Haushaltsberatungen: Wie hoch steigt die Grundsteuer?

Eine Gleichung mit mehreren Unbekannten steht der Einbecker Kommunalpolitik bei den ohnehin nicht leichten Haushaltsberatungen in Zeiten leerer Kassen bevor. Die schon seit längerer Zeit eher theoretisch diskutierte Grundsteuerreform in Deutschland wird nun praktisch wirksam, jeder Grundeigentümer wird sie ab 2025 im eigenen Geldbeutel spüren. Für die Grundsteuerreform wird ein enormer Datenbestand aktualisiert und verarbeitet, für Einbeck sprechen wir über rund 14.000 Datensätze und etwa 12.000 Steuerbescheide, das lässt sich nicht mal schnell mit einer Excel-Tabelle kalkulieren. Mittlerweile gibt es ein Update der Finanzsoftware. Ab dem 1. Januar 2025 soll die Grundsteuer in Einbeck nach der neuen Systematik erhoben werden, bei der es zwischen den bisherigen Grundsteuerarten A und B Verschiebungen gibt. Dafür müssen neue Hebesätze beschlossen werden. Dem Finanzausschuss liegen für seine nächste Sitzung (5. November, 17 Uhr, Altes Rathaus) zwei Varianten vor, bei einer soll auch die Gewerbesteuer erhöht werden.

Angesichts der Haushaltslage könne man allerdings nicht mehr über aufkommensneutrale Hebesätze sprechen, wegfallende Einkommenssteueranteile (voraussichtlich 1,25 Millionen Euro pro Jahr) müssten entsprechend kompensiert werden, heißt es aus dem Rathaus. Wollte man aufkommensneutral gleichbleibende Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wie im Haushalt 2024 eingeplant, ergeben sich nach den übermittelten Grundsteuer-Messbeträgen des Finanzamtes für das Veranlagungsjahr 2025 Hebesätze für die Grundsteuer A von 423,4 Prozent und für die Grundsteuer B von 266,6 Prozent. Aktuell liegen die Hebesätze bei 400 bzw. 420. Dass dies eher eine theoretische Rechnung ist, zeigen die zwei Varianten, welche die Stadtverwaltung der Politik außer der gerundeten aufkommensneutralen Anpassung der Hebesätze vorschlägt. Und damit die Rechnung auch nicht zu einfach wird: Weil künftig bundesweit Wohngebäude (z. B. Hofstellen) bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in die Grundsteuer B einbezogen werden, sinkt der Gesamtmessbetrag bei der Grundsteuer A und führt in der Tendenz zu einem sinkenden Hebesatz der Grundsteuer B und einem steigenden Hebesatz der Grundsteuer A.

In der Variante 1 wird die Grundsteuer A in zwei Schritten auf zunächst 475 Prozent im Jahr 2025 und auf 525 Prozent im Jahr 2026 erhöht sowie die Grundsteuer B in zwei Schritten auf zunächst 300 und dann 330 Prozent. In Variante 2 wird die Grundsteuer A in einem Schritt auf 475 Prozent, die Grundsteuer B auf 295 Prozent erhöht sowie außerdem die Gewerbesteuer in einem Schritt im Jahr 2026 um 20 Punkte auf dann 420 Prozent erhöht. Dies entspricht Mehrerträgen im Haushaltsjahr 2025 von 622.900 Euro und in den Folgejahren von 1.267.400 Euro, haben die Fachleute im Rathaus errechnet.

In einer ersten Wortmeldung aus der Politik hat der fraktionslose Einzelratsherr Helmar Breuker (CDU) die Vorschläge kritisiert. Alternativen nennt er keine. „Das Versprechen, die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten, wird mit dieser Vorlage endgültig gebrochen“, schreibt der Ratsherr aus Edemissen. „Ab jetzt müssen die Einwohner und Unternehmen die Zeche für überdimensionierte Investitionen zahlen.“ Im sozialen Netzwerk Facebook spricht Breuker gar vom „neuesten Gag einer nach dem Geld der Menschen dürstenden Verwaltung“.

