Formfehler

In Göttingen gelagerte Chemikalien des Einbeckers. Foto: Polizei
In Göttingen-Grone 2012 gelagerte Chemikalien des Einbeckers. Archiv-Foto: Polizei Göttingen

Einen juristischen Formfehler hat das Verwaltungsgericht Göttingen heute der Stadt Einbeck bescheinigt.

Die Stadt Einbeck hatte mit Bescheid vom 5. Februar 2013 einem 42-jährigen Einbecker, der in den vergangenen Jahren mehrfach wegen illegalen Umgangs mit Chemikalien in die Schlagzeilen geraten war, „unter Anordnung der sofortigen Vollziehung“, wie die Juristen das formulieren, die Tätigkeit als Geschäftsführer der Gesellschaften für die von diesen Gesellschaften angemeldeten gewerblichen Tätigkeiten untersagt. Die Stadt warf dem Mann vor, gewerberechtlich unzuverlässig zu sein. Unter anderem wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen wurde der Chemiker 2008 vom Amtsgericht Northeim zu einer Geldstrafe und nach einem Großbrand im März 2012 in Göttingen vom Amtsgericht Göttingen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung auf Bewährung ausgesetzt wurde.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Einbeckers ist nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 2. April 2013 wiederhergestellt (Aktenzeichen 1 B 44/13). Laut Gericht ist es rechtswidrig, eine Gewerbeuntersagung an den Geschäftsführer einer GmbH zu erlassen, ohne gleichzeitig auch gegenüber der Firma, deren Geschäftsführer er sei, eine Untersagungsverfügung zu erlassen.

Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek erklärte mir heute auf Anfrage, die Stadt – seit gestern über die Gerichtsentscheidung informiert – werde die Angelegenheit sorgfältig prüfen und dann entscheiden, ob und wie die Stadt gegen die Entscheidung vorgehen werde.

Die juristische Prüfung indes muss die Bürgermeisterin extern vergeben. Denn seit Mitte März ist Einbecks 100-Tage-Jurist und Fachbereichsleiter Torsten Wendt nicht mehr bei der Stadt Einbeck im Dienst; dort hatte er erst im Dezember zu arbeiten angefangen, im Januar wurde er zum Landrat in Itzehoe gewählt. Mittlerweile ist er in der Kreisstadt nördlich von Hamburg vereidigt und im Dienst.

Torsten Wendt (l.) bei der konstituierenden Ratssitzung im Februar.
Torsten Wendt (l.) bei der konstituierenden Ratssitzung im Februar.

Wie Wendts Stelle im Rathaus wieder besetzt werden soll, ist noch unklar. Nächste Woche beraten Personalsausschuss und Verwaltungsausschuss über die öffentliche Ausschreibung der Stelle. Vor allem über die Titulierung und Dotierung gibt es unterschiedliche Ansichten; da flackert hinter den Kulissen die vor Jahren geführte Debatte über die Position eines Ersten Stadtrates (Wahlbeamter auf Zeit) wieder auf. Mit einer Neubesetzung der Sedisvakanz auf dem Rathaus-Juristen-Stuhl rechnen Beobachter durch das Procedere nicht vor September.

Nachtrag 12.04.2013: Wie die Bürgermeisterin mir heute auf Anfrage sagte, habe sich die Stadt nach juristischer Prüfung entschlossen, keinen Widerspruch gegen die Gerichtsentscheidung einzulegen und die ursprüngliche Gewerbeuntersagung zurückzuziehen. Der von der Stadt geplanten neuen Gewerbeuntersagung gegen die zwei GmbH des Einbeckers und gegen den 42-Jährigen als Geschäftsführer ist der Mann laut Bürgermeisterin gestern zuvor gekommen, indem er sein Gewerbe selbst abgemeldet hat.