse an die Wohnbebauung um 33 Meter auf bis zu 27 Meter, monieren Stadt und Ortsrat in ihrer Stellungnahme.

Mit Blick ins Leinetal und auf die Trasse trafen sich Vertreter von anliegenden Kommunen und Bürgerinitiativen auf Einladung von Tennet in Einbeck.
127 solche Masten hat der Freileitungsabschnitt zwischen Lamspringe und Hardegsen.

Regress für verlorene 380-kV-Klage: Bund der Steuerzahler schaltet sich ein

Der Bund der Steuerzahler in Hannover hat sich in den Streit um Regresszahlungen für Ratsmitglieder nach der verlorenen Klage gegen die 380-kV-Stromleitung eingeschaltet und die Kommunalaufsicht beim Landkreis Northeim um Auskunft gebeten. Gegen verwaltungsjuristischen Ratschlag wegen mangelnder Erfolgsaussichten hatte sich eine Mehrheit im Verwaltungsausschuss im Januar 2018 dennoch für den Gang zum Bundesverwaltungsgericht entschieden; nach der Niederlage hatte die Stadtverwaltung die entstandenen Kosten in Höhe von rund 13.000 Euro denjenigen Ratsmitgliedern in Rechnung stellen wollen, die sich für die aussichtslose Klage ausgesprochen hatten. Der VA hat dieses jedoch mit Mehrheit abgelehnt, was im Dezember im Stadtrat zu einer heftigen Kontroverse geführt hatte. Die Kosten muss nun der Steuerzahler begleichen. Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen/Bremen fragt die Kommunalaufsicht vor allem, wie es denn sein könne, dass der VA über den Regress für eigene Mitglieder befinden könne. „Aus unserer Sicht ist es nicht hinnehmbar, dass Gremien über sich selbst zu Gericht zu sitzen“, erklärte Haushaltsreferent Jan Vermöhlen. Das habe eine besondere Brisanz. Deshalb habe der Bund der Steuerzahler die Landrätin gebeten, den Fall zu prüfen. Möglicherweise hätte eine andere Instanz über den Regress entscheiden müssen. Wegen der öffentlichen Bedeutung der Angelegenheit hat der Steuerzahlerbund auch das Innenministerium informiert. Eine Antwort aus dem Kreishaus liegt bis dato nicht vor, ist auch von mir akuell angefragt.

Nachtrag 06.03.2020: Eine Sprecherin des Landkreises Northeim hat mir heute geantwortet, dass die Umstände der Regress-Forderung der Kommunalaufsicht bekannt gewesen seien. „Eine spezielle Prüfung war aber zu keinem Zeitpunkt erforderlich.“ Auf meine Frage, ob die Stadt Einbeck richtig gehandelt habe, indem der VA über sein eigenes Handeln entschieden habe und ob nicht beispielsweise eher der Stadtrat gefordert gewesen sei, antwortete der Landkreis:  „Über Schadenersatzansprüche gegen Ratsmitglieder nach § 54 Abs. 4 NKomVG entscheidet nach allgemeinen Zuständigkeitsregeln grundsätzlich der Verwaltungsausschuss. Ratsmitglieder, gegen die ein Anspruch geltend gemacht werden soll, unterliegen einem persönlichen Mitwirkungsverbot. Gegen diese Regeln ist nach Kenntnis der Kommunalaufsicht nicht verstoßen worden.“ Dem Bund der Steuerzahler liegt nach eigener Aussage bis dato keine Antwort auf sein Schreiben von Ende Januar vor.

Agenda 2020

Die regelmäßigen, treuen Leser dieses Blogs kennen das schon, einige warten sogar sehnsüchtig darauf, sobald sich das Jahr dem Ende neigt. Und so ist für einige schon heute Bescherung. Anderen ist für die Feiertage, an denen der kommunalpolitische Betrieb ruht und das Neue Rathaus geschlossen ist, ein wenig Diskussionsstoff für die Gespräche nach Gans, Glühwein und Geschenken im Kreise der Familie und Freunde mit auf den Weg gegeben. Hier kommt also die Agenda 2020, die Tagesordnung für das kommende Jahr aus meiner Sicht:

Dieses Thema wird die politische Agenda in Einbeck im Jahr 2020 bestimmen, zweifellos: Denn am 13. September wird der Chefposten im Rathaus besetzt, die achtjährige Amtszeit der Bürgermeisterin läuft aus. Ob neu besetzt, wird sich zeigen. Viel mehr als der Termin der Bürgermeisterwahl steht zum Jahreswechsel noch nicht fest. Einzig die Amtsinhaberin hat schon ihre Kandidatur angemeldet. Nach Gesprächen in der Familie und mit Freunden habe sie sich entschieden, erneut anzutreten, wieder als Einzelbewerberin, sagte Dr. Sabine Michalek in November bei ihrem „Ja, ich kandidiere“ während einer CDU-Versammlung. Die Christdemokraten, ihre politische Heimat, werden die 52-Jährige wieder unterstützen, das ist sicher. Doch wer noch? 2013 standen auch die GfE und die FDP hinter ihr. Sie werde um Unterstützer werben, sagte Michalek. Die Umworbenen zieren sich bis dato noch mit öffentlichen Aussagen dazu. Zu früh, winken einige ab. Erstmal schauen, wer bei der SPD antritt, sagen andere. Da werden wir also noch warten müssen, bis die Ausgangslage klar ist und Erfolgschancen eingeschätzt werden können. Klar ist, dass niemand sich als Bürgermeister innerhalb von acht Jahren ausschließlich Freunde gemacht haben kann. Es gibt Enttäuschte. Wie viele, wird sich zeigen. Spannend wird zu beobachten sein, mit welchen politischen Aussagen Michalek ins Rennen gehen wird, mit welchem Programm. Allein ein „weiter so, weil vieles gut war“ wird nicht genügen. Ziele sind gefragt, echte Ziele. Und wer kandidiert bei der SPD, der größten Fraktion im Einbecker Stadtrat? Die Sozialdemokraten haben ihre Mitglieder in den Tagen vor Weihnachten zu Bewerbungen aufgerufen. Bis Mitte Januar kann sich melden, wer sich berufen fühlt zu kandidieren. Nach Ende dieser Frist wird es ein parteiinternes Auswahlverfahren geben, am Ende steht eine Kandidatenwahl am 19. März. Gehandelt werden derzeit verschiedene Namen, bislang ausschließlich Ratsherren. Traut sich eine Frau? Gibt es aussichtsreiche Bewerbungen aus dem Mitgliederkreis? Auf diese Fragen wie auf viele andere wird das kommende Jahr eine Antwort geben, ganz sicher. Und vielleicht gibt es ja sogar eine weitere Einzelbewerbung ohne Parteibuch, wer weiß. Auffällig ist jedenfalls seit ein paar Wochen, dass einige potenzielle Bewerber deutlich stärker bei Facebook, Instagram & Co. aktiv sind bzw. sich dort neue Accounts eingerichtet haben. Und auch die Bürgermeisterin, das ist jedenfalls mein Eindruck, beginnt wieder, eigene Beiträge zu posten und nicht mehr allein die anderer Nutzer zu teilen.

Der Neustädter Kirchplatz wird 2020 das große kommunalpolitische Thema bleiben, selbst wenn mit viel Verzögerung jetzt endlich die ersten Bagger dort zu sehen sind und erste Abrissarbeiten stattfinden. Die Platzneugestaltung wird auch, neben dem auf Eis gelegten Ausbau Tiedexer Straße und den jetzt an Externe vergebenen Planungen für den ZOB, zu einem der großen Wahlkampfschlager werden, siehe oben. Vielleicht eröffnet sich beim Dauerbrenner Strabs (Straßenausbaubeitragssatzung) ja noch Anfang des Jahres eine Lösung, die den Konflikt befrieden kann. Ausschließen will ich das nicht. Beschlossen ist das aber auch noch nicht. Es wird ohnehin einige Kontrahenten im Bürgermeisterwahlkampf nicht davon abhalten, die Kirchplatz-Platte wieder und wieder aufzulegen: Zu teuer, zu falsch geplant. Und falls sich lange Zeit auf der Baustelle Neustädter Kirchplatz nichts sichtbar tut, ist das Wasser auf die Mühlen der Kritiker, selbst wenn es Gründe geben sollte. Selbst Gutmeinende haben beim jüngst auf der Baustelle platzierten Trafohäuschen das Grübeln begonnen, ob da die Entscheidenden wissen, was sie tun und es vor allem auch richtig kommunizieren. Wir werden im kommenden Jahr sehen, ob die Planungen für den Neustädter Kirchplatz noch einmal so verändert werden, dass von dem Gewinnerentwurf des Architektenwettbewerbs nicht mehr viel Substanz übrig bleibt. Das wäre ein fatales Signal für künftige Ausschreibungen dieser Art. Man könnte sie sich gleich sparen und das Geld sinnvoller verwenden, wenn man sowieso jeden fachlichen Ratschlag ignoriert, weil man es besser zu wissen glaubt.   