4 Kommentare zu „Haushaltsberatungen: Wie hoch steigt die Grundsteuer?

  1. Der Gag bezog sich auf den ernst gemeinten Vorschlag, aus Einbeck eine Kurstadt zu machen. Bitte nicht aus dem Zusammenhang reißen.
    Die Anhebung der Grundsteuer ist kein Gag, sondern bittere Realität und die Folge, dass man überdimensionierte Investitionen tätigt. Beispiele dafür sind Neustädter Kirchplatz, Altes Rathaus und Kita Deinerllnde…Alternative ist ganz einfach…abspecken!

  2. Zunächst ist festzuhalten, dass die Begründung, geringere Einkommensteueranteile ausgleichen zu müssen, an den Haaren herbeigezogen ist. Genauso könnte man sagen, dass durch den Einwohnerrückgang (demographischer Wandel, neuer Zensus 2022) induzierte geringere Schlüsselzuweisungen (-1.054.600 €; s. Vorlage im Finanzausschuss zu Teilhaushalt 3) ausgeglichen werden sollen.
    Letztlich sind es die geplanten drastischen Defizite im Haushalt.
    Steigenden Steuereinnahmen stehen noch viel höhere Ausgabensteigerungen gegenüber, letztere sind nach Beendigung des Zukunftsvertrages natürlich auch selbstgemacht und nicht nur den Umständen geschuldet.
    Für Altschuldentilgungen (z.B. für das Neue Rathaus) und Investitionen sind keine Mittel mehr vorhanden; diese Verpflichtungen und die Defizite müssen durch neue Kredite finanziert werden und die Gesamtverschuldung (Investitionskredite und Kassenkredite) werden nebst hohen Zinsaufwendungen in Zukunft untragbar!
    Nach nur punktuellen Ausgabenanpassungen (s. Vorlagen für den Finanzausschuss) bleiben die Defizite zu hoch, aber eine Grundsteuererhöhung ist der falsche Weg und schädigt Einbeck als Ganzes!
    Warum das so ist, ist prinzipiell eine einfache Rechnung. Die höhere Grundsteuer führt zu einer höheren Steuerkraft im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs des Landes, die höhere Steuerkraft führt c.p. zu geringeren Schlüsselzuweisungen und der Saldo aus Grundsteuer-Plus und Schlüsselzuweisung-Minus ist die Basis für eine höhere Kreisumlage, so dass letztlich nur ca. 15-20% von der Grundsteuererhöhung in Einbeck verbleiben.
    Im Ergebnis werden also 100% private Kaufkraft (Eigentümer, Mieter, Unternehmen) durch die Grundsteuererhöhung aus Einbeck abgezogen, um 20% Kaufkraft im öffentlich Haushalt zu halten. Alternativen gäbe es genug, wenn Verwaltung und Politik die eigenen Silos und ihre Wohlfühlzonen verlassen und auch Tabus zur Disposition stellen würde.

  3. Herr Bertram,
    Sie bemängeln, dass Ratsherr Breuker den drastischen Anstieg der Gemeindesteuern kritisiert, aber selbst keinen Vorschlag macht. Was soll diese Bemerkung? Beispiel: Sie gehen in ein Restaurant und bekommen ein mieses Schnitzel vorgelegt. Sie kritisieren das und erhalten vom Wirt die Antwort: was schlagen Sie denn vor?
    Wer behauptet, kochen zu können, der muss es auch können und nicht den Gast auffordern, Vorschläge zu machen!

  4. @ Herr Funcke,
    ich finde, Ihr Vergleich hinkt ein wenig. Ich erwarte von den gewählten Vertretern (egal, ob in „Regierung“ oder Opposition) Antworten oder zumindest Lösungsansätze mit einer Vision. Alle haben in meinen Augen eine gewisse Verantwortung. Stets nur gegen etwas zu sein und keine Alternativen anzubieten entspricht dem meiner Meinung nach nicht. Ich kann dabei dann auch keine Vision oder Ziel erkennen, für was diejenigen der Volksvertreter denn eigentlich stehen. Das können wir gerne von ganz unten bis hin zur großen Politik durchdeklinieren.
    Ist vielleicht ein wenig holperig geschrieben, soll aber zumindest verdeutlichen, daß es schon ein Unterschied zwischen Wirt und Gast gibt.

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