Ab Mai sollen Trauungen auf der Heldenburg möglich werden

Ab Mai dieses Jahres soll es auf der Heldenburg in Salzderhelden Trauungen unter freiem Himmel geben. Das hat der Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales einstimmig beschlossen. Die SPD-Fraktion hatte im vergangenen Jahr Eheschließungen unter freiem Himmel beantragt und dabei vor allem den Stiftsgarten als Ort des Ringetausches im Blick. Dagegen hatte es jetzt im Fachausschuss vor allem rechtliche Bedenken gegeben. Nachfragen nach Trauungen unter freiem Himmel oder anderen Trauorten würden gegenüber dem Standesamt Einbeck nur sporadisch geäußert, erklärte Standesbeamter Lars Engelke zudem.

Burgkapelle der Heldenburg. Archivfoto

Der Förderverein Heldenburg hatte im Dezember den SPD-Antrag mit einem Schreiben unterstützt und die Burgruine als Kulisse für Trauungen angeboten. Besonders die Burgkapelle eigne sich für Trauungen hervorragend, schreibt Förderverein-Vorsitzender Dirk Heitmüller, der auch SPD-Ratsherr ist. Über der Burgkapelle könne ein Sonnensegel gespannt werden, das kleine Regenschauer abhalten könnte; mittelfristig soll sie ein Dach erhalten. Im Burgkeller sei ein Sektempfang möglich. Sanitäreinrichtungen seien auf der Heldenburg vorhanden, auch die Gaststätte Burgschänke könnte eingebunden werden, schreibt Dirk Heitmüller als Vorsitzender des Förderverein Heldenburg. Das Standesamt Einbeck sei seit längerem mit dem Vorsitzenden des Fördervereins der Heldenburg in Salzderhelden in Vorplanung, dort einen Trauort zu schaffen, der dem Wunsch der Brautpaare nach einem besonderen Trauort und einer Trauung unter freiem Himmel gleichsam erfülle, erklärte Standesbeamter Lars Engelke.

Für die Trauung gilt nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz der Grundsatz der so genannten Beteiligtenöffentlichkeit. Diese besagt, dass nur die Beteiligten und deren Gäste zur Trauung zugelassen sind, unbeteiligten Zuschauern ist der Zutritt zur Eheschließung zu verwehren. Auch aus Gründen des Datenschutzes (Traurede mit persönlichen Informationen des Brautpaares, Vorlesen der Niederschrift zur Eheschließung mit den persönlichen Daten der Beteiligten) sollte ein Zuhören/Zuschauen von Unbeteiligten unterbunden werden, erläuterte Engelke.

Der Stiftsgarten ist für die Öffentlichkeit frei zugänglich und auch frei einsehbar. Die Trauzeremonie wäre demnach nicht frei von fremden Zuhörern/Zuschauern. „Der Stiftsgarten ermöglicht es nicht, für den Standesbeamten seine Amtshandlung in ordnungsgemäßer Form vorzunehmen“, erklärte Engelke in der Verwaltungsvorlage für den Ausschuss. Dort sei ebenso durch den angrenzenden Straßenverkehr mit einer dauerhaften Lärmbelästigung während der Trauung zu rechnen.

Das Standesamt Einbeck weiß laut Engelke um die Bedeutung von besonderen Trauorten und Trauungen für Brautpaare. Man habe dies in den vergangenen 20 Jahren auch mehrfach unter Beweis gestellt, durch Trauungen am Wochenende als erstes Standesamt der Region, die Hochzeitsnacht als erstes Standesamt in Niedersachsen; es biete als besonderen Trauort den PS-Speicher sowie das Museum in der Domäne im Flecken Greene an.

Das Standesamt kann keine zusätzliche Gebühr für die Trauung an einem Trauort außerhalb des Dienstsitzes des Standesamts erheben. Die niedersächsische allgemeine Gebührenordnung erlaube eine zusätzliche Gebühr nur bei Trauungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten, erläuterte Lars Engelke.

Heldenburg in Salzderhelden. Archivfoto