Das mit dem besser wissen wird auch auf der Tagesordnung 2020 stehen. Ist das Porzellan, das zerschlagen wurde, noch zu kitten? Gibt es noch eine Vertrauensbasis, ohne die eine Zusammenarbeit imgrunde schlechterdings nicht denkbar ist? Ich meine den Mega-Zoff um die 380-kV-Klage der Stadt Einbeck, der erst vor wenigen Tagen im Stadtrat eskaliert ist. Ich habe in mehr als 20 Jahren kommunalpolitischer Berichterstattung noch nie eine so poltrige, unharmonische Vorweihnachtssitzung erlebt und prohezeihe eher, dass die SPD dieses Thema und die „Causa Schröder“ noch befeuern wird, vor allem im Bürgermeisterwahlkampf. Fehler zuzugeben ist ja ohnehin in der Politik selten. Auf der anderen Seite sollte sich vermutlich auch Dr. Florian Schröder künftig mäßigen, wenn mit ihm mal wieder verbal die ironischen Pferde durchzugehen drohen. Ironie versteht nicht jeder. Leider.

Zum Jahresanfang startet Einbeck Marketing mit einer neuen Geschäftsführerin. Anja Barlen-Herbig will beim Neujahrsempfang am 17. Januar ihre Agenda vorlegen, dann läuft die übliche 100-Tage-Frist, vor der sich eine Bewertung ihrer Arbeit und Person nicht ziemt. Allein jedoch die Konstallation, die es ab Januar im Eicke’schen Haus geben wird, wirft Fragen auf: Die neue Stadtmarketing-Chefin Barlen-Herbig wurde (bewusst?) auch als erfahrene Touristikerin ein- und vorgestellt. Bekanntlich ist die Tourist-Information der Stadt im gleichen Gebäude zuhause. Deren Chefin Ulrike Lauerwald hat zurzeit einen Markenbildungprozess angeschoben, der vor allem touristisch für Einbeck wichtig ist. Bleibt Einbeck die Stadt der Brau- und Fachwerkkunst? Oder wird Einbeck die Stadt der Mobilität (der PS-Speicher lässt selbstbewusst grüßen), in der gutes Bier gebraut wird und übrigens auch Fachwerkhäuser stehen? Die Frage wird zu klären sein, wer in Einbeck für Tourismus zuständig ist und das Sagen hat (und wer nicht), um nicht neue Doppelstrukturen aufzubauen (wie bei der Wirtschaftsförderung). Ulrike Lauerwald und ihr Team sowie Anja Barlen-Herbig und ihr Team werden sich zusammenraufen müssen. Ob das gelingt? Auch auf diese Fragen werden wir 2020 Antworten erhalten. Das heißt nicht, dass uns diese alle gefallen müssen.

Werden denn in der großen Brandlücke an der Altendorfer Straße irgendwann doch wieder ein oder zwei Häuser gebaut oder lassen wir dort wie in der Langen Brücke lieber unsere Kinder spielen? Auch diese Frage wird 2020 eine Antwort erhalten. Zugegeben, die Frage ist etwas unfair formuliert, denn wohl niemand will an der viel befahrenen Durchgangsstraße einen Spielplatz installieren. Nicht so wie in der Langen Brücke 5. Aber Container mit Oldtimer-Werbung sind auf Dauer zu wenig. Eng verknüpft mit möglichen Bauplänen für das Quartier an der Ecke zur Backofenstraße ist die Frage nach der Zukunft der Einbecker Hospitalstiftungen, die ursprünglich schon zum Jahreswechsel aufgelöst werden sollten. Bei allem Geschichtsbewusstsein für eine Jahrhunderte alte Institution: Auch für die Hospitalstiftungen, denen einige nicht mehr taufrische Immobilien gehören, gilt der Grundsatz: Eigentum verpflichtet. Und wenn in Zeiten des Niedrigzinses eine Stiftung wie diese nicht mehr genügend eigene Mittel hat, um Sanierungen und unter Umständen Neubauten zu stemmen, sollte man sie vielleicht im millionenschweren Etat der Stadt Einbeck integrieren und damit ausreichende Finanzkraft generieren: für Wohnungsbau beispielsweise. Oder man fragt andere naheliegende Unternehmungen, die sich mit Bauen und Wohnen auskennen.

Auch diesmal ließen sich noch viele weitere Themen nennen, die Kommunalpolitik und Öffentlichkeit im kommenden Jahr beschäftigen werden. Als Stichworte seien hier nur genannt: Multifunktionshalle (wird sie rechtzeitig fertig und im Kostenplan bleiben, wird sie vom jugendlichen Zielpublikum angenommen?), „Wissensquartier“ (werden die Pläne für die Zusammenfassung von Museum, Archiv und Bibliothek an einem Standort konkreter und was bedeutet das auch personell?), Spielplatz Lange Brücke (wird das komplett spendenfinanzierte Projekt in 2020 eingeweiht?).

Besonders aber freue ich mich wieder auch auf Überraschungen, auf Unvorhergesehenes. Denn es werden erneut politische Themen auf die Tagesordnung schaffen, die heute niemand erahnt. Auch 2020 lesen Sie davon in diesem Blog.

Höchstspannung im Stadtrat

Der Stadtrat tagt in der Rathaushalle. Symbolbild

Einmal mehr hat die letztlich verloren gegangene Klage der Stadt Einbeck gegen die 380-kV-Leitung für Hochspannung im Einbecker Stadtrat gesorgt. Für Höchstspannung sogar, kaum hatte die so gar nicht vorweihnachtliche Sitzung begonnen. Nach Ablehnung im Verwaltungsausschuss Anfang Oktober war die Sache eigentlich erledigt, der Regress für den entstandenen 13.000 Euro umfassenden Schaden durch Beigeordnete von eben diesen abgelehnt worden. Die Stadt Einbeck wollte die fünf Ratsmitglieder im VA, die für eine Klageerhebung gestimmt hatten, zur Kostenerstattung heranziehen. Das Thema kam nur noch einmal als Mitteilung am Mittwoch in den Stadtrat, hätte kommentarlos zur Kenntnis genommen werden können, die Entscheidung war gefallen, der Steuerzahler bezahlt die rund 13.000 Euro. Aber der politische Honig war natürlich viel zu verlockend, als dass einige knapp ein Jahr vor der nächsten Bürgermeisterwahl nicht von dem süßen Stoff kosten wollten. Sie konnten nicht kommentarlos zur Tagesordnung übergehen. Aus Marcus Seidel (SPD) brach es förmlich heraus, kaum war die Tagesordnung beschlossen, der Punkt mit der Mitteilungsvorlage zu dem Thema war noch gar nicht erreicht. Tendenziös, parteiisch und in Teilen anmaßend und nicht zutreffend sei die Vorlage der Verwaltung zu dem Thema, polterte der SPD-Mann los. „Dieses Papier ist der Höhepunkt eines so in Niedersachsen einmaligen Vorgangs.“ Es gehe in der Vorlage nicht um die Sache. Seidel: „Es geht darum, missliebige, kritische Ratsmitglieder, mögliche Bürgermeisterkandidaten und somit Konkurrenten zu diffamieren, zu beschädigen und finanziell in Haftung zu nehmen. Diese Verwaltungsspitze hat jegliches Maß und jeden Anstand verloren.“

Das protokollierte Abstimmungsverhältnis 5:4 sei völlig nebensächlich und solle offenbar nur vermitteln, dass es ein knappes Ergebnis gewesen sei, kritisierte Seidel. Viel interessanter sei doch das Abstimmungsverhältnis vom 2. Oktober im VA: Sechs stimmten gegen die Vorlage, es gab zwei Enthaltungen und nur eine Ja-Stimme, woraus Marcus Seidel schloss, dass kein Beigeordneter dafür gestimmt habe (sondern nur die Bürgermeisterin als VA-Mitglied). „Richtig zornig“ mache ihn, dass offenbar neuerdings nach Fraktionen getrennt das Abstimmungsverhalten protokolliert werde, sagte Marcus Seidel.

Dem widersprach Justiziar Dr. Florian Schröder. Das sei schon öfter so praktiziert worden. Und das 5:4-Abstimmungsverhältnis sei deshalb wichtig, weil ja die Regresssumme entsprechend durch fünf oder eben durch eine andere Zahl von Beigeordneten geteilt werden hätte müssen.

