
In einem seit mehr als zwei Jahren währenden Rechtsstreit hat die Stadt Einbeck in dieser Woche abschließend gewonnen. Im Kern geht es darum, was noch unter „Bestandsschutz“ zu verstehen ist, wie sich vorhandene Firmen verändern und vergrößern dürfen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat mit Urteil vom 14. März der Berufung der Stadt Einbeck stattgegeben, das aus dem Jahr 2015 stammende Urteil in erster Instanz des Verwaltungsgerichts Göttingen aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der 1. Senat des OVG nicht zugelassen, erklärte Pressesprecherin Andrea Blomenkamp. Geklagt gegen die Stadt hatte die Wiest GbR (ehemaliger Diwi-Markt an der Hullerser Landstraße), die für ihr Gelände große Veränderungspläne hatte, dafür aber keine Genehmigung von der Stadt bekam. Mittlerweile agiert auf dem Areal der Jawoll-Sonderpostenmarkt, die anderen Pläne liegen durch den Rechtsstreit auf Eis. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 („Tiedexer Feld“) ist nicht unwirksam, erklärten die obersten Richter. Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte das noch anders gesehen, der Wiest GbR Recht gegeben und die Stadt verpflichtet, der Wiest GbR einen positiven Bauvorbescheid für das Betriebsgelände an der Hullerser Landstraße für bauplanungsrechtlich vier Einzelhandels-Einheiten zu erteilen. Und zwar deshalb, weil in der besagten 2. Änderung des Bebauungsplanes „Tiedexer Feld“ von 2001 nur stehe: „Vorhandene Betriebe sind in ihrem Bestand geschützt.“ Aber nicht konkret, was damit gemeint ist. Das alles haben die Lüneburger Richter nun letztinstanzlich anders gesehen und der Stadt Einbeck Recht gegeben.
Zwischenzeitlich ist übrigens bereits die 3. Änderung des B-Plans „Tiedexer Feld“ in Kraft getreten. Mit dieser und mit anderen ähnlichen Bebauungsplan-Änderungen möchte die Stadt die Entwicklung in den Außenbereichen steuern und die Innenstadt schützen.