Redaktionssitzung Kindergarten

Elf Paragrafen hat die neue Satzung.
Elf Paragrafen hat die neue Kitagebühren-Satzung, da dauerte also die Redaktionssitzung länger.

Es war ein bisschen wie bei einer Redaktionssitzung, als der Jugend-Fachausschuss des Einbecker Stadtrates über die neue Gebühren-Satzung für die Kindertagesstätten debattierte, über einzelne Absätze, Sätze oder Worte diskutierte und am Ende gar kurz über den pädagogischen Sinn oder Unsinn von zwei Stunden Kita-Sonderöffnungszeit zur Gewöhnung an einen sechsstündigen Grundschulalltag sprach – oder ob die zwei Stunden Bindung mehr ans Elternhaus höher zu bewerten sei. Selbst die aktuell aufs Tablet getickerte Nachricht des verstorbenen FAZ-Herausgebers meinte ein Ratsmitglied beitragen zu müssen…

Die Politiker haben die neu gefasste Satzung am Ende einstimmig beschlossen, nicht einstimmig waren sie jedoch bei einigen Paragrafen, die Redaktionsleiterin, pardon Ausschuss-Vorsitzende Margrit Cludius-Brandt mit den Auschussmitgliedern Punkt für Punkt durchging (hier ist der Entwurf der Satzung nachzulesen K-1EntwurfNeufassungSatzungGebuehrenKindertage-2). Und: In zwei Patt-Abstimmungen sowie einer Abstimmung mit 0 Ja-Voten gibt es in der nun einstimmig verabschiedeten Satzung keinen Abschnitt 16 des Gebühren-Paragrafen 9. Hier muss jetzt der Verwaltungsausschuss nachbessern, wahrscheinlich schon nächste Woche. Die Kita-Harmonie aus der ersten Beratung im April ist scheinbar – zumindest in diesem einen Punkt – Vergangenheit. Manchmal konnte man als Beobachter allerdings den Eindruck bekommen, dass es bei den kurz aufflammenden verbalen Scharmützeln zwischen der Ausschuss-Vorsitzenden und der Bürgermeisterin zumindest in beider emotionalen Hinterkopf eigentlich um eine ganz andere personalpolitische Meinungsverschiedenheit ging, die den VA zuletzt besonders beschäftigt hat.

Doch zurück zur Redaktionssitzung Kindergarten: Der  § 3 enthält in Absatz 1 nun den Zusatz, dass „vorrangig“ Kinder aus dem Stadtgebiet Einbeck aufgenommen werden. Hintergrund ist der Fall, wenn ein „auswärtiges“ Kind z.B. aus Bad Gandersheim in Einbeck in die Kita gehen soll, weil beispielsweise die Mutter in Einbeck arbeitet. Das müsse als familienfreundliche Stadt doch möglich sein. Schnell stellte sich zwar heraus, dass in der Praxis das sehr selten vorkommt. Aber gut, dass wir ausführlich darüber gesprochen haben.

Der § 4 sieht das Attest für wieder genesene Kinder nur noch „auf Anforderung“ vor, in § 5 wurden die exakten Uhrzeiten aus der Satzung herausgenommen, nur die Dauer der Öffnungszeiten bleibt enthalten.

Bei § 9 hat die Redaktionssitzung mit 6:3-Mehrheit entschieden, den zweiten Absatz in Punkt (12) zu streichen. Die Nutzung von Sonderöffnungszeiten im dritten, kostenlosen Kitajahr ist damit weiterhin möglich. Hintergrund eines ausführlichen Meinungsaustauschs im Ausschuss war die Problematik, dass Eltern die Sonderzeiten buchten, die Stadt das entsprechende Personal vorhalten müsse, die Kinder aber dann doch nicht die Sonderzeiten nutzten. Auch dies scheint, so hieß es am Ende, in der Praxis kein großes Problem zu sein, wer meldet, kommt auch.

Titelgeschichte der Redaktionssitzung war – jedenfalls angesichts der Debatten-Länge – wie gesagt die Diskussion über den Abschnitt (16) des § 9. Hier geht es im die Ferienzeiten der Kitas. Da gibt es noch weiteren Gesprächsbedarf, denn sowohl das Thema auszuklammern und erst mit gesammelten Erfahrung die Satzung zu ergänzen fand mit einem 5:5-Unentschieden keine Mehrheit als auch der Versuch, die pauschale wöchentliche 20-Euro-Gebühr gemäß der Beitragsstaffel auch nach Einkommensverhältnissen der Erziehungsberechtigten abzustufen, auch hier ein 5:5-Patt (und damit eine Ablehnung). Und selbst die ursprüngliche Formulierung im Entwurf fand mit 0 Ja, 7 Nein und 3 Enthaltungen keine Mehrheit. Zumindest bis zum nächsten VA. Dort sitzen andere Redaktionsmitglieder, vor allem in anderer Mehrheitszusammensetzung…

Nachtrag 20.06.2014: Der Verwaltungsausschuss hat die einstimmigen Ausschuss-Beschlüsse bestätigt, außerdem die Streichung des Satzes in Punkt (12) von § 9; eine Nutzung von Sonderöffnungszeiten im dritten, kostenlosen Kitajahr ist also weiterhin möglich. Der VA hat bei § 9, Punkt (16), für die Ferienzeiten-Betreuung nun eine nach Einkommen gestaffelte Gebühr von 10, 20 und 30 Euro beschlossen. Abschließend entscheidet über die Satzung der Stadtrat am 25. Juni 2014.

Nachtrag 26.06.2014: Der Stadtrat hat die VA-Beschlüsse bestätigt; der neuen, geänderten Satzung stimmte der Rat einstimmig zu. § 9 Punkt (12) bleibt gestrichen, die CDU wollte die Regelung wieder einführen, das Sonderöffnungszeiten im dritten Kitajahr nur im begründeten Einzelfall möglich sein sollte, das fand aber keine Mehrheit. Beatrix Tappe-Rostalski (CDU) begründete, für das neue Kitajahr seien von 106 Kindern 48 für verlängerte Öffnungszeiten angemeldet, das bedeute erheblichen zusätzlichen Personalbedarf. Mit Mehrheit von CDU,FDP, GfE und Grünen wurde in § 9 Punkt (16) eine Gebührenstaffellung für die Ferienbetreuung aufgenommen. SPD-Fraktionschefin Margrit Cludius-Brandt begründete das Nein ihrer Fraktion in diesem Punkt damit, dass erst ein Konzept her müsse, dann eine Gebühr: „Die Zeit ist noch nicht reif.“ Auch der Stadtelternrat Einbecker Kindertagesstätten kritisierte diese Regelung, sie sei nicht familienfreundlich, eine weitere Hürde und werde zur Verschlechterung des Betreuungsangebotes führen, sagte Vorsitzende Alice Werner.