FDP-Kandidaten sammeln Unterschriften für Förderschulen-Volksbegehren

Die beiden FDP-Landtagskandidaten im Landkreis Northeim, Kornelia Ilsemann (Northeim) und Christian Grascha (Einbeck), werden ab Ende August Unterschriften für das in dieser Woche von den Freien Demokraten angeschobene Volksbegehren „Offene Förderschulen. Offene Chancen“ sammeln. Die Situation der beiden Förderschulen Lernen im Landkreis in Uslar und Northeim mit stabilen Zahlen von zusammen 171 Schülerinnen und Schülern zeige deutlich, dass diese Schulform als Teil der Inklusion gebraucht werde. Die FDP möchte nach eigenen Worten eine vielfältige Schullandschaft, die Wahlfreiheit für die Eltern und Kinder erhalten und keine „ideologisch aufgeladene linke Zwangsinklusion“, sagte Grascha. Wobei die FDP das Volksbegehren nicht gegen die Inklusion verstanden wissen will.

Sammeln ab Ende August Unterschriften: die FDP-Landtagskandidaten Kornelia Ilsemann und Christian Grascha.

Im Laufe des Monats August rechnet die FDP mit der Anerkennung des Volksbegehrens durch die Landeswahlleiterin. Danach müssen innerhalb eines halben Jahres in Niedersachsen 25.000 gültige Unterschriften gesammelt werden, um die erste Hürde zu überspringen. Wenn dann die Landesregierung das Volksbegehren als zulässig befindet, haben die Initiatoren weitere sechs Monate Zeit, Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten in Niedersachsen zu sammeln, damit das Volksbegehren erfolgreich ist und der Landtag sich erneut mit dem Thema beschäftigen muss.

Das Volksbegehren hat also nur bedingt etwas mit dem startenden Landtagswahlkampf zu tun, denn erst in einem Jahr wird sich zeigen, ob es letztlich erfolgreich sein wird. Die Liberalen möchten allerdings selbstverständlich jetzt die Aufmerksamkeit vor dem Wahltermin und eine allgemeine Unzufriedenheit mit der aktuellen Schulpolitik nutzen, räumen sie ein. Ein im Landtag von der FDP eingebrachter Gesetzesentwurf, die Förderschule Lernen nicht – wie zurzeit vorgesehen – mit letzten Einschulungen des 5. Jahrgangs fürs Schuljahr 2022/23 auslaufen zu lassen, scheiterte. „Wir wollen jetzt den Druck erhöhen und erfahren dabei viel Zustimmung“, sagt Landtagsabgeordneter Christian Grascha zum Start des Volksbegehren zum aktuellen Zeitpunkt. Die Hürden seien zwar ambitioniert, aber er sei ob des Zuspruchs optimistisch. Und falls die FDP nach dem 9. Oktober in Regierungsverantwortung sei, werde der Erhalt der Förderschule Lernen natürlich direkt umgesetzt.

FDP-Landtagskandidatin Kornelia Ilsemann, die als pädagogische Mitarbeiterin in einer Grundschule in Northeim arbeitet, sieht in ihrer täglichen Arbeit die Notwendigkeit von kleinen Lerngruppen und mehr Zeit für förderbedürftige Schüler, eine individuellere Unterstützung beim Lernen. Eigentlich werde man in einer inklusiven Klasse weder den guten noch den zu unterstützenden Schülern gerecht. Dabei sei gerade der Start der Bildungskarriere so wichtig. Viele Schüler kommen jedoch nicht mit, was sich gerade beim Wechsel von der 4. Klassse zur 5. Klasse zeige, berichtet Ilsemann.

Das sagen die anderen Landtagskandidaten zum Volksbegehren

Nach der Ankündigung des Volksbegehrens habe ich die Kandidaten der SPD, CDU, der Grünen und der Linken im Wahlkreis 18 Einbeck um eine Stellungnahme gebeten: Was halten Sie von dem Volksbegehren? Wie stehen Sie zur Förderschule Lernen, allgemein und speziell im Landkreis Northeim? Ist aus Ihrer Sicht das Volksbegehren eine Kritik am Ziel der Inklusion? Die Kandidaten der Grünen und der Linken haben bislang nicht geantwortet.

