Eine Zahlung der Firma Tennet in Höhe von rund 780.000 Euro für die 380-kV-Höchstspannungsleitung durch das Stadtgebiet Einbeck soll zumindest teilweise den von der Trassenführung betroffenen Ortsteilen zugute kommen – nach den Streckenkilometern in den einzelnen Gemarkungen. Das fordert der fraktionslose Ratsherr Helmar Breuker (CDU) aus Edemissen in einer Stellungnahme. In Moringen seien bei solchen Zahlungen die betroffenen Ortsteile berücksichtigt worden, Einbeck sollte nach Ansicht Breukers diesem Beispiel folgen.
Helmar Breuker: „Die Stadt Einbeck diskutiert zur Zeit über die Verteilung der Zuwendungen für die Windkraftanlagen in Raum Dassensen-Holtensen. Analog sollten dazu für die 380 kV-Freileitung dieselben Regeln gelten. Die Trasse belastet in erster Linie das Landschaftsbild in den betroffenen Ortschaften und zudem die Landwirtschaft. Der Landwirtschaft sind bisher nur die eigentlichen Maststandorte und Zuwegungen entschädigt worden. Die überspannte Strecke blieb unberücksichtigt.“
Die 783.250 Euro seien am 4. April 2023 „nach Angaben der Verwaltung“ bei der Stadt Einbeck eingegangen und im allgemeinen Haushalt vereinahmt worden, schreibt Breuker in seiner Mitteilung, in der mal von Ausgleichszahlung, mal von Entschädigungszahlung die Rede ist.
Kämmerer Christian Rohner bestätigte den Zahlungseingang der TenneT TSO GmbH (Bayreuth) und erklärte dazu auf meine Nachfrage, die Zahlung gehe auf einen Vertrag aus dem Jahr 2018 zurück, der wirtschaftlich im Jahr 2019 berücksichtigt worden sei und seither als Forderung in den Bilanzen vorgetragen wurde. Die Zahlung sei 2023 erfolgt, als die notwendigen Zahlungsbedingungen erfüllt gewesen seien, erklärte Rohner. „Haushaltstechnisch ist damit in diesem Jahr nichts ergebnisrelevantes passiert, da dieses in 2019 berücksichtigt wurde, nur ein Zufluss an dringend benötigter Liquidität.“ Nach der damaligen Bewertung sei das Geld als Leistungsentgelt und als Ertrag im Jahr 2019 berücksichtigt worden, ergänzt der städtische Finanzchef. Eine gesetzliche Regelung wie beim § 6 EEG, also den Spendeneinnahmen durch die Windenergieanlagen, gab es damals noch nicht.

