Teures 380-kV-Eigentor geschossen

Hochspannungsleitung. Archivfoto

Da ging ein Raunen durch die Ratsrunde, und die Ratsmitglieder waren erstmal sprachlos: Rathaus-Justiziar Dr. Florian Schröder hat seinen aktuellen Report von der am gleichen Tage stattgefundenen mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts über die Einbecker Klage gegen die 380-kV-Höchstspannungstrasse mit der Bemerkung abgeschlossen, er werde nach der in den nächsten zwei Wochen erwarteten schriftlichen Entscheidung aus Leipzig prüfen, ob die Stadt Einbeck die Prozesskosten in Höhe von rund 20.000 Euro bei den Beigeordneten in Rechnung stellen und sie haften lassen könne; die Kommunalversicherung werde nicht einspringen, das habe er schon erfragt. Der Senat des BVerwG habe in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch deutlich zu erkennen gegeben, dass er die Stadt Einbeck durch die Stromleitung nicht in ihren eigenen Rechten betroffen sehe, berichtete Dr. Florian Schröder dem Stadtrat. Das aber wäre Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage. Die abschließende Entscheidung des Gerichts steht zwar noch aus. Schröder geht aber davon aus, dass die Stadt Einbeck ihre Klage verlieren wird, alles andere wäre eine Überraschung. Davon ging der Rathaus-Jurist schon immer aus, jedoch setzte sich der Verwaltungsausschuss mehrheitlich über den fachlichen juristischen Rat aus dem Rathaus hinweg und beschloss im Januar 2018, dennoch zu klagen. Was die Stadt Einbeck dann auch tat, nicht ohne die weitere Warnung aus dem Rathaus, dass sie keine Erfolgsaussichten für die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss sehe. Auch die Haftung für die kostspielige Entscheidung des Verwaltungsausschusses (VA) durch die VA-Ratsherren (die so genannten Beigeordneten), sehenden Auges der Stadt einen finanziellen Schaden zugefügt zu haben, hatte Schröder vor einem Jahr bereits mehr als angedeutet, was im Stadtrat zu einer Kontroverse geführt hatte. Einige Ratsmitglieder hatten sich damals eine Belehrung verbeten. Die VA-Entscheidung zu klagen, hatte im Januar 2018 die SPD mit der Solidarität gegenüber den Bürgerinitiativen begründet und die FDP bereits als teures Eigentor gesehen.

Nachtrag 25.04.2019: Bürgermeisterin-Vertreter Dr. Florian Schröder hat den Verwaltungsausschuss gestern über die mündliche Mitteilung des BVerwG-Senats aus Leipzig informiert, dass die Klage der Stadt Einbeck abgewiesen worden sei. Das berichtete Schröder heute auf Anfrage aus dem VA. Die schriftliche Mitteilung über die Entscheidung folge in den nächsten Tagen.