„Hören Sie sich eigentlich selbst zu“, fragte kopfschüttelnd CDU-Fraktionschef Dirk Ebrecht nach Marcus Seidels Wortbeitrag. Dieser sei eine Entgleisung gewesen, noch nicht einmal Laientheaterniveau. Da werde krampfhaft mit Schmutz geworfen und der Skandal gesucht und offenbar schon vorgezogener Wahlkampf betrieben. Fakt sei: Die Mehrheit habe gegen jeden fachlichen Ratschlag für eine Klage gestimmt, die Verwaltung habe eindringlich vor dem Klageweg gewarnt.

SPD-Fraktionschef Rolf Hojnatzki trat der Behauptung energisch entgegen, durch grob fahrlässiges Handeln sei es zu dem Schaden gekommen. Überhaupt sei gar kein Schaden entstanden, sondern habe es nur das „Ergebnis eines demokratischen Willensbildungsprozess“ gegeben. Beispielsweise sei ja auch bei der „verunglückten Planung des ZOB oder des Neustädter Kirchplatzes“ kein Schaden entstanden, sagte Hojnatzki. Anstatt alles zu unternehmen, um einen potenziellen Schaden zu begrenzen, etwa durch Empfehlung einer rechtzeitigen Rücknahme der Klage, sei es der Verwaltungsspitze nur darum gegangen, „das Abstimmungsergebnis rechtswidrig zu protokollieren und das erwartete Urteil abzuwarten, um unmittelbar danach gegen die Initiatoren des unerwünschten Beschlusses vorzugehen“, kritisierte Hojnatzki. Es sei der Politik zu keinem Zeitpunkt erklärt worden, dass der Beschluss möglicherweise rechtswidrig wäre. Denn dann hätte ja die Bürgermeisterin Einspruch einlegen und „der Öffentlichkeit erklären müssen, warum sie gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger keine Klage einleiten wird“. Wenn sie nicht gegen rechtswidrigen Beschluss einschreite, handele die Bürgermeisterin pflichtwidrig „und müsste mit einem beamtenrechtlichen Schadenersatzanspruch oder auch einem Disziplinarverfahren rechnen“. Überhaupt registriere die SPD fortwährend „den Versuch der Maßregelung des Rates durch die Verwaltungsspitze“. Er, Hojnatzki, werde sich von diesem Vorgehen nicht einschüchtern lassen und könne sich gegenüber den Wählern verantworten. Hojnatzki: „Die Bürgermeisterin ist mit Fällen wie diesen sichtlich überfordert.“

Justiziar und Bürgermeisterin-Stellvertreter Dr. Florian Schröder hat in der Mitteilungvorlage ausführlich dargelegt, dass fünf VA-Mitglieder schuldhaft „mindestens grob fahrlässig“ gehandelt hätten. Denn die Verwaltung habe unzweideutig von einer Klage abgeraten. Darüber hätten sich die fünf Ratsherren, die für eine Klage stimmten, nicht nur hinweggesetzt. Der VA sei eigentlich gar nicht zu einer Entscheidung aufgerufen gewesen, diese hätten die Ratsmitglieder erst herbeigeführt. Aus den protokollierten Wortbeiträgen ergebe sich außerdem, dass die Aussichtlosigkeit der Klage erkannt, aber aus politischen Gründen ignoriert worden sei (Zitat: „…weist darauf hin, dass der Rat bereits 2014 in seiner Stellungnahme zur geplanten 380-kV-Leitung als Konsequenz der nicht berücksichtigten Forderungen eine Klage angedroht hat. Trotz der hier dargestellten Aussichtslosigkeit einer Klage hält […] es für wichtig, dass der Rat sich an seine eigenen Vorgaben hält.“ sowie „…weist auf die Erwartungen der Bürger hin, die man jetzt nicht „im Regen stehen lassen“ sollte“). Damit nicht genug: Das VA-Protokoll vom 4. Januar 2018 mit dem protokollierten Stimmverhalten sei in der folgenden Sitzung nicht genehmigt worden. Auf Antrag einer Fraktion sei die Verwaltung – erneut mit 5 zu 4 Stimmen – verpflichtet worden, das fraktionsgenaue Abstimmungsverhalten im Protokoll zu streichen. Auf Antrag anderer Fraktionen sei deren Abstimmungsverhalten hingegen festgehalten worden.

Auch Eunice Schenitzki (SPD) gab eine persönliche Erklärung zu Protokoll. Sie sei zufällig als Vetreterin im VA dabei gewesen und habe an dem Klage-Beschluss mitgewirkt. Sie könne es nicht verstehen, wie hier mit den gewählten Vertretern im Stadtrat umgegangen werde, vermisse den Willen zur Zusammenarbeit und den Respekt. Sie habe den Eindruck, dass die Verwaltung die Politik lieber aus allem raushalten wolle und „uns für die großen Deppen halten“. Dr. Schröder habe als Justiziar der Stadt die Bürger nicht gut vor Gericht vertreten, „sie haben es laufen lassen“. Das könne man auch an den wenigen Stunden sehen, die in der Vorlage in Rechnung gestellt werden. Überhaupt, dass er diese als Angestellter der Stadt überhaupt berechne.

Dr. Florian Schröder entgegnete, er versuche keine Politik zu machen und kein Ersatz-Bürgermeister zu sein. Es liege ihm auch fern, Politiker einzuschüchtern. Er habe hier aber kein Ermessen gehabt. In einem Verwaltungsgerichtsverfahren zähle im Übrigen das, was alles in der Akte steht, nicht nur was mündlich vor Gericht vorgebracht werde. Oftmals würden nur Schriftsätze ausgetauscht im Verwaltungsrecht. Und Stundensätze externer Juristen hätten deutlich höher als seiner gelegen.

Ein Antrag auf Schluss der Debatte von Dietmar Bartels (Grüne) fand keine Mehrheit. Und so konnten Detlef Martin (SPD) und Frank-Dieter Pfefferkorn (Bürgerliste) noch zu Protokoll geben, dass der Schaden erst entstanden sei, weil man die Klage nicht zurück gezogen habe und ein Rückzug auch nicht vorgeschlagen worden sei. Detlef Martin hätte es zudem besser gefunden, wenn die Angelegenheit wegen möglicher Befangenheit Dr. Schröders von der Kommunalaufsicht geprüft worden wäre. Dr. Marion Villmar-Doebeling (FDP) bescheinigte hingegen, das Vorgehen des Justiziars sei angemessen und richtig. Willi Teutsch (CDU) erklärte, es habe damals einen klaren Hinweis des Juristen gegeben, dass es keine Aussicht auf Erfolg mit der Klage gebe. Da müsse man auch mal fachlichen Rat respektieren, selbst wenn er einem nicht passt. Dennoch zu klagen, um möglicherweise den Bürgerinitiativen gerecht zu werden, helfe niemandem.

Rotation im Rat

Hans-Henning Eggert.
Reinhard Brinckmann.

Diese Personalie hat durchaus bemerkenswerte Züge: In den Einbecker Stadtrat nachgerückt ist mit der jüngsten Sitzung Hans-Henning Eggert (Bürgerliste). Der frühere Ortsbürgermeister von Kreiensen war nach der jüngsten Kommunalwahl 2016 zunächst bereits Ratsherr, musste sein Mandat nach der Wiederholungswahl in Bentierode dann aber 2017 an Reinhard Brinckmann (Bürgerliste) abgeben, der die Nachwahl wesentlich durchgesetzt hatte. Und jener Reinhard Brinckmann hat sein Ratsmandat jetzt vor wenigen Tagen niedergelegt. Nachrücker auf seinen Sitz: Hans-Henning Eggert. Eggert wurde am Mittwoch im Stadtrat förmlich von Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek verpflichtet. Reinhard Brinckmann hat seinen Mandatsrückzug in einer längereren Stellungnahme auch mit gesundheitlichen Gründen erklärt, aber viel ausführlicher mit der Art und Weise, wie das Einbecker Rathaus mit gewählten Ratsmitgliedern in jüngster Zeit umgehe, insbesondere bei der Kostenforderung nach der verlorenen 380-kV-Klage. Wenn dies gängige Praxis werde, könnte es in Zukunft schwieriger werden Menschen zu finden, die politische Verantwortung im Stadtrat übernehmen wollten „und sich dieses auch finanziell leisten können“. Brinckmann erneuerte seine bereits geäußerte Kritik vor allem an Justiziar und Bürgermeisterin-Stellvertreter Dr. Florian Schröder, dieser habe sich nicht engagiert genug vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für die Sache eingesetzt. Man habe doch, auch als Bürgerinitiative gegen den 380-kV-Stromleitung, genügend Material beigebracht und sogar Kontakt zu einem Fachanwalt aus Berlin herstellen wollen. Verwaltungsjurist Dr. Florian Schröder hatte dagegen betont, die Klage sei aus juristischen Gründen aussichtslos, weshalb er auch von einer Klage abgeraten hatte.

