Im Baugebiet „Weinberg III“ pausieren die archäologischen Untersuchungen und die Erschließungsmaßnahmen für das 16.000 Quadratmeter große Areal im Nordosten Einbecks. Das berichtete Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek gestern im Stadtrat. Erschließungsträger ist die Sparkasse Einbeck, die im vergangenen September den ersten Spatenstich für das Gebiet mit 20 Bauplätzen vorgenommen hatte. Hintergrund für den Stopp ist ein seit Mai laufendes Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen den Bebauungsplan, wie die Bürgermeisterin auf meine Nachfrage mitteilte. Der B-Plan soll nun nachgebessert werden.
Der Bebauungsplan soll noch in diesem Jahr in enger Abstimmung mit dem Planungsbüro und dem Erschließungsträger geheilt werden, kündigte die Bürgermeisterin an: Durch ein ergänzendes Verfahren gemäß § 215a BauGB zur Planerhaltung sind eine Umweltprüfung zu erstellen, Ausgleichsmaßnahmen zu definieren und eine erneute Beteiligung durchzuführen.
Hintergrund der Normenkontrollklage am OVG Lüneburg ist eine Rüge und anschließende Klage des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), die Umweltvereinigung kritisiert einen „Flächenfraß“. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte im Juli vergangenen Jahres einen Bebauungsplan in Baden-Württemberg für unwirksam und den § 13b BauGB für europarechtswidrig erklärt. Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden.
Der Bebauungsplan Nr. 85 „Weinberg III“ wurde vor dieser Entscheidung auf dieser Rechtsgrundlage erlassen und leidet somit im Nachhinein an einem Verfahrensfehler. Der BUND hat sämtliche auf dieser Rechtsnorm erlassenen Bebauungspläne gerügt und die nun betroffenen Bebauungspläne beklagt – der Weinberg III ist einer dieser Fälle, teilte Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek mit. Zwischenzeitlich hat der Bundesgesetzgeber reagiert, den § 13b BauGB gestrichen und so genannte Heilungsvorschriften erlassen.
Nachtrag 29.08.2024: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat heute einstimmig sowohl die nachträgliche Ergänzung des B-Plans um einen Umweltbericht und die Ausweisung einer 775 Quadratmeter großen Ausgleichsfläche am Waldrand auf den Verfahrensweg gebracht wie auch die vorsorgliche Änderung des Flächennutzungsplanes, auf die bislang für das Baugebiet verzichtet worden war. Bauen-Fachbereichsleiter Jens Ellinghaus hofft, nach jetzt anstehender Beteiligung der Öffentlichkeit im Dezember den Satzungsbeschluss im Rat auf die Tagesordnung nehmen zu können. Dann hätte es für potenzielle Bauinteressierte eine Verzögerung von rund einem Jahr gegeben und im nächsten Frühjahr könnte die Erschließung des Baugebietes erfolgen.
