Die Bürgerliste Gemeinsam für Einbeck (BlGfE) spricht sich für einen gemeinsamen Wahlkreis bei der nächsten Kommunalwahl am 13. September 2026 aus. Die bisherige Trennung in Kernstadt und Ortsteile und damit in zwei Wahlbereiche, die der Stadtrat kommende Woche beschließen soll, widerspreche dem Ziel, die Stadt als Einheit zu stärken, erklärte die BlGfE in einer Pressemitteilung. Für die BlGfE ist entscheidend, dass Einbeck als eine Stadt wahrgenommen und politisch auch so behandelt werde: Zwei Wahlbereiche würden bestehende Gräben eher vertiefen, während ein gemeinsamer Wahlkreis ein klares Signal für Zusammenhalt setze – nach Innen wie nach Außen, meint die Wählergemeinschaft. Die BlGfE war selbst aus der Bürgerliste (Kreiensen) und der eher kernstädtischen GfE durch Fusion entstanden. BlGfE-Vorsitzender und Ratsherr Dirk Strohmeyer: „Bildlich gesprochen soll Einbeck wie ein Kuchen sein: eine große Einheit. Zwei Wahlkreise hingegen machen daraus einen Donut, bei dem die Ortschaften nur einen Ring um die Kernstadt bilden.“
„Wir sind eine Stadt mit Dörfern, nicht zwei getrennte Wahlkreise“, schreibt die BlGfE in ihrer Mitteilung. Zudem gebe es auch nur eine Stadtverwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger. Dass es dennoch zwei Wahlkreise gebe, die künstlich eine Grenze zwischen Stadt und Ortschaften ziehe, ergebe demnach wenig Sinn. „Ratsmitglieder der Kernstadt müssen auch die Ortschaften im Blick haben – und umgekehrt. Das fördert Verständnis füreinander und gemeinsame Lösungen. Wer im Stadtrat sitzt, soll Verantwortung für alle übernehmen – egal ob für die Kernstadt oder die Ortschaften.“
Seit der Fusion mit Kreiensen vor über zwölf Jahren verfolge Einbeck im Leitbild, dass Stadt und Ortschaften enger zusammenwachsen sollen. Ein zweigeteiltes Wahlsystem laufe diesem Anspruch jedoch entgegen und erwecke nach Außen den Eindruck einer gespaltenen Stadt, meint die BlGfE. „Nach Außen treten wir als eine Stadt auf, auch im Alltag leben wir diese Einheit – dann darf die Wahl nicht das Gegenteil signalisieren.“ Neben der symbolischen Wirkung gebe es auch praktische Gründe. Durch den Zensus, nach dem die Bevölkerungszahl unter 30.000 Einwohnern liegt, werde der Stadtrat künftig auf 36 Mitglieder verkleinert. Bei zwei Wahlkreisen wäre die Kernstadt verhältnismäßig unterrepräsentiert, rechnet die BlGfE. Ein gemeinsamer Wahlkreis schaffe hier mehr Ausgleich. Darüber hinaus eröffne er kleineren Parteien und Wählergemeinschaften bessere Chancen, in den Rat einzuziehen, was die Vielfalt und die demokratische Kultur insgesamt stärke. Zudem habe ein Wahlkreis noch einen ganz pragmatischen Vorteil, meint die BlGfE: weniger organisatorischen und finanziellen Aufwand. Es brauche nur noch einen Stimmzettel, Doppelstrukturen in der Vorbereitung würden entfallen und potenzielle Fehler bei der Ausgabe verschiedener Wahlzettel würden vermieden.
Die statistische Einwohnerzahl für die Stadt Einbeck betrug zum 30. September 2024 als dem aktuellsten Erfassungszeitpunkt laut Stadtverwaltung 29.889 Einwohner. Nach § 46 Abs. 1 NKomVG sind damit 36 Ratsmitglieder zu wählen. § 7 Abs. 3 NKWG legt fest, dass das Wahlgebiet bei 34 bis 39 Ratsmitgliedern in einen oder höchstens zwei Wahlbereiche eingeteilt wird. Bei zwei Wahlbereichen sind gemäß § 7 Abs. 6 NKWG die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen und die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl soll nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen. Die Aufteilung in die tradierten Wahlbereiche „Kernstadt“ und „Ortschaften“ erfüllt diese Anforderungen nach Auffassung der Stadtverwaltung weiterhin. Sie schlägt daher dem Stadtrat für seine Sitzung am 3. September (17 Uhr, Multifunktionshalle) vor, die Wahlbereiche wie in der Vergangenheit einzuteilen.