380 kV: Nein zur Ja-Konsequenz

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Der Verwaltungsausschuss des Einbecker Stadtrates hat es in seiner jüngsten Sitzung abgelehnt, diejenigen Beigeordneten (so nennt man Ratsmitglieder im VA) für die entstandenen Kosten der Klage gegen die 380-kV-Höchstspannungsleitung in Regress zu nehmen, die im Januar 2018 für diese Klage gestimmt hatten. Der Justiziar der Stadt Einbeck, Dr. Florian Schröder, hatte damals von einer Klage abgeraten, weil diese aus formaljuristischen Gründen höchstwahrscheinlich keine Aussicht auf Erfolg haben werde. Die VA-Mehrheit hatte sich darüber hinweg gesetzt, die Klage ging in diesem Jahr letztinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verloren. Schröder hatte bereits im Stadtrat angekündigt, dass die Stadt sich an die Beigeordneten halten werde, sobald die Kosten feststehen. Nachdem dies jetzt mit rund 13.000 Euro der Fall ist, kam die entsprechende Vorlage in den VA, der – nicht ganz unerwartet – das Ansinnen ablehnte, die fünf Beigeordneten persönlich haften zu lassen. Damit ist die Angelegenheit, wie Dr. Florian Schröder jetzt auf meine Anfrage über Ergebnisse der jüngsten Verwaltungsausschuss-Sitzung berichtete, abschließend entschieden, wer die 13.000 Euro bezahlen muss: der Steuerzahler.

(Aktualisiert: 06.10.2019, 16:32 Uhr. In einer ersten Version hieß es fälschlicherweise, dass abschließend der Stadtrat entscheidet.)

Höchstspannung mit juristischen Mitteln

Hochspannungsleitung. Archivfoto

Die politische Diskussion über die 380-kV-Höchstspannungsleitung wird schon längst auch mit juristischen Mitteln geführt. Seit dieser Woche weiß die Öffentlichkeit noch von einem weiteren juristischen Händel: Justiziar Dr. Florian Schröder bekannte in der Stadtrat-Sitzung auf eine wolkige Frage von Helmar Breuker, Sprecher der Bürgerinitiative „Pro Erdkabel Einbeck“, dass er es sei, den Breuker mit seiner Frage meine: Er habe Breuker angezeigt. Schröder betonte, er habe die Strafanzeige wegen übler Nachrede bewusst als Privatmann gestellt, der Steuerzahler werde also mit den Kosten des Verfahrens nicht belastet. Der Rathaus-Jurist störte sich an einer Formulierung in einer Verlautbarung der BI Breukers nach der April-Ratssitzung, in der dieser ihm, Schröder, im Zusammenhang mit der städtischen Klage gegen die 380-kV-Leitung „Unvermögen“ unterstellt hatte. Die BI hatte Schröder als Vertreter der Stadt in einer Pressemitteilung schlechte Arbeit vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bei der vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Klage gegen die Stromtrasse vorgeworfen. Seit dieser Woche hat die Stadt Einbeck das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch schriftlich vorliegen, ihre Klage wurde wie berichtet und bereits bekannt abgewiesen (Az. 4 A 1.18).

Die Erdkabel-Freunde sehen in der Strafanzeige einen Affront. Dabei gehe es nicht allein um den Sprecher Helmar Breuker, sondern um den Umgang mit der BI in Einbeck allgemein, Schröder habe der Bürgerinitiative mangelndes Engagement vorgeworfen. Während die BI ehrenamtlich agiere, werde der Mitarbeiter der Stadtverwaltung dafür bezahlt, sich für die Belange der Stadt einzusetzen. Am engagierten Einsatz zweifelt die BI Breukers nach dem Auftritt Schröders vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Anzeige jetzt zeuge von „mangelhafter Kritikfähigkeit und wenig Fingerspitzengefühl für den politischen Raum“, schreibt Breuker in einer Pressemitteilung, die der CDU-Mann noch während der laufenden Ratssitzung verschickte. Ihre Äußerungen seien doch von Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit) gedeckt, findet die BI. „Wenn man meint, uns mit Tagessätzen mithilfe der Staatsanwaltschaft zum Schweigen zu bringen, hat man sich getäuscht“, erklärte Helmar Breuker per Pressemitteilung. „Wie schon mit der Androhung juristischer Schritte gegen die Mitglieder des VA, welche die Klage gegen Wahle-Mecklar unterstützt haben, zeigt man damit kein Gespür für eine pluralistisch verfasste Demokratie. Sich selbst in die politische Diskussion einbringen und bei sachlicher Kritik die juristische Karte zu ziehen, wenn die Argumente fehlen, spricht für sich.“

Zu den von Schröder in der Ratssitzung im April ins Spiel gebrachten Schadensersatzforderungen an Beigeordnete gibt es indes keine neuen Erkenntnisse. Der Rathaus-Jurist erklärte im Stadtrat, zunächst müsse die Höhe des Schadens finanziell ermittelt werden, alle Beteiligten ihre Kostenaufstellungen an das Gericht schicken, welches dann einen Kostenfestsetzungsbeschluss trifft. Erst dann wisse man, wie teuer es der Stadt komme und könne sich dann an die VA-Mitglieder halten.  

Nachtrag 06.07.2019: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig (BVerwG, Urteil vom 03.04.2019 – 4 A 1.18) liegt inzwischen vor, hier ist es online nachzulesen. Eine interessante Lektüre, selbst für Nicht-Juristen. Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Göttingen die Strafanzeige von Dr. Florian Schröder gegen BI-Sprecher Helmar Breuker abgewiesen, wie Breuker auch auf seiner Facebook-Seite und per Presseinfo mitteilte. Von einer Strafverfolgung ist nach § 153 StPO abgesehen worden, zeigt auch ein Screenshot, den Breuker postet. Nun mögen juristische Details in einem Rechtsstaat für einige ja störend sein, aber das Ende nach § 153 ist etwas anderes als eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, denn eingestellt wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft wegen geringer Schuld, nicht wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts, vulgo Unschuld. Das nennen Juristen dann gerne einen „Freispruch zweiter Klasse“. Wie dem auch nun sei, die Debatte, die sich nach Bekanntwerden der Strafanzeige vor allem in sozialen Netzwerken entspann, hatte nach meinem Eindruck teilweise schon bizarre Züge. Nassforsch auftretende Bürger mit dem Hang zur deutlichen Aussprache dürfen nach Meinung einiger offenbar schon deshalb alles sagen, weil sie Angst haben, sonst keine solchen engagierten Bürger mehr zu finden. Dass dies in Parteien durchaus auch an anderen Dingen liegen könnte, kommt einigen offenbar nicht in den Sinn. P.S.: Jeder darf dazu übrigens eine andere Meinung dazu haben. Und sie in Wort und Schrift frei äußern. Das ist das schöne an der Meinungsfreiheit. Das nicht unwichtige in Artikel 5 GG ist übrigens Absatz 2…

Nachtrag 08.07.2019: Heute hat die Stadt Einbeck per Pressemitteilung eine „Klarstellung“ zur von der Bürgerinitiative veröffentlichten Interpretation der abgewiesenen Strafanzeige veröffentlicht. Die Mitteilung ist zwar nicht namentlich von ihr unterzeichnet, aber in einer hierarchisch aufgebauten Behörde wie einer Stadtverwaltung, in der jedes Schriftstück mit „Die Bürgermeisterin i.A.“ (im Auftrage) unterzeichnet wird, darf die Begründung für die Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO durchaus als Meinung der Einbecker Bürgermeisterin verstanden werden: „Die Staatsanwaltschaft hat damit klar zum Ausdruck gebracht, dass sie den Tatbestand der üblen Nachrede als verwirklicht ansieht, die Angelegenheit allerdings insgesamt für nicht wichtig genug hält, um eine Strafe zu verhängen bzw. Anklage zu erheben. Die Stadtverwaltung Einbeck begrüßt dieses salomonische Ergebnis ausdrücklich, da damit einerseits klargestellt ist, dass sich Bedienstete der Stadtverwaltung auch im öffentlichen Diskurs nicht unbegrenzt unsachlicher Kritik aussetzen müssen und zugleich der Sprecher der BI allein mit einer „Verwarnung“ und ohne Geldstrafe davonkommt.“

Gegen technologische Konzentration im Übermaß

Wo verläuft die Stromtrasse Suedlink? Archivfoto

Die Stadt Einbeck spricht sich in einer einstimmig vom Stadtrat beschlossenen Resolution gegen eine Konzentration von technologischer Infrastruktur im Übermaß aus. Anlass ist der geplante Korridor der Suedlink-Stromleitung, der in einer Variante nun auch durch das Einbecker Stadtgebiet verläuft. „Wir finden, es reicht“, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Dirk Ebrecht. „Das Maß ist voll.“ Seine Fraktion hatte die letztlich überfraktionell abgestimmte Resolution (Resolution_Suedlink_Entwurf) initiiert. Der Stadtrat bittet die Landesregierung und die Bundesnetzagentur, „die aktuelle Trassenplanung zum Suedlink im Sinne der örtlichen Ausgewogenheit einer kritischen Überprüfung zu unterziehen“, wie es im Resolutionstext heißt. Es sollten alternative Trassenverläufe aufgezeigt werden, um die zu erwartenden Beeinträchtigungen regional gerechter zu verteilen, lautet die Forderung. Vor allem im Nordbereich der Stadt Einbeck habe die Konzentration technischer Anlagen mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das nicht weiter zumutbar sei. Konkret ballten sich dort zwei Bundesstraßen, eine Bahnstrecke, mehr als zwölf Windkraftanlagen, zwei Hochspannungstrassen, die im Bau befindliche 380-kV-Höchstspannungstrasse und nun vielleicht das geplante Suedlink-Erdkabel. „Das frisst Lebensqualität der Bürger in einer demografisch ohnehin gebeutelten Region“, sagte Ebrecht. In den vergangenen rund 40 Jahren seien für Polderbau, ICE-Trasse, A7-Ausbau, Höchstspannungstrasse und deren Ersatzmaßnahmen in der Region rund 2000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche verloren gegangen.

Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek erklärte, die Stadt Einbeck werde kurzfristig von der Trassenvariante bei Einbeck betroffene Unternehmen, Bürgerinitiativen und die Politik zu einem Gespräch einladen, um eine möglichst umfassende Stellungnahme der Stadt für die Suedlink-Planungsverfahren zu erarbeiten.

Teures 380-kV-Eigentor geschossen

Hochspannungsleitung. Archivfoto

Da ging ein Raunen durch die Ratsrunde, und die Ratsmitglieder waren erstmal sprachlos: Rathaus-Justiziar Dr. Florian Schröder hat seinen aktuellen Report von der am gleichen Tage stattgefundenen mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts über die Einbecker Klage gegen die 380-kV-Höchstspannungstrasse mit der Bemerkung abgeschlossen, er werde nach der in den nächsten zwei Wochen erwarteten schriftlichen Entscheidung aus Leipzig prüfen, ob die Stadt Einbeck die Prozesskosten in Höhe von rund 20.000 Euro bei den Beigeordneten in Rechnung stellen und sie haften lassen könne; die Kommunalversicherung werde nicht einspringen, das habe er schon erfragt. Der Senat des BVerwG habe in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch deutlich zu erkennen gegeben, dass er die Stadt Einbeck durch die Stromleitung nicht in ihren eigenen Rechten betroffen sehe, berichtete Dr. Florian Schröder dem Stadtrat. Das aber wäre Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage. Die abschließende Entscheidung des Gerichts steht zwar noch aus. Schröder geht aber davon aus, dass die Stadt Einbeck ihre Klage verlieren wird, alles andere wäre eine Überraschung. Davon ging der Rathaus-Jurist schon immer aus, jedoch setzte sich der Verwaltungsausschuss mehrheitlich über den fachlichen juristischen Rat aus dem Rathaus hinweg und beschloss im Januar 2018, dennoch zu klagen. Was die Stadt Einbeck dann auch tat, nicht ohne die weitere Warnung aus dem Rathaus, dass sie keine Erfolgsaussichten für die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss sehe. Auch die Haftung für die kostspielige Entscheidung des Verwaltungsausschusses (VA) durch die VA-Ratsherren (die so genannten Beigeordneten), sehenden Auges der Stadt einen finanziellen Schaden zugefügt zu haben, hatte Schröder vor einem Jahr bereits mehr als angedeutet, was im Stadtrat zu einer Kontroverse geführt hatte. Einige Ratsmitglieder hatten sich damals eine Belehrung verbeten. Die VA-Entscheidung zu klagen, hatte im Januar 2018 die SPD mit der Solidarität gegenüber den Bürgerinitiativen begründet und die FDP bereits als teures Eigentor gesehen.

Nachtrag 25.04.2019: Bürgermeisterin-Vertreter Dr. Florian Schröder hat den Verwaltungsausschuss gestern über die mündliche Mitteilung des BVerwG-Senats aus Leipzig informiert, dass die Klage der Stadt Einbeck abgewiesen worden sei. Das berichtete Schröder heute auf Anfrage aus dem VA. Die schriftliche Mitteilung über die Entscheidung folge in den nächsten Tagen.

380-kV-Kampfansage?

Hochspannungsleitung. Archivfoto

Den Baustart für die neue 380-kV-Höchstspannungsleitung in der kommenden Woche wertet die Bürgerinitiative „Pro Erdkabel Einbeck“ als „Kampfansage“, wie Sprecher Helmar Breuker (Edemissen) heute mitteilte. Die BI kritisiert das Unternehmen Tennet in einer Mitteilung heftig für „den Baubeginn an der 380-kV-Trasse in Edemissen“. Tennet hatte gestern mitgeteilt, südlich von Einbeck nahe Edemissen mit dem ersten Mast starten zu wollen. BI-Sprecher Helmar Breuker erklärte dazu: „Wenn man bei einer Gesamtlänge von über 200 Kilometern von Wahle bei Peine nach Mecklar in Hessen ausgerechnet auf Edemissen kommt, ist das kein Zufall. Da will man gezielt die BI und ihre Aktivisten brüskieren, nach dem Motto: lch weiß, wo Du wohnst!“ Ein weiterer Grund ist nach Auffassung der BI, dass der Verlauf durch die anhängigen Klagen u.a. von Stadt Einbeck und Statkraft vor allem im Nordbereich der Stadt Einbeck noch äußerst unsicher sei. Die BI sieht darin eine Kampfansage. Tennet warte nicht die Klagen gegen die Trasse vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig ab, sondern wolle Fakten schaffen, erklärte Breuker. Damit zeige das Unternehmen, was es vom Rechtsstaat halte. Die BI werde ihren Kampf fortsetzen, kündigte Breuker heute an: „Die Landwirte werden mit rund 10.000 Euro für einen Maststandort gekauft und die Hauseigentümer bleiben auf ihren Vermögensverlusten sitzen. Von den gesundheitlichen und landschaftsbezogenen Auswirkungen ganz zu schweigen. Das werden wir auch nach über zwölf Jahren Kampf nicht akzeptieren.“

Nachtrag 27.03.2018: Heute haben bei Einbeck-Pinkler die Bauarbeiten für die 380-kV-Leitung begonnen.

Die Freiheit, auch mal nichts zu sagen

Es wäre möglich gewesen, nichts zu sagen. Es nicht zu kommentieren. Die Vorlage aus dem Rathaus mit dem zugegeben herausfordenden Titel „Rechtliche Grenzen politischer Entscheidungsfreiheit“ (Vorlage Rechtliche Grenzen politischer Entscheidungsfreiheit 18-03-14) einfach gelassen abzuheften. So wie die Kommunalpolitiker auch die kurz zuvor ausgebreiteten Routine-Mitteilungen der Bürgermeisterin nicht kommentiert, sondern den detaillierten Bericht der Rathauschefin wie immer einfach nur angehört haben. Ist der Titel der Vorlage aus der Feder des (entschuldigt in der Sitzung fehlenden) Rathaus-Juristen, die sich an einigen Stellen auch ein bisschen wie ein Proseminar in Politikwissenschaft liest, doch schließlich auch eine Binsenweisheit: Politische Entscheidungen haben rechtliche Grenzen. Selbstverständlich. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat. Aber einige mussten sich den Schuh dann doch anziehen und einen Sturm im Wasserglas erzeugen. Was den Ratsvorsitzenden Frank Doods (SPD) am Ende zu der Bemerkung mit unüberhörbar ironischem Unterton veranlasste: „Nach dieser Debatte dürfte kein Zweifel bestehen, dass wir die Vorlage zur Kenntnis genommen haben.“

„Das ist eine rechtliche Belehrung, die ich missbillige“, sagte Frank-Dieter Pfefferkorn (Bürgerliste/GfE) unter Beifall der SPD zu der Vorlage. Den Hinweis in der Vorlage („die mich befremdet“) auf Schadensersatzpflicht der Ratsmitglieder, wenn sie rechtswidrig handeln, „empfinde ich als deutliche Drohkulisse“, sagte Pfefferkorn. (Dabei haben das alle Ratsmitglieder schon einmal zur Kenntnis genommen, als sie zu Beginn der Legislatur förmlich verpflichtet wurden.) Vor allem die zeitliche Nähe der Veröffentlichung der Vorlage zur Klage der Stadt gegen die 380-kV-Leitung ärgerte Pfefferkorn. (Wobei von einer 380-kV-Klage in der Vorlage kein Wort steht, der Grund für den Zeitpunkt der Vorlage ist offen, die Verwaltung blieb bei dem Tagesordnungspunkt sprachlos.) Dadurch werde vom Rathaus der Anschein einer rechtlichen Grauzone erweckt, dabei habe der Stadtrat mit der Klage nur das umgesetzt, was man jahrelang in Resolutionen immer als Mittel angekündigt hatte. Auch Rolf Hojnatzki (SPD) war „sehr irritiert“ über die Vorlage aus dem Rathaus, die den Eindruck erwecke, die Politik sei regelmäßig kurz davor, etwas falsch zu machen. Er könne sich nicht erinnern, dass es auch nur einen einzigen Fall in den vergangenen Jahren auch unter den Vorgänger-Bürgermeistern gegeben habe, in dem ein rechtswidriger Beschluss vom Rat gefasst worden sei, den ein Rathauschef dann hätte beanstanden müssen. Wenn es abweichende Beschlüsse von verschiedenen Gremien des Stadtrates gebe, sei das nicht gleich rechtswidrig. Dirk Ebrecht (CDU) warnte davor, hier „ein Fass aufzumachen“, es sei sinnvoller, die Vorlage stillschweigend zur Kenntnis zu nehmen. Die Klage gegen die 380-kV-Leitung werde ohnehin „sehr wahrscheinlich ein Schuss in den Ofen“. Die Verwaltung sei dazu da, der Politik die rechtlichen Grenzen aufzuzeigen.