Dr. Andreas Kroll (CDU) schreibt:

Sehr schade finde ich dabei, dass dieses wichtige Thema immer vor wichtigen Wahlen auf den Tisch kommt und beim Wähler den Eindruck erweckt, um Wählergunsten zu werben. Dabei ist es in diesem Falle ja tatsächlich so, dass ohne Anpassung der Gesetzeslage eine Einschulung in die Förderschule Lernen über 2023 hinaus nicht mehr möglich ist und dieses Schulmodell ausläuft. Aus meiner Sicht dürfen wir uns glücklich schätzen, dass wir noch zwei Förderschulen Lernen im Landkreis vorzeigen können. Dies sichert Eltern nicht nur eine „echte“ Wahlfreiheit, im Sinne der Menschenrechtscharta (Art. 26 Abs. 3 – Wahlfreiheit der Eltern bei der Wahl des Bildungsmodels), sondern bietet den Städten und Gemeinden auch einen Attraktivitätsfaktor. Natürlich begrüße auch ich eine Inklusion an den Regelschulen. Die Bildungspolitik des Landes, hat es aber über die letzten zehn Jahre versäumt, in diesem Bereich ausreichend Personal zu schaffen und Lehrer besser in dem Bereich der Sonderpädagogik zu schulen. Eine Inklusion mit der Brechstange, ohne zuvor die notwendigen Strukturen an den Regelschulen zu schaffen, lehne ich ab. Ich begrüße ausdrücklich jede Anstrengung, die Förderschulen lernen im Land Niedersachsen zu erhalten, bis die Strukturen an Regelschulen objektiv eine echte Inklusion zulassen und finde die Idee zu einem Volksbegehren sehr interessant. Leider wird diese von der SPD/Grünen geführte ideologische Debatte auf dem Rücken der betroffenen Eltern und Schüler ausgetragen. Aus meinem Bauchgefühl heraus, können sich Familien, die selbst nicht betroffen sind, wenig die Probleme der betroffenen Familien vorstellen. Ob dann Interesse an einem Volksbegehren besteht, wage ich daher zu bezweifeln. Vielmehr sollten sich die gewählten Volksvertreter mit den objektiven Fakten vertraut machen und erkennen, dass die Regelschulen für eine Inklusion im Bereich Förderbedarf Lernen einfach (noch) nicht bereit sind und eine entsprechende Gesetzesanpassung für den Erhalt der Förderschulen vornehmen.

René Kopka (SPD) schreibt:

Was halten Sie von dem Volksbegehren?

Das jetzt angestrebte Volksbegehren der FDP soll eine Plattform im Landtagswahlkampf sein. Für die Umsetzung der Inklusion in unserer Gesellschaft sicherlich nicht hilfreich und leider auf dem Rücken der schwächsten Glieder in unserer Gesellschaft. Schließlich garantiert Artikel 24 („Bildung“) der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Menschen mit Behinderungen einen diskriminierungsfreien Zugang zum Bildungssystem. In Niedersachsen setzen wir dies mit dem Prozess der inklusiven Beschulung verbindlich um. Die Grundlage zur Einführung der inklusiven Schule ist im Niedersächsischen Schulgesetz verankert (§ 4 NSchG). Und so wurde die inklusive Beschulung in Niedersachsen zum Schuljahresbeginn 2013/14 beginnend mit den Schuljahrgängen 1 und 5 verbindlich eingeführt und seitdem aufsteigend erweitert. Seit 2016 arbeitet das Niedersächsische Kultusministerium nach dem Rahmenkonzept Inklusive Schule.

Wie stehen Sie zur Förderschule Lernen, allgemein und speziell im Landkreis Northeim?