Nachtrag 04.09.2025: Der Stadtrat hat sich mit großer Mehrheit für zwei Wahlbereiche (Kernstadt, Ortschaften) ausgesprochen und die Bürgermeister-Direktwahl auf den Tag der Kommunalwahl am 13. September 2026 festgelegt. Dagegen stimmten die BlGfE und Ratsherr Alexander Kloss (parteilos). Es gebe unterschiedliche Lebensverhältnisse in Kernstadt und Ortschaften und soziokulturelle Unterschiede zwischen Stadt und Dorf, sagte Marcus Seidel (SPD). Zwei Wahlbereiche hätten sich bewährt. Alexander Kloss votierte für einen gemeinsamen Wahlbereich, schon heute sei ein Gefälle zwischen Ortschaften und Kernstadt bei der Zahl der Ratsmitglieder sichtbar, es gebe im Rat mehr Vertreter aus den Dörfern als aus der Kernstadt. Zwei unterschiedliche Wahlbereiche dienten den großen Parteien ohnehin nur, schwache Kandidaten abzusichern. Kloss wünschte sich mehr frischen Wind im künftigen Rat, mehr Miteinander statt Gegeneinander. Bei einer gemeinsamen Liste für Stadt und Land werde der Wählerwille glaubhafter.

Da scheint sich die Wählergemeinschaft schon heute Gedanken gemacht zu haben, wie sie überhaupt noch im Stadtrat vertreten sein wird, denn wenn es so bleibt mit einer geringeren Anzahl an Ratsitzen, dürfte die WG vielleicht nur noch einen, wenn es hoch kommt, vielleicht mit 2 Ratsmitgliedern, oder wenn es ganz dumm läuft überhaupt nicht mehr im Rat vertreten sein. Letzteres scheint wohl eher wahrscheinlich, daher der Vorschlag nur noch einen Wahlkreis zu unterhalten. Denn das erhöht die Möglichkeit im Rat einen Sitz zu erhalten. Einen anderen Grund hat dieser Vorschlag nicht.
Ein gemeinsamer Wahlbereich wäre m.E. zu begrüßen.
Ja, auch Eigeninteresse der BlGfE schwingt hier mit, umgekehrt werden bei zwei Wahlbereichen eher die Interessen der großen Parteien bedient. Nur ein Wahlbereich fördert tendenziell die direkte Demokratie und politische Vielfalt, gerade auf kommunaler Ebene. Bei zwei Wahlbereichen darf ich als „Kernstädter“ eine kompetente Kandidatin aus den Ortschaften nicht wählen und umgekehrt ein Freund aus den Ortschaften darf keinen Kandidaten aus der Kernstadt wählen; macht für mich für Einbeck keinen Sinn mehr. Neben dem Kriterium der Einwohneranzahl (Wahlberechtigte) für die Wahlbereichsaufteilung sind die „örtlichen Verhältnisse“ zu beachten. Hierbei ist m.E. auch das gravierend unterschiedliche Wahlverhalten bei der letzten Kommunalwahl zu berücksichtigen, was letztendlich zu einer bedenkenswert starken Repräsentanzverschiebung zwischen den Wahlbereichen „Kernstadt“ und „Ortschaften“ führte.
Fraglich ist, ob sich aus der alten Aufteilung ein wahlstrukturelles Risiko ergeben könnte. Um das auszuschließen wäre m.E. ein „Nord-Südschnitt oder „Ost-Westschnitt“ denkbar oder eben nur ein Wahlbereich.
Natürlich ist es Eigennutzung der BlGfE, aber ich befürworte nur einen Wahlbereich. Habe seinerzeit die negativen Auswirkungen der Wahlbereiche selbst erfahren. Aber hier wird wieder die Dominanz der großen Parteien siegen.