Neustädter Kirchplatz: Landgericht verlängert Frist für Gutachter bis Dezember

Der Baustopp am Neustädter Kirchplatz dauert noch Monate länger: In dem beim Landgericht anhängigen selbstständigen Beweisverfahren hat die Stadt Einbeck Ende vergangener Woche über ihren Anwalt erfahren, dass das Landgericht Göttingen dem seit Ende Mai gerichtlich bestellten Gutachter für die Abgabe des Gutachtens zum Neustädter Kirchplatz eine Fristverlängerung bis 4. Dezember 2023 eingeräumt hat. Das teilte die Stadt heute Nachmittag mit.

Im August hatte der Gutachter bereits die notwendigen Unterlagen von der Stadtverwaltung übersandt bekommen. „Wir warten seither auf den Termin zur Vor-Ort-Begutachtung“, erklärte Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek. „Diese Sachlage ist sehr unbefriedigend, aber in der derzeitigen Situation durch die Stadt leider nicht zu ändern.“ Die Stadt sei zur Geduld gezwungen, denn sie benötigt das Gutachten, um weiterbauen zu können.

Das selbstständige Beweisverfahren soll sachverständig klären, wer die Verantwortung dafür trägt, dass der Baugrund nicht auseichend verdichtet worden ist. Darüber streiten sich Stadt und Baufirma. Der erste Gutachter hatte wegen Befangenheit abgelehnt, wieder gingen Monate ins Land, bis der neue Gutachter bestellt wurde und jetzt eigentlich tätig werden könnte.

Nachtrag 21.09.2023: Die Bürgermeisterin hat gestern im Stadtrat den zeitlichen Ablauf nochmal präzisiert: „Das Landgericht Göttingen hat am 2. Mai 2023 einen neuen Gutachter bestellt. Als Frist zur Erstellung wurden drei Monate gesetzt. Der Gutachter hat mit Schreiben vom 12. Mai 2023 mitgeteilt, dass er mit der Bearbeitung voraussichtlich erst im August 2023 beginnen wird. Die erforderlichen Unterlagen wurden seitens der Stadt an den Gutachter übersandt. Das Landgericht hat dem Gutachter eine Fristverlängerung zur Abgabe des Gutachtens bis zum 4. Dezember 2023 eingeräumt. Ein Ortstermin ist noch nicht festgelegt.“

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