Und als wäre nichts gewesen, nutzten die Ratsmitglieder Rolf Hojnatzki und Marcus Seidel (beide SPD) im folgenden Tagesordnungspunkt der Sitzung wie selbstverständlich die Expertise der Verwaltung, die sie sich kurz zuvor noch verbeten hatten, für ihre eigene politische Argumentation. Nämlich als es darum ging, sich mit einem Antrag der Grünen, die Straßenausbaubeitragssatzung zu ändern, möglichst gar nicht in einem Fachausschuss zu befassen. Weil die Verwaltung nicht diskutieren wolle, wolle man auch nicht, meinte Seidel. Der Rathaus-Jurist hatte von der erst frisch gewonnenen Möglichkeit einer Änderung zum jetzigen Zeitpunkt abgeraten, da sie noch mit zu vielen Unsicherheiten behaftet sei. Gegen die Stimmen der SPD wurde der Grünen-Antrag letztlich mit großer Mehrheit dennoch in den Finanzausschuss zur weiteren Besprechung überwiesen. Man sollte wenigstens darüber diskutieren, sagte Dr. Reinhard Binder (FDP). Schließlich lebe man in einer Demokratie und habe Redefreiheit.

380-kV-Leitung: Bald Baustart

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Die Bauarbeiten für die 380-kV-Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar im Bereich Einbeck sollen noch in diesem Monat beginnen. Diese Information des Netzbetreibers Tennet hat der Verwaltungsausschuss laut Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek gestern zur Kenntnis genommen. Gestartet werde im März/April im Trassen-Bereich südlich der Biogasanlage Einbeck, diese Bauarbeiten sollen auch bereits im Jahr 2018 abgeschlossen sein. Vor Baubeginn für die Strommasten werden laut Bürgermeisterin die Grundstückseigentümer selbstverständlich informiert. 2019 soll der Abschnitt nördlich der Biogasanlage Einbeck im Gebiet der Stadt Einbeck folgen. Tennet habe den VA außerdem darüber informiert, dass es gegen die Ende 2017 planfestgestellte und damit genehmigte Trasse insgesamt vier Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht gebe, neben der Klage der Stadt Einbeck auch von Statkraft (Betreiber des Pumpspeicherwerks Einbeck-Erzhausen) und von zwei Privatleuten. Die Klagen haben keine aufschiebende Wirkung, Einfluss auf den Start der Bauarbeiten haben sie deshalb nicht.

Klage aus Solidarität oder teures Eigentor?

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Für die SPD-Stadtratsfraktion ist es „eine Frage der Glaubwürdigkeit und Solidarität mit den Bürgerinitiativen, dass die Stadt Einbeck nach umfangreichen Stellungnahmen im laufenden Verfahren mit der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur geplanten 380-kV-Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den jetzt notwendigen juristischen Schritt unternimmt“. Das teilen die Sozialdemokraten heute in einer Pressemitteilung (PM SPD zur 380 kV-Klage) mit. Für die FDP dagegen ist diese Klage „ein teures Eigentor“, wie der Vorsitzende der Ratsfraktion heute in einer Pressemitteilung darlegt (FDP 180108_380KV Klage). Wie Dr. Reinhard Binder schreibt, erhebe die Stadt nach dem VA-Mehrheitsbeschluss Klage ohne eigene Betroffenheit und damit ohne Aussicht auf Erfolg. Rund 20.000 Euro koste diese „widersinnige Entscheidung, für mich nicht nachvollziehbar“. Die FDP fragt sich, ob die Klage „der Versuch des Einschleimens bei verschiedenen Bürgerinitiativen“ sei, in der Hoffnung, „dass diese die Rechtslage nicht raffen?“ Oder wolle die Klage-Mehrheit der Rechtsabteilung der Stadt Einbeck einen Imageschaden zufügen, weil die Stadt verlieren müsse?

Spätestens nun ist auch klar, mit welcher Mehrheit vergangene Woche der Verwaltungsausschuss die Klage beschlossen hat. Die CDU hat sich nach meinen Informationen gegen eine Klage ausgesprochen, die GfE war dafür. In einer (zunächst) als öffentlich klassifizierten Vorlage für den VA hat Rathaus-Justiziar Dr. Florian Schröder auch für die weitere Behandlung der Angelegenheit im Fachausschuss für Stadtentwicklung aus juristischer Sicht zusammengetragen, warum eine Klage aus Sicht der Verwaltung nicht ratsam gewesen wäre. (Nachtrag 09.01.18: Wie Dr. Florian Schröder mitteilte, war diese Vorlage durch einen technischen Fehler im Ratsinformationssystem fälschlicherweise kurzzeitig öffentlich zu sehen, es handele sich aber um eine vertrauliche Unterlage.)

Der SPD sei durchaus bewusst, dass die Klage-Chancen als Kommune gering seien, erklärte SPD-Fraktionschef Rolf Hojnatzki heute in seiner Pressemitteilung. „Es ist aber das wichtige politische Signal, dass zum einen der Rat zu seinen Beschlüssen steht und zum anderen jetzt die betroffenen Grundstückseigentümer und Unternehmen ihrerseits in der Verantwortung stehen die Möglichkeit einer eigenen Klage zu prüfen.“ Nach Auffassung der SPD-Stadtratsfraktion habe sich seit der vom Stadtrat 2014 einstimmig verabschiedeten Resolution nichts geändert. Der von TenneT favorisierte Trassenverlauf solle teilweise im Zickzack-Kurs über das Stadtgebiet verlaufen und würde die Ortschaften Erzhausen, Brunsen, Hallensen und Voldagsen mit der geplanten Freileitung nahezu umzingeln, schreibt die SPD und zitiert aus der Ratsresolution von vor dreieinhalb Jahren: „Die Stadt Einbeck wird im anstehenden Planfeststellungsverfahren daher alle erforderlichen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Schutz von Mensch und Natur durchzusetzen.“

380 kV: Stadtrat will die Klage

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Die Stadt Einbeck klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss zur geplanten 380-kV-Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Der Verwaltungsausschuss des Stadtrates hat laut einer Pressemitteilung aus dem Rathaus heute Abend mehrheitlich dafür gestimmt. Während einer Bedenkzeit über die Feiertage hat sich die Mehrheit der Politik offenbar davon überzeugen lassen, dass eine Klage klug wäre, möglicherweise auf Druck der Bürgerinitiativen, von denen sich eine schon öffentlich enttäuscht gezeigt hatte, bevor überhaupt klar war, wie die Stadt Einbeck vorgehen wird. Zwischen politisch klug und juristisch klug dürfte dabei zu unterscheiden sein. Der Preis jedenfalls und die im Haushalt zur Verfügung zu stellende Summe dürfte jedoch gleich sein. In der ausführlichen Pressemitteilung der Stadt Einbeck (PM 380 kV – Klage) jedenfalls ist vor allem zu erkennen, warum eine Klage aus rechtlichen Gründen möglicherweise wenig erfolgversprechend sein dürfte. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können Kommunen in ihren Rechten einklagbar nur dann betroffen sein, wenn durch Verfahrens- und Abwägungsfehler des Planfeststellungsbeschlusses die Planungshoheit bedroht wird, etwa bei Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen. Wer klagen will, muss unmittelbar betroffen sein. Das sind Grundeigentümer, Landwirte, Unternehmen etc. Für eine Kommune besteht nach Auffassung im Rathaus keine rechtliche Möglichkeit, sich aller betroffenen Belange im eigenen Stadtgebiet anzunehmen und diese gebündelt geltend zu machen. Der Justiziar der Stadt Einbeck, Dr. Florian Schröder, erklärt deshalb: „Die Klage der Stadt kann nicht die Interessen aller vom Planfeststellungsbeschluss Betroffenen bündeln. Alle, die sich in ihren Rechten betroffen sehen, sollten sich daher – trotz der Klage der Stadt – anwaltlich dazu beraten lassen, inwieweit eine eigene Klage rechtlich zulässig und inhaltlich erfolgversprechend wäre.“

Klagen oder nicht klagen?