Die in Gang gebrachte Auflösung von Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen und die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler an den allgemeinen Schulen greifen ineinander und sind der Beginn eines wichtigen Prozesses. Das Auslaufen der Förderschule Lernen ist mit dem Beginn des Einschulungsstopps auf einen Zeitraum von sechs Jahren angelegt. In dieser Zeit können vor Ort noch fehlende Rahmenbedingungen sukzessive aufgebaut werden. Dafür stellt das Land umfangreiche Unterstützungsangebote zur Verfügung. Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie die Schulträger werden unter anderem durch Beratung in allen Fragen der Inklusion unterstützt. Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen werden schon jetzt an Grundschulen unterrichtet. Mir ist bewusst, dass insgesamt die Rahmenbedingungen immer weiter verbessert werden müssen und alle Beteiligten Unterstützung benötigen. Die Kompetenz der Förderschulen werden im allgemeinen Schulsystem benötigt und es sollten an dieser Stelle Doppelstrukturen vermieden werden. Im Landkreis Northeim sprechen wir über die Förderschulen in Uslar und Northeim ab der 5. Klasse. Nach der Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes Anfang 2018 haben einige Schulträger die Möglichkeit wahrgenommen, Förderschulen Lernen im Sekundarbereich I bis längstens 2028 weiterlaufen zu lassen. Voraussetzung ist dabei, dass die Schulträger ein regionales Inklusionskonzept erarbeitet haben, das deutlich macht, wie der Weg in ein inklusives Schulsystem vor Ort gestaltet werden soll. Dieses Konzept gibt es bisher im Landkreis Northeim nicht. Diese Bedingung ist nun umzusetzen und die inklusiven Schulen sind entsprechend zu unterstützen

Ist aus Ihrer Sicht das Volksbegehren eine Kritik am Ziel der Inklusion?

In Niedersachsen ist das Gelingen der Inklusion ein bedeutendes bildungspolitisches Vorhaben. Alle Fraktionen im Landtag haben sich in dieser Legislaturperiode in einem gemeinsamen Antrag dafür ausgesprochen, die Rahmenbedingungen für die Inklusion in Zukunft deutlich zu verbessern. Ich würde das angestrebte Volksbegehren somit nicht grundsätzlich als Kritik am Ziel der Inklusion werten. Allerdings ist sicherlich die Frage zu stellen, wie ernst es die FDP am Ende meint. Es gab auf dem Weg des Auslaufens der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen selbstverständlich auch Kompromisse bei der Gestaltung des Prozesses. Das Auslaufen der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen wurde durch eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes im Jahr 2018 bereits schon um 5 Jahre verschoben. Seit 2013 sind für das geplante Auslaufenlassen der Förderschule Lernen somit insgesamt 15 Jahre eingeplant worden. Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen garantiert Menschen mit Behinderungen einen diskriminierungsfreien Zugang zum Bildungssystem. In Niedersachsen setzen wir dies mit dem Prozess der inklusiven Beschulung verbindlich um. Inklusion ist ein weiterer wichtiger Schritt für die soziale Gerechtigkeit. Diesen Weg sollten wir nicht verlassen.

Ein Kommentar zu „FDP-Kandidaten sammeln Unterschriften für Förderschulen-Volksbegehren

  1. Die Garantie eines diskriminierungsfreien Zugangs zum Bildungssystem ist übrigens nicht mit einer Pflicht gleichzusetzen, diesen Zugang auch wahrzunehmen. Kinder, die einen besonderen geschützten Bereich benötigen, sollen nun gezwungen werden an den Regelschulen beschult zu werden. Aus Kleingruppen von 8-10 Schülern werden für diese Kinder jetzt 25 – 30 Schüler. Aufgrund von der individuellen Besonderheit droht Mobbing und die Probleme werden in die Klassen getragen. Kinder lassen sich nicht gleichschalten, sondern brauchen individuell angepasste Bildungskonzepte.

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