380 kV: Stadtrat will die Klage

Hochspannungsleitung. Archivfoto

Die Stadt Einbeck klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss zur geplanten 380-kV-Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Der Verwaltungsausschuss des Stadtrates hat laut einer Pressemitteilung aus dem Rathaus heute Abend mehrheitlich dafür gestimmt. Während einer Bedenkzeit über die Feiertage hat sich die Mehrheit der Politik offenbar davon überzeugen lassen, dass eine Klage klug wäre, möglicherweise auf Druck der Bürgerinitiativen, von denen sich eine schon öffentlich enttäuscht gezeigt hatte, bevor überhaupt klar war, wie die Stadt Einbeck vorgehen wird. Zwischen politisch klug und juristisch klug dürfte dabei zu unterscheiden sein. Der Preis jedenfalls und die im Haushalt zur Verfügung zu stellende Summe dürfte jedoch gleich sein. In der ausführlichen Pressemitteilung der Stadt Einbeck (PM 380 kV – Klage) jedenfalls ist vor allem zu erkennen, warum eine Klage aus rechtlichen Gründen möglicherweise wenig erfolgversprechend sein dürfte. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können Kommunen in ihren Rechten einklagbar nur dann betroffen sein, wenn durch Verfahrens- und Abwägungsfehler des Planfeststellungsbeschlusses die Planungshoheit bedroht wird, etwa bei Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen. Wer klagen will, muss unmittelbar betroffen sein. Das sind Grundeigentümer, Landwirte, Unternehmen etc. Für eine Kommune besteht nach Auffassung im Rathaus keine rechtliche Möglichkeit, sich aller betroffenen Belange im eigenen Stadtgebiet anzunehmen und diese gebündelt geltend zu machen. Der Justiziar der Stadt Einbeck, Dr. Florian Schröder, erklärt deshalb: „Die Klage der Stadt kann nicht die Interessen aller vom Planfeststellungsbeschluss Betroffenen bündeln. Alle, die sich in ihren Rechten betroffen sehen, sollten sich daher – trotz der Klage der Stadt – anwaltlich dazu beraten lassen, inwieweit eine eigene Klage rechtlich zulässig und inhaltlich erfolgversprechend wäre.“