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Klagt die Stadt Einbeck gegen den Planfeststellungsbeschluss der 380-kV-Stromautobahn Wahle-Mecklar? Oder klagt sie nicht? Das ist vor Weihnachten nicht wie geplant abschließend entschieden worden. Die Fraktionen des Stadtrates möchten über die Feiertage noch einmal darüber nachdenken und sich in der ersten Januarwoche endgültig entscheiden, ob die Stadt Einbeck vor der am 8. Januar endenden Frist gegen die Höchstspannungsleitung juristisch vorgehen soll. Darauf hat sich eine Runde der Fraktionschefs bei einem Treffen im Rathaus in dieser Woche verständigt. Der Verwaltungsausschuss des Stadtrates hatte die Bürgermeisterin vor einer Woche bereits vorsorglich ermächtigt, Klage einzureichen, wenn eine fachliche juristische Bewertung der Unterlagen dazu rate. Die liegt jetzt vor. Offenbar konnte sich die Politik jedoch nicht auf sie verständigen. In der Ratssitzung am 6. Dezember hatte Bürgermeisterin-Stellvertreter und Justiziar Dr. Florian Schröder auf eine Ratsanfrage ausgeführt, dass Einbeck wie viele andere Städte auch lediglich Träger öffentlicher Belange sei. Um eine Klage einreichen zu können, müsse man jedoch subjektiv betroffen sein, wie Juristen das nennen. Einer gebündelten Klage der Stadt gemeinsam mit Bürgerinitiativen und Bürgern hatte er bereits damals eine Absage erteilt.

Trassen

Trasse, die: Laut Duden die Linienführung eines Verkehrsweges, einer Versorgungsleitung. Der unbedarfte Medienkonsument könnte dieser Tage den Eindruck bekommen, in der Region gehe es nur noch um Trassen. Um Strom, Salz, Autobahn und Bahn.

Die 380-kV-Höchstspannungsleitung ist seit Jahren ein Thema, manchmal sind ganze Ortschaften umzingelt. Ausgang ungewiss, da platzt die nächste Trasse in die Nachrichtenlage. Im schlimmsten Falle könnte also überirdisch eine Stromleitung und unterirdisch eine Salzpipeline durchs Leinetal führen. Kein schöner Gedanke. Das Unternehmen K+S aus Kassel möchte eine Leitung von Hessen/Thüringen bis in die Nordsee bauen, dazu finden jetzt Antragskonferenzen im Raumordnungsverfahren statt (Salzpipeline_Text_Unterlage_AK_ROV_Nordsee). Einbeck wäre bei einer Variante betroffen, berichtete Baudirektor Gerald Strohmeier in der jüngsten Ratssitzung auf Anfrage von Rolf Hojnatzki (SPD). Und zwar im Bereich der Ortschaften Odagsen, Hullersen, Buensen und Stroit. Die Northeimer CDU-Kreistagsfraktion möchte umgehend eine kurzfristige Behandlung der Problematik im Bau- und Umweltausschusses des Kreistages beantragen. „Wir wollen, dass der Landkreis eine stärkere Rolle des Bundes einfordert“, erklärte Fraktionschef Heiner Hegeler in einer Pressemitteilung. Hessen und Niedersachsen könnten sich offenbar nicht alleine einigen.

Eine bereits existierende Trasse soll ausgebaut werden. Es geht um die A7. Seit einigen Tagen ist klar, dass zwischen dem Dreieck Salzgitter und der Anschlussstelle Göttingen der sechsstreifige Autobahn-Ausbau als öffentlich-privates Projekt ausgeschrieben wird. Rot-Grün hat diesen Ausbau nach Meinung des Einbecker FDP-Landtagsabgeordneten Christian Grascha lange verzögert. Skurril sei, meint der Liberale, dass die ÖPP-Variante 2008 von einem SPD-Bundesverkehrsminister auf den Weg gebracht worden sei. „Die Finanzierung durch einen privaten Investor ist die einzige Möglichkeit, den Ausbau zeitnah zu ermöglichen. Wir hätten zum heutigen Zeitpunkt schon weiter sein können“, sagt der FDP-Politiker laut einer Presseinformation. Die von Rot-Grün beschworenen Nachteile für die Autobahnmeisterei seien bisher nicht absehbar.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne hatte sich jüngst nach einem Besuch der Straßenmeisterei in Seesen erklärt, er nehme die Sorgen sehr ernst. Mehr hatte er nicht zu bieten als ein eindeutiges „Sowohl als auch“. Sein großkoalitionärer MdB-Kollege Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) schlägt heute andere Töne an. „Wir SPD-Politiker haben bis zuletzt auf allen Ebenen – vom Landkreis über das Land bis auf die Bundesebene – versucht, den neuen Bundesminister zu überzeugen, die A7 nicht als ÖPP-Modell auszubauen. Von Seiten des Koalitionspartners gab es keine Unterstützung , sodass wir die Schlacht verloren haben. Ich hätte mir dafür auch Unterstützung von Seiten der
CDU im Wahlkreis und vom Parlamentarischen Staatssekretär der CDU aus Niedersachsen erhofft. Selbst der Einfluss von Minister Gabriel hat nicht gereicht. Es hat also nicht an uns gelegen, nun können wir nur noch Schadensbegrenzung betreiben. Ich freue mich und danke Sigmar Gabriel dafür, dass er sich kurzfristig
die Zeit nimmt, am 30. März nach Seesen zu kommen, um vor Ort im Sinne der Mitarbeiter zu vernünftigen
Lösungen beizutragen. Es bleibt für mich weiter unverständlich, dass man trotz anderslautender Erkenntnisse des Bundesrechnungshofes an einer Beschlusslage festhält und nicht bereit ist, sich für die Sache einzusetzen. Nur die Sorgen der Mitarbeiter ernst zu nehmen – damit ist es nicht getan!“

Und schließlich: eine Trasse könnte reaktiviert werden. Es geht um die Bahnstrecke zwischen Einbeck und Salzderhelden, die nächste Hürde ist übersprungen, die Schienenstrecke ist unter den letzten acht zur Diskussion stehenden. Bürgermeisterin und Ilmebahn-Geschäftsführung sind optimistisch, dass Einbeck-Salzderhelden am Ende eine der Strecken ist, die vom Land ausgewählt werden. Die Hoffnung ist berechtigt, schließlich benötigt die Strecke keine hohen Investitionen und auch der zuständige Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) war schon mehrfach vor Ort – und war stets optimistisch… Gestern äußerte sich der SPD-Landtagsabgeordnete Uwe Schwarz zuversichtlich, dass  zeitnah eine endgültige positive Entscheidung für die Reaktivierung dieser Bahnstrecke steht…

Heute hat sich dazu die CDU geäußert, die Kreistagsfraktion sieht jetzt den Landkreis am Zug, dieses Verfahren nun schnell auf die Tagesordnung zu nehmen und alle Weichen auf „Fahrt“ zu stellen. „Wir müssen parteiübergreifend diese einmalige Chance annehmen und hier wirklich geschlossen anpacken“, erklärte Dirk Ebrecht laut einer Pressemitteilung. Die CDU erwartet kurzfristig eine Sitzung des Verkehrsausschusses des Kreistages zu diesem Thema, um weitere konkrete Arbeitsschritte auf dem Weg bis zur endgültigen Reaktivierung zu erarbeiten. Das klingt eher nach Aktionismus, denn der Landkreis entscheidet gar nichts.

Aktualisiert: 18.03.2014, 14.45 Uhr

Umzingelt

Kompromisssuche: Pfefferkorn (GfE/BL) bei der SPD.

Kompromisssuche: Pfefferkorn (GfE/BL) bei der SPD.

Der zwischen den Ratsfraktionen ausgehandelte Kompromiss musste zunächst mühsam gefunden werden: Aus drei, erst zur Sitzung vorliegenden Text-Entwürfen der SPD, CDU und der Verwaltung hat der Stadtrat eine gemeinsame Version formuliert. Sozusagen in einer großen Redaktionskonferenz, in der die Textbausteine zusammengesetzt wurden.

Mit der am Ende einstimmig beschlossenen Resolution gegen die geplante 380-kV-Höchstspannungstrasse als Freileitung hat die Stadt Einbeck deutlich gegen den Netzbetreiber Tennet Position bezogen – nicht zum ersten Mal. Die Stadt werde im unmittelbar bevorstehenden Planfeststellungsverfahren alle Möglichkeiten ausschöpfen und im Zweifelsfalle auch klagen, um den Schutz von Mensch und Natur durchzusetzen, heißt es in dem Text. Sowohl der Einbecker Stadtrat als auch der frühere Gemeinderat Kreiensen hatten sich bereits in Stellungnahmen gegen die 380-kV-Leitung ausgesprochen und eine Erdverkabelung gefordert. Dieser Appell an Hannover und Berlin, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erdverkabelung in HGÜ-Gleichstromtechnik zu schaffen, findet sich auch in der aktuellen Positionsbestimmung. Die Menschen in und um Einbeck seien „in unzumutbarer Weise betroffen“, die Trasse hätte erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität, heißt es in der neuen Resolution, der Trassenverlauf nördlich von Einbeck sei von Tennet „vollkommen intransparent“ und ohne Rücksicht auf das „Schutzgut Mensch“ bewertet worden, die Orte Erzhausen, Brunsen, Hallensen und Voldagsen würden förmlich durch die Stromautobahn „umzingelt“.

Die politische Willensäußerung des Rates könne nur noch einmal ein Aufrütteln sein, sagte Frank-Dieter Pfefferkorn (GfE/Bürgerliste). Ändern müsse sich das Bundesgesetz. Die Stadt aber mache mit der Position deutlich, dass sie im bevorstehenden Verfahren alle Chancen ausnutzen werde und am Ende eine Klage nicht scheue. Auch Frank Doods (SPD) begründete die Resolution damit, dass es wichtig sei, jetzt erneut ein Signal zu setzen und alle Verfahrensmöglichkeiten zu nutzen.

Nicht durchsetzen konnte sich die FDP mit ihrer Forderung, in den Resolutionstext ein grundsätzliches Bekenntnis zur Energiewende aufzunehmen. CDU und Grüne hatten die Liberalen dabei zwar auf ihrer Seite; SPD und GfE/Bürgerliste und damit die Mehrheit war dagegen.

Ein interessantes Detail hat die Rats-Redaktionskonferenz immerhin ergeben. FDP-Fraktionschef Dr. Reinhard Binder, der sich unbedingt zu den Zielen der Energiewende bekennen wollte, hat – wie er erzählte – schon Anfang der 80-er Jahre in Brokdorf gegen Atomkraftwerke demonstriert…

Nachtrag 15.03.2014: Mehrere SPD-Ratsmitglieder ärgern sich über meine Formulierung, dass die Text-Entwürfe erst zur Sitzung vorgelegen hätten. Der Text der SPD sei schon früher zwischen den Fraktionen kursiert. Einzig der CDU- und der (fast deckungsgleiche) Verwaltungstext hätten erst am Tag der Stadtratssitzung vorgelegen. Das mag so sein. Mir geht es jedoch in diesem Falle darum, dass die Zuhörer der Sitzung (ebenso wie wir Journalisten) erst zur Sitzung mit den Tischvorlagen versorgt wurden und besonders die Bürger dementsprechend schwer folgen konnten, wenn sie nicht elektrisiert im 380-kV-Thema stecken…

Respekt, Bürger!

Mit ihren bekannten gelben Pfeilen protestierten Mitglieder mehrerer Bürgerinitiativen vor dem Rathaus für eine Erdverkabelung der Stromtrasse.

Mit ihren bekannten gelben Pfeilen protestierten Mitglieder mehrerer Bürgerinitiativen am Abend vor dem Alten Rathaus für eine Erdverkabelung der 380-kV-Stromtrasse.

Die Begriffe und Abkürzungen schwirrten über zweieinhalb Stunden lang nur so durch den Ratssaal: Maßgabe 7, Variante B 01-3, planungsbegleitender Arbeitskreis, Sichtbarkeitsanalyse, Restriktionsflächenkarte, HGÜ, BImmschG, Schleuderbetonmast, Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren – und vieles mehr. Und diese Worte kamen heute bei der gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt zur geplanten 380-kV-Stromautobahn nicht allein von den Kommunalpolitikern und den Mitarbeitern der Stadtverwaltung. Es gab auch nicht ausschließlich kreative Proteste vor der Tür mit den markanten und mittlerweile bekannten gelben Pfeilen (hier ein Video). In der Einwohnerfragestunde kamen mehrere Sprecher der verschiedenen Bürgerinitiativen zu Wort, gaben ihre massiven Bedenken gegen eine Freileitung ausführlich zu Protokoll. Und zeigten sich sehr sattelfest in der Thematik 380 kV. Da kann ich nur voller Respekt den Hut ziehen, wie viele Stunden sich die Kämpfer gegen die Strommasten da in die nicht einfache Materie eingelesen haben und mittlerweile – nach mehreren Jahren der Diskussion in der Region – mit einem solchen Fachwissen aufwarten können, das teilweise dem von Experten nicht viel nachstehen dürfte. Die jedoch beschäftigen sich beruflich den ganzen Tag mit dem Thema, nicht nur nach Feierabend. Deshalb: Respekt, Bürger!

Und bei der Einbecker Stadtverwaltung, das wurde heute deutlich, rennen die Bürger offene Türen ein. Die Stellungnahme der Stadt, heute noch einmal (nach ersten Ratsbeschlüssen im Jahr 2010) durch ein einstimmiges Votum der beiden Fachausschüsse bestätigt, ist eindeutig: Einbeck ist gegen eine Freileitung der 380-kV-Stromtrasse, möchte eine Erdverkabelung in HGÜ-Technik (Hochspannungs-Gleichstromübertragungs-Technik) erreichen. Eine Freileitung mit meterhohen Strommasten mindere die Lebensqualtität, störe das Landschaftsbild erheblich, einige Ortschaften seien nach den aktuellsten Plänen der geplanten Freileitung (nördlich von Einbeck von Bad Gandersheim kommend über Erzhausen, Naensen und dann westlich an Einbeck vorbei in Richtung Süden) sozusagen umzingelt. Um die vorgeschriebenen Mindestabstände zur Wohnbebauung einzuhalten, entstehe eine Zickzack-Strecke, die unterm Strich einen noch größeren Eingriff in die Landschaft bedeute. Auch den für die Kommune so wichtigen (Rad-)Tourismus sieht die Stadt Einbeck durch eine Freileitung erheblich gefährdet, ebenso beispielsweise Pläne eines Verladeplatzes Schiene-Straße der Ilmebahn GmbH am westlichen Stadtrand, wenn dieser durch eine 380-kV-Stromleitung überspannt wird.

Eine spätere Klage behält sich die Stadt ausdrücklich vor, sagte heute Baudirektor Gerald Strohmeier. Und die Stadt sitzt der Firma Tennet im Nacken, die die Stromautobahn bauen will. Fordert immer wieder aktuelle Unterlagen an, um die sich verändernden Pläne und Trassenvarianten fachlich beurteilen zu können. Die Verwaltung fordert eine frühzeitigere Beteiligung der Kommune in dem wahrscheinlich ab Januar 2014 anstehenden Planfeststellungsverfahren und vor allem eine Verlängerung der Einspruchsfrist, die nur vier Wochen beträgt. Neben der Stadt Einbeck haben die Landkreise Northeim und Hildesheim, die Städte Bad Gandersheim, Northeim, Moringen und Hardegsen, die Gemeinde Holle sowie die Samtgemeinden Baddeckenstedt, Lamspringe und Freden über ihren gemeinsamen Rechtsanwalt Dr. Christian von Waldthausen (Hannover) eine Fristverlängerung auf drei Monate gefordert.

Die Stadtverwaltung will mit den Bürgerinitiativen weiterhin in einem intensiven Austausch bleiben, um möglichst umfangreiche, stichhaltige Argumente im späteren Planfeststellungsverfahren anführen zu können. Strohmeier versicherte den Bürgerinitiativen und Vereinen (BI „Auf dem Berge“, BI Pro Erdkabel Einbeck, BI Pro Erdkabel Bad Gandersheim/ Kreiensen, BI „Erzhausen unter Strom“, BI „Keine (Mega)Masten zwischen Hils und Selter“, BI Brunsen/ Holtershausen, Verein Bürger Pro Erdkabel Harzvorland e.V.), dass alle Argumente im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens in die Bewertung einbezogen würden.

Mehr „Druck auf dem Kessel“ wünscht sich Reinhard Brinckmann (Bürgerliste/GfE), die Firma Tennet müsse den Widerstand spüren. Auch Rolf Hojnatzki (SPD) findet es „nicht akzeptabel“ bei einem solchen Großprojekt, dass Tennet nicht offen und transparent seine Pläne und Streckenvarianten offenlege und diskutieren lasse. Es sei keine Frage mehr, ob, sondern nur noch wo und eventuell wie die Stromleitung durch die Region führen werde, schätzte Dirk Ebrecht (CDU